Küttiger Anzeiger 2013
Neue Qi-Gong-Kurse in Aarau Für Anfänger undWiedereinsteiger geeignet Jeweils am Mittwochmorgen, ab sofort Kurs A: 8.30 – 9.30 Uhr (speziell für Senior/-innen) oder Kurs B: 9.45 – 11.00 Uhr (für alle) Teilnehmerzahl limitiert im Vereinshaussaal, Hintere Vorstadt 22 (Haus Ex Libris, 1. Stock) Auskunft und Anmeldung direkt bei der Kursleiterin: Meriem Meier – dipl. Qi-Gong-Lehrerin – 5024 Küttigen Tel. 062 827 04 00 oder meriem.meier@gmx.ch Vermietung Rombach, Bibersteinerstrasse 22 ► helle 5 ½ -Zimmer-Wohnung, 2. OG Wohnzimmer mit Essecke dir. vor Küche, GK, GS. Bodenbeläge Laminat hellgrau. Eigene WM/TB in Wohnung. Wohnfläche ca. 93 m 2 . Grosser Balkon mit Reduit gegen SW (Abendsonne). Kein Lift. Nähe Busstation und Einkaufsmöglichkeiten. Haustiere nicht erlaubt. Zwei-Personen-Haushalt bevorzugt. Miete Fr. 1350.–, NK Fr. 260.–, Garage 110.–. Bezug ab 1. 11. 13 oder nach Vereinbarung. Rombach, Alte Stockstrasse 5 ► Garagenbox Miete Fr. 100.– ZUBAU GmbH 5022 Rombach Fritz Zubler Tel. 062 839 90 91 ► Vermietungen und Verwaltungen ► Planung von Neu- und Umbauten ► An- und Verkauf von Immobilien im Auftrag Maler Briner Aarau Mühlemattstrasse 91 5000 Aarau Fon 062 824 60 50 Fax 062 824 60 12 www.maler-briner.ch Wir malen und tapezieren!Wir sind Profis. An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften • Wer in der Gemeinde Küttigen-Rombach Wohnsitz nehmen will oder bereits genommen hat, ist verpflichtet, sich innert 14 Tagen unter Vorlage des Heimatscheines, der Krankenkassenpolice und des Mietvertrages beim Personenmeldeamt (Gemeindehaus) anzumelden. Sofern vorhanden, sind auch das Familien-, das Militärdienst- und das Zivilschutzdienst- büchlein mitzubringen. Pensionäre in Alters-, Pflege- und anderen Heimen sind verpflichtet, sich mittels Heimatausweis anzumelden. • Die Wohnungs- und Arbeitgeber sowie die Pensionsbesitzer oder deren Leiter haben sich zu überzeugen, dass diese Anmeldung erfolgt ist, und sind, wenn dies nicht geschehen ist, selber zur Vornahme der Anmeldung verpflichtet. • Die in die Gemeinde zurückgekehrten Bürgerinnen und Bürger haben den Heimatschein innert 14 Tagen beim Perso- nenmeldeamt zu deponieren. • Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind dem Personenmeldeamt innert 14 Tagen zu melden. • Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungsausweises zu erfolgen. Personenmeldeamt Küttigen
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