Küttiger Anzeiger 2013
• Wehrli Peter, Küttigen; für den Neubau Rebhaus und Rebremise sowie Abbruch der bestehenden Anlage, auf Parzelle Nr. 4462, Hasenberg Der Gemeinderat Hundekontrolle 2013 Das neue Hundegesetz (HuG) mit der zugehörigen Verordnung ist am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. In Zukunft wird neu jährlich Anfang Mai die Hunde- taxe fällig, welche der Wohngemeinde zu entrich- ten ist. Die Höhe der Taxe beträgt 115 Franken pro Jahr und Hund. Generell werden die Hundemarken abgeschafft. Hundehalter, welche bereits für das Jahr 2012 eine Hundesteuer entrichten mussten, erhalten für die Hundsteuer 2013 eine Rechnung und müssen somit nicht persönlich vorsprechen. Hundehalter, welche sich neu einen Hund ange- schafft haben, bitten wir um Vorsprache am Schalter des Personenmeldeamtes. Für die Anmeldung eines Hundes wird der Heimtierausweis sowie der Nach- weis über den absolvierten Sachkundenachweis (Neuanschaffung eines Hundes ab 1. September 2008) benötigt. Wichtig: • Ab dem 1. Juli 2011 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, auch wenn die Tiere eine Tätowiernummer haben. • Alle Personen, die sich nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben, sind gemäss Art. 68 Abs. 2 Tierschutzverordnung (TSchV) verpflichtet, ei- nen Sachkundenachweis zu absolvieren. • Ersthundehaltende haben vor der Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs von mindestens vier Lek- tionen zu besuchen. Und anschliessend mit dem Hund innerhalb eines Jahres einen Praxiskurs von mindes- tens vier Lektionen. • Neuhundehaltende, die bereits nachweislich einen Hund hatten, müssen mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres lediglich den praktischen Kurs besuchen. Welche Pflichten hat der Hundehaltende? • Der Hund muss so gehalten werden, dass weder Men- schen noch Tiere gefährdet oder übermässig belästigt werden. • Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden. • Der Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirt- schaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen auf- genommen und entsorgt werden, ansonsten droht ei- ne Ordnungsbusse von 100 Franken. • Der Hund muss bei Zuzug innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Bei der Anmel- dung sind eine Kopie des Heimtierausweises abzuge- ben und einen Nachweis über den erfolgreich absol- vierten Sachkundenachweis (bei Hunden, die nach dem 1. September 2008 angeschafft worden sind) zu erbringen. • Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswech- sel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Wohn- gemeinde und der ANIS innert 10 Tagen zu melden. • Für Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem Ge- fährdungspotenzial» eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Gemäss § 21 Hundeverordnung (HuV) ist die Hunde- taxe zudem neu wie folgt einheitlich geregelt: • Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe zu entrichten. Für Hunde aus eigener Zucht gilt dies ab dem sechsten Lebensmonat. • Für die nach dem 31. Oktober bis zum 30. April tax- pflichtig werdenden Hunde ist die Hälfte der Hunde- taxe zu entrichten. • Personen, welche die Hundetaxe entrichtet und die Hundehaltung zwischen dem 1. Mai und dem 31. Ok- tober aufgegeben und dies fristgerecht (innert 10 Ta- gen) gemeldet haben, wird auf Antrag die Hälfte der Hundetaxe zurückerstattet. Im Weiteren schreibt das Polizeireglement der Gemein- de vor, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen gelas- sen werden dürfen. Auf öffentlichen Strassen und Plät- zen sowie auf stark begangenen Fusswegen sind Hun- de an der Leine zu führen. Im Wald sind sie unbedingt unter Kontrolle zu halten. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Ho- mepage www.kuettigen.ch oder telefonisch beim Per- sonenmeldeamt Küttigen, Tel. 062 839 93 20. Personenmeldeamt Küttigen Vermietung Zu vermieten per sofort oder nach Absprache in 5-Familien-Haus ► 3 1 ⁄ 2 -Zimmer-Wohnung im 1. OG, Rankweg 3, Küttigen Ruhige Lage im Grünen. Böden Parkett/Platten, offene Küche mit GS, Wohnzimmer mit Essecke, Wandschränke in Flur und Kinderzimmer, Bad mit Badewanne, Balkon mit Reduit, Kellerabteil. Kein Lift. Haustiere nicht erlaubt. Miete Fr. 1100.–, NK Fr. 205.–, Garage Fr. 110.–. Fotos auf www.homegate.ch, Inserat Nr. 104239807 ZUBAU GmbH 5022 Rombach Fritz Zubler Tel. 062 839 90 91 ► Vermietungen und Verwaltungen ► Planung von Neu- und Umbauten ► An- und Verkauf von Immobilien im Auftrag Vermietung ► Rombach, Alte Stockstrasse 18 4-Zimmer-Gartenwohnung in 2-Familien-Haus. Bad mit Dusche/Badewanne, moderne Küche, Bodenbeläge Keramik/Parkett. Sitzplatz nach Süden orientiert, WM/TB im UG. Miete Fr. 1400.–, NK Fr. 200.–, PPL Fr. 40.– Bezug ab 15. April 2013 Besichtigung nach Vereinbarung. Fotos auf www.homegate.ch, Inserat Nr. 104192973 ZUBAU GmbH 5022 Rombach Fritz Zubler Tel. 062 839 90 91 ► Vermietungen und Verwaltungen ► Planung von Neu- und Umbauten ► An- und Verkauf von Immobilien im Auftrag
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