Küttiger Anzeiger 2013

STV Küttigen, Damen / Herren Fr, 22. November, 20.00 Uhr, Turnen, neue TH Stock. Mo, 25. November, 19.30 Uhr, Team-Aerobic, neue TH Stock. Di, 26. November, 20.00 Uhr, Vereins-Geräteturnen, TH Dorf. Mi, 27. November, 20.15 Uhr Vereins-Gerätetur- nen SSB, TH Dorf. Mi, 27. November, 20.00 Uhr, Volley- ball, neue TH Stock. Klare Positionen bei der CVP Küttigen-Rombach Anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung wur- den die Geschäfte der kommenden Einwohnergemein- deversammlung besprochen. Der Verpflichtungskredit «Türmli-Schulhaus» wirft verschiedene Fragen auf: Ob- wohl die CVP grundsätzlich eine nähere pädagogische und organisatorische Anbindung der Kindergärten an die Schule befürwortet, scheint es schwierig, drei Kin- dergarten-Abteilungen im Gebäude unterzubringen. Diesbezüglich werden an der Gemeindeversammlung detaillierte Ausführungen zur räumlichen und pädago- gischen Umsetzung im Alltag erwartet. Beispielsweise ist auch die auf das Erdgeschoss beschränkte Rollstuhl- gängigkeit aufgefallen. Für Gesprächsstoff sorgte der Ritzer: Unter dem Fuss- ballplatz befindet sich eine Mülldeponie. Die CVP steht selbstverständlich zum Fussballklub und wünscht für den Verein eine langfristige, gute Lösung. Sie will je- doch zuerst die detaillierten Resultate der Bodenpro- ben und deren Konsequenzen abwarten, bevor Kosten für die Planung neuer Gebäulichkeiten gesprochen werden. Ein wichtiges Traktandum wird der Grundsatz- entscheid «Zukunftsraum Aarau» sein: Die CVP sieht keinen Zwang zur Fusion mit Nachbargemeinden. Sie schätzt die hohe Autonomie von Küttigen. Anderer- seits gilt es, komplexe Verbundaufgaben organisato- risch effizient und kostengünstig auf regionaler Ebene zu erfüllen. Es ist auch für einen fairen Ausgleich von Zentrumsleistungen zu sorgen. Daher sollten die Ge- spräche selbstbewusst, aber kritisch, weiter geführt werden. Mit diesem Fokus prüfte die CVP auch den Er- werb von Land zu Gunsten eines Ausbaus des Küttiger Feuerwehrgebäudes. Die CVP ist den Mitgliedern der enorm engagierten Feuerwehr sehr dankbar für ihren unermüdlichen Einsatz zu Gunsten der Einwohner- schaft. Wir müssen uns jedoch gewisse Realitäten nüch- tern vor Augen führen: Unsere Feuerwehr leidet unter einem massiven Unterbestand. Die Gebäulichkeiten vermögen den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Im Fahrzeugpark ist kurz- und mittelfristig ebenfalls mit erheblichen Kosten zu rechnen. Demge- genüber verfügt die Feuerwehr der Stadt Aarau, an idealer Lage, an der Erlinsbacherstrasse (nördlich der Aare!) über eine leistungsfähige Infrastruktur und Aus- rüstung. Daher sind die Feuerwehrleistungen bei der Stadt Aarau einzukaufen. Die Verhandlungen, welche schon geführt wurden, sind wieder aufzunehmen. Selbstverständlich wäre hierbei eine personelle Integra- tion der Küttiger Mannschaft anzustreben. «Älter werden in Küttigen» Der nächste Seniorentreff von Donnerstag, 28. Novem- ber 2013, 14.00 Uhr, im Spittel verspricht besonders spannend zu werden. Frau Vreni Wernli, Asp, erzählt allerlei Geschichten rund um Hexen und Mond. Bringen Sie Ihre Nachbarin oder Freundin mit und freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Nachmittag und gemütliches Beisammensein in froher Runde. Das Se- niorentreff-Team freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Wehrli-König Martin und Monika, Hegimattstrasse 10, 5024 Küttigen Bauobjekt Sitzplatzüberdachung, Pool mit Halle unbeheizt Bauplatz Parzelle Nr. 3135, Hegimattstrasse 10, 5024 Küttigen Bauherr Wesuro AG, Wehrli Rolf, Benkenstrasse 29, 5024 Küttigen Bauobjekt Aufbau 2 Wohnungen auf bestehende Gewerbehalle Bauplatz Parzelle Nr. 2238, Benkenstrasse 29, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 25. Nov. bis 24. Dez. 2013 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthal- ten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdi- ges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Eidg. und Kant. Volksabstimmungen 24. November 2013 1. Die Urne ist wie folgt geöffnet: Gemeindehaus Stock: Sonntag, 24. November 2013 8.30 – 9.00 Uhr 2. Stellvertretung Bei der Stimmabgabe an der Urne können sich Ehegat- ten und Personen in eingetragener Partnerschaft bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise gegenseitig vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeichnen, damit die Stim- mabgabe gültig ist. 3. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Gemeindehausein- gang erfolgen. Es muss das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettelcouvert verwendet wer- den. Zudemmuss der Stimmrechtsausweis vom Stimm- berechtigten unterzeichnet werden. Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeinde- haus erfolgt am Sonntag um 9.00 Uhr. Bei Feuer 118

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