Küttiger Anzeiger 2013

Pro Senectute Küttigen / Rombach Senioren-Weihnachts-Mittagstisch am Do, 19. Dezember, um 11.30 Uhr im Restaurant Traube, Küttigen. Wer sich nicht bis Dienstagmittag telefonisch abmeldet, nimmt am Mittagstisch teil. Motto: Feines Essen, gemütliches Beisammensein mit Monatsgedicht, Musik, Geburts- tagsgedichten, Geschichten und Gesang. Neue Mitglie- der ab 60 Jahren sind jederzeit herzlich eingeladen. Lei- tung: Edith und Kurt Brünisholz, Telefon 062 827 12 51. Spitex Aare Nord, Küttigen-Biberstein-Erlinsbach AG Wasserfluestrasse 6, Küttigen, Telefon 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Ein- satzzeiten: 7.00 – 20.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 9.00 – 11.30 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00 –16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann auf Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. STV Küttigen, Damen / Herren Fr, 13. Dezember, Turnen, 20.00 Uhr, TH Dorf. Mo, 16. Dezember, 19.30 Uhr, Team-Aerobic, neue TH Stock. Di, 17. Dezember, 20.00 Uhr, Vereins-Geräteturnen, TH Dorf. Mi, 18. Dezember, 20.00 Uhr Vereins-Gerätetur- nen SSB, TH Dorf. Mi, 18. Dezember, 20.00 Uhr, Volley- ball, neue TH Stock. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Erbengemeinschaft Graf Priska und Fabian, Rosenbergstrasse 18, 5024 Küttigen Bauobjekt Neubau Schwimmbad Bauplatz Parzelle Nr. 6882, Rosenbergstrasse 18, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 16. Dez. 2013 bis 14. Januar 2014 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthal- ten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdi- ges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Stadt Aarau, Gemeinden Erlinsbach, Küttigen Bewilligungsverfahren nach Waldgesetzgebung Schweizermeisterschaft im Nacht-Orientierungslauf vom 21. März 2015 Der Orientierungslaufklub Argus ersucht um die Bewil- ligung für die Durchführung der Schweizermeister- schaft im Nacht-Orientierungslauf am 21. März 2015. Das Wettkampfzentrum befindet sich in der Stadt Aa- rau. Das Laufgelände umfasst das Waldgebiet Buech- wald in den Gemeinden Aarau, Erlinsbach und Kütti- gen. Da 500 bis 600 Teilnehmer erwartet werden und der Start- und Zielbereich im Wald beleuchtet wird, ist die Veranstaltung gemäss § 20 der Verordnung zum Waldgesetz (AwaV) bewilligungspflichtig. Das Gesuch liegt während 30 Tagen, vom 13. Dezember 2013 bis 13. Januar 2014, auf den Gemeindekanzleien von Aarau, Erlinsbach und Küttigen öffentlich auf. Zu- dem können die Unterlagen unter www.kuettigen.ch eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Stadtrat oder dem Gemeinderat schriftlich und begründet Ein- sprache erheben. Die Einsprache hat schriftlich zu erfol- gen und muss einen Antrag und eine Begründung ent- halten. Stadtrat Aarau, Gemeinderäte Erlinsbach und Küttigen Öffnungszeiten über Weihnacht/Neujahr Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Letzter Ar- beitstag im alten Jahr ist Dienstag, 24. Dezember, bis 11.30 Uhr. Im neuen Jahr sind wir ab Montag, 6. Januar, gerne wieder für Sie da. Der automatische Anrufbeantworter (Tel. 062 839 93 70) gibt über den Pikettdienst der Gemeindekanzlei bei To- desfällen Auskunft. Gemeinderats-Infos Personelles Der personelle Engpass auf dem Gemeindesteueramt wurde bereits im abgelaufenen Jahr mit einem zusätz- lichen 50%-Pensum überbrückt. Damit die vom kanto- nalen Steueramt vorgegebenen Veranlagungsziele er- reicht werden können, wurde das Auftragsverhältnis mit der Firma GKBServices AG in Aarau bis Ende 2014 verlängert. Neue Zinsregelung ab Steuerjahr 2014 für die Einkommens- und Vermögenssteuern Ab 1. Januar 2014 werden Einzahlungen neu auch vor dem 30. April verzinst. Bisher erhielten die Steuerpflich- tigen einen Skonto, wenn sie ihre provisorischen Rech- nungen bis zum 30. April des Steuerjahrs bezahlten. Einzahlungen vor oder nach diesem Datum lohnten sich nicht. Die neue Regelung will auch Ratenzahlun- gen fördern. Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrie- ben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2014 beträgt der Zinssatz 0,5%. Vergü- tungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Wei- tere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern. Grundstückschätzungskommission; Aufhebung per 1. Januar 2014 Mit der Teilrevision des aarg. Steuergesetzes vom 22. Mai 2012 hat der Grosse Rat die Aufhebung der Gemeindeschätzungsbehörden auf den 1. Januar 2014 beschlossen. Inskünftig werden die Grundlagen für die Festlegung der Vermögenssteuerwerte und der Eigen- mietwerte durch das Kantonale Steueramt erhoben. Die Gemeindesteuerämter sind allerdings weiterhin für die Vorbereitung der Schätzungsprotokolle zuständig.

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