Küttiger Anzeiger 2013

Zukunftsraum Aarau Die SP Küttigen-Rombach ergreift das Referendum An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2013 wurde das Traktandum «Zukunftsraum Aarau; Grund- satzentscheid» mit einer Differenz von 24 Stimmen ab- gelehnt. Die SP setzte sich für die Annahme ein. 5% der Stimmberechtigten nahmen an der Gemeindever- sammlung teil. Der Zukunftsraum betrifft alle – auch je- ne, die sich wenig für die Dorfpolitik interessieren. Des- halb will die SP, dass die breite Stimmbevölkerung über den Grundsatzentscheid entscheiden kann. Der SP ist es wichtig, dass sich die Gemeinde bei der Gestaltung der Zukunft aktiv und selbstbewusst einbringt. Wir bitten Sie, das Referendum zu unterstützen. Sammeln Sie Unterschriften mit beiliegender Karte in Ihrer Nachbar- schaft und Ihrem Bekanntenkreis. Danke. Weitere Infos finden Sie auf www.sp-kuettigen.ch . Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr IG Küttigen, vertreten durch Michel Beat, Hauptstrasse 43, 6260 Reiden Bauobjekt Neuauflage: Abbruch best. Gebäude, Neubau 4 Mehrfamilienhäuser und 2 Doppel-Einfamilienhäuser «Michels- matte» Bauplatz Parzelle Nr. 7532, 7537, Rainstrasse, 5024 Küttigen Bauherr Michel Blétry AG, Benkenstrasse 52, 5024 Küttigen Bauobjekt Bestehendes Vordach mit Fassaden- blechen verkleiden. Neues Rolltor. Bauplatz Parzelle Nr. 4786, Benkenstrasse 52, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 23. Dez. 2013 bis 21. Januar 2014 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthal- ten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Die Gemeindeverwaltung ist über die Festtage vom 24. 12. 2013 nach- mittags bis 3. 1. 2014 geschlossen. Die Akten können an Werktagen zwischen 9.00 und 10.00 Uhr unter telefonischer Voranmeldung einge- sehen werden. Tel. 077 251 50 62. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Personelles Zumweiteren Abbau von Pendenzen wurde die tempo- räre Anstellung auf der Bauverwaltung von Frau Nadi- ne Stäuble, Küttigen, mit einem 60%-Pensum bis Ende März 2014 verlängert. Altholzinsel Riepel Zwischen der Ortsbürgergemeinde Küttigen und der Abteilung Wald des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt wurde eine Vereinbarung über die Altholzinsel Riepel abgeschlossen. Diese beinhaltet im Wesent- lichen, dass auf einer Waldfläche von rund 8 ha von menschlichen Eingriffen unbeeinflusste Alterungs- und Zerfallprozesse ablaufen können. Somit entstehen Le- bensräume insbesondere für diejenigen Tier- und Pflan- zenarten, welche auf alte und absterbende Bäume sowie auf totes Holz angewiesen sind. Die Vereinba- rung gilt für eine Dauer von 50 Jahren. Die Waldeigen- tümerin erhält für die Einrichtung der Altsholzinsel einen pauschalen Bundes- und Kantonsbeitrag von Fr. 16 000.–. Baubewilligungen haben erhalten • JKB Immobilien AG, Frick; für eine Wohnüberbauung mit 22 Wohnungen und Einstellhalle, auf den Parzel- len Nrn. 7791, 7801, 7851 und 8564, Alte Stockstrasse • Hauenstein Alain, Küttigen; für eine Erdsonden-Boh- rung/Wärmepumpe, auf Parzelle Nr. 3224, Talweg 8 • Graf Kurt, Küttigen; für einen Wetterschutz über der bestehenden Pergola, auf Parzelle Nr. 7106, Bollweg 17 • Richner Oliver, Küttigen; für eine Photovoltaikanlage, auf Parzelle Nr. 8525, Eichweg 44 • Euler Nicole und Leonhard, Rombach; für eine Photo- voltaikanlage, auf Parzelle Nr. 7288, Sonnmattstr. 19 • Hofmann Karin, Rombach; für die energetische Sanie- rung von Fassade, Dach und Heizung, auf Parzelle Nr. 7392, Titlisstrasse 11 • Hässig-Wehrli Christoph und Bernadette, Küttigen; für einen Sitzplatzanbau (Projektänderung), auf Par- zelle Nr. 2294, Brandackerstrasse 8 Bussenentscheide Im vierten Quartal 2013 musste der Gemeinderat Straf- befehle wegen Vergehen in folgenden Bereichen aus- stellen: – Nichtabmelden beim örtlichen Einwohnermeldeamt – Widerhandlung gegen das Waldgesetz (Lärmbelästi- gung) – unentschuldigtes Fernbleiben an einer Feuerwehr- übung Der Gemeinderat Öffnungszeiten über Weihnacht/Neujahr Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Letzter Ar- beitstag im alten Jahr ist Dienstag, 24. Dezember, bis 11.30 Uhr. Im neuen Jahr sind wir ab Montag, 6. Januar, gerne wieder für Sie da. Der automatische Anrufbeantworter (Telefon 062 839 93 70) gibt über den Pikettdienst der Gemeinde- kanzlei bei Todesfällen Auskunft. Dank zum Jahresende Die bevorstehenden besinnlichen Tage und das ausklin- gende Jahr geben Gelegenheit, sich von der hektischen Zeit des Alltags etwas zu erholen, Vergangenes oder Er- reichtes nochmals gedanklich zu verarbeiten und Zu- künftiges in neue Bahnen zu lenken. Auch wenn wir in der Gegenwart leben, so sind die Überlegungen und

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