Küttiger Anzeiger 2013

fahrzeug AG. 12. Dezember: ab 14.00 Uhr Chlaushock im Seniorenzentrum. Spitex Aare Nord, Küttigen-Biberstein-Erlinsbach AG Wasserfluestrasse 6, Küttigen, Telefon 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Ein- satzzeiten: 7.00 – 20.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 9.00 – 11.30 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00–16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann auf Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. STV Küttigen, Damen / Herren Fr, 25. Oktober, 20.00 Uhr, Turnen, neue TH Stock. So, 27. Oktober, Wettkampf NWS Gipf-Oberfrick. Besamm- lung: Team-Aerobic 9.00 Uhr, GETU 10.30 Uhr, neue TH Stock. Wettkampfzeiten: Team-Aerobic 13.00 Uhr, GETU 15.30 Uhr. Mo, 28. Oktober, Team-Aerobic nach Absprache, neue TH Stock. Di, 29. Oktober, Vereins-Ge- räteturnen, TH Dorf. Mi, 30. Oktober, Vereins-Geräte- turnen SSB, TH Dorf. Mi, 30. Oktober, Volleyball, neue TH Stock. Tennis-Club Küttigen Schlusshock am Samstag im Clubhaus. Letzter Spieltag: Sonntag, 27. Oktober. Bitte vormerken: GV-Termin: 14. März 2014. Alle Details und weitere Infos sind auch am Aushang im Clubhaus oder auf der Homepage vom TC Küttigen zu finden: www.tckuettigen.ch . Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Hauenstein Rombach Immobilien AG, Alte Stockstrasse 8, 5022 Rombach Bauobjekt Umbau/Umnutzung Büro-Lager zu Wohnen Bauplatz Parzelle Nr. 7876, Alte Stockstrasse 8, 5022 Rombach Bauherr Regiohomes AG, Schlöfflistrasse 5A, 8832 Wilen bei Wollerau Bauobjekt Projektänderung Neubau Mehrfamilienhaus Bauplatz Parzelle Nr. 8060/8071, Gehrenstrasse, 5022 Rombach Auflagefrist vom 28. Oktober bis 26. November 2013 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthal- ten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdi- ges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Bauarbeiten Alpenblickweg Am Alpenblickweg 11 wird umgebaut. Bis in den Früh- ling ist sporadisch und nach Bedarf die Schranke zwi- schen Alpenblick und Galgenhübel geöffnet. Es muss wiederkehrend mit Bauverkehr gerechnet werden. Wir danken für Ihr Verständnis. Bauverwaltung Küttiger Voranschlag 2014 mit hohen ausserordentlichen Erträgen Bei einem unveränderten Steuerfuss von 103 Prozent rechnet der Voranschlag 2014 bei ausserordentlichen Erträgen von Fr. 3 200 300.– mit einem Gesamtergebnis in der Erfolgsrechnung von Fr. 5 112 630.–. Die Investi- tionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 2 475 000.– vor. Daraus resultiert nach Abzug der Selbstfinanzierung von Fr. 5 193 730.– ein Finanzie- rungsüberschuss von Fr. 2 718 730.– zum Abbau der per Ende 2013 mutmasslich verzinslichen Nettoschuld von Fr. 2 425 000.–. Einwohnergemeinde Der Nettoaufwand beträgt ohne die ausserordent- lichen Erträge von Fr. 1 600 000.– zur Abgeltung der Übernahme der neuen Stockstrasse und der Haupt- strasse und dem vorgesehenen Buchgewinn von Fr. 300 000.– aus dem beabsichtigten Verkauf der Bauland- parzelle 4834 Chaibestatt Fr. 13 667 220.–. Dieser ist zwar höher als in der Rechnung 2012 mit Fr. 12 961 597.–, jedoch tiefer als im Voranschlag 2013 mit Fr. 14 878 280.–. Diese Reduktion gegenüber dem Vor- anschlag 2013 ist als Folge von diversen im Voranschlag 2013 enthaltenen ausserordentlichen Belastungen ein- erseits und die im Voranschlag 2014 vorgenommenen Einsparungen und teilweise zeitlichen Verzögerungen zur notwendigen Verbesserung der Eigenfinanzierung andererseits entstanden. Die Erfolgsrechnung sieht einen Ertragsüberschuss von Fr. 5 112 630.– vor. Dieser kommt allerdings nur durch den ausserordentlichen Buchgewinn von Fr. 300 000.–, die Entschädigung des Kantons von Fr. 1 600 000.– so- wie den vorgesehenen Rückzug von Fr. 1 300 300.– aus der zu bildenden Aufwertungsreserve im Rahmen des neuen harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) zu- stande. Zudem haben sich vereinzelte Vorhaben zeit- lich verzögert oder müssen mit dem neuen Rechnungs- modell in die Investitionsrechnung aufgenommen wer- den, was dort zu höheren Ausgaben führt. In der Investitionsrechnung sind Nettoinvestitionen von Fr. 2 475 000.– vorgesehen. Diese können mit der zur Verfügung stehenden Selbstfinanzierung von Fr. 5 193 730.– vollumfänglich finanziert werden. Der ver- bleibende Finanzierungsüberschuss von Fr. 2 718 730.– steht für die Reduktion der gemäss Finanzplan Ende 2013 mutmasslich bestehenden verzinslichen Netto- schuld von Fr. 2 425 000.– zur Verfügung. Durch die Umsetzung der kantonalen Steuergesetzrevi- sion in den Jahren 2014 und 2015 kann gemäss Progno- se des kantonalen Steueramtes für das Jahr 2014 ledig- lich mit einem Steuerertragszuwachs von 0,30% bzw. einer Erhöhung der gesamten Einkommens- und Ver- mögenssteuern um Fr. 50 000.– auf Fr. 16 600 000.– ge- rechnet werden. Die Quellensteuern werden analog den Einkommens- und Vermögenssteuern ebenfalls nur einen minimalsten Anstieg von 0,30% erfahren. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Perso- nen wurde auf der Basis des im Finanzplan erhöhten Er- trages mit einem Zuwachs von 3,5% resp. einem zu er- wartenden Ertrag von Fr. 590 000.– gerechnet. Wasserwerk (Gemeindebetrieb) Aus der Erfolgsrechnung resultiert bei einem Aufwand von Fr. 706 970.– und einem Ertrag von Fr. 976 100.– ein Gesamtergebnis von Fr. 269 130.–. Die Investitionsrech- nung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 470 000.– vor,

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=