Küttiger Anzeiger 2013

Die Finanzierung des verbliebenen Fehlbetrages von 157 004 Franken erfolgte zu Lasten des Guthabens bei der Einwohnergemeinde. Dieses reduzierte sich da- durch per Ende 2012 auf 4 494 479 Franken. Abfallbewirtschaftung Der notwendige Zuschuss der Einwohnerkasse zur Fi- nanzierung der Restkosten beim Haushaltkehricht in- klusive Gewerbeabfälle und Sperrgut liegt mit 29 161 Franken um 54 299 Franken unter der Voranschlags- prognose. Der Kostendeckungsgrad beträgt 89,4 Pro- zent und liegt über der Toleranzgrenze des Reglemen- tes von 75 Prozent +/– 10 Prozent. In Anbetracht der ausserordentlichen Gebührenerträge, welche auf Vor- ratskäufe bei den Verkaufsstellen hinweisen, ist über eine allfällig mögliche Gebührenreduktion erst im Rah- men des Voranschlages 2014 zu entscheiden. Bei der Grüngutentsorgung ohne Häckseldienste resul- tiert anstelle des budgetierten Zuschusses von 2550 Franken ein Mehrertrag von 7508 Franken. Der Kosten- deckungsgrad beträgt 104,6%. Das Abfallreglement sieht dafür einen Selbstfinanzierungsgrad von 100% vor, wobei eine Gebührenanpassung ebenfalls erst vor- genommen werden muss, sobald die jährlichen De- ckungsfehlbeträge oder -überschüsse mehr als 10% des Jahresumsatzes erreichen. Die übrigen Abfälle inklusive Häckseldienste bean- spruchten mit 173 507 Franken einen um 8147 Franken höheren Zuschuss. Der gesamte Zuschuss zur Restfinanzierung der Abfall- bewirtschaftung ist mit 195 160 Franken um 56 210 Franken geringer ausgefallen. Ortsbürgergemeinde Der Ertragsüberschuss der Ortsbürgerverwaltung von 10 662 Franken wurde dem Nichtbetrieb der Abteilung Wald zugewiesen. Bei einer Nutzung des Forstrevierbetriebes Erlinsbach- Küttigen von 4470 Kubikmeter (Voranschlag 5100 Ku- bikmeter) konnte ein Erlös von 449 316 Franken erzielt werden. Der Voranschlag erwartete einen leicht gerin- geren Erlös von 443 500 Franken. Im Vorjahr resultierte bei einer Nutzung von 4583 Kubikmeter ein Erlös von 441 969 Franken. Aus den diversen Dienstleistungsaufträgen von Priva- ten, dem Kanton und den Gemeinden wurde ein gegenüber dem Voranschlag erfreulicher Mehrertrag generiert. Die erhaltenen Kantonsbeiträge sind ebenfalls leicht höher ausgefallen als die budgetierten Beiträge. Einmal mehr resultiert durch die höheren Dienstleis- tungserträge beim Forstrevierbetrieb Erlinsbach-Kütti- gen ein besseres Ergebnis. Anstelle der vorgesehenen Ausgleichsbeiträge der beiden Ortsbürgergemeinden von je 50 000 Franken mussten erfreulicherweise nur je 23 666 Franken beansprucht werden. Der Ausgleich der gesamten Ortsbürgerrechnung er- laubte eine Einlage in die Forstreserve von 14 158 Fran- ken anstelle des veranschlagten Rückzuges von 7920 Franken. Die Forstreserve konnte damit per Ende 2012 auf 485 197 Franken erhöht werden. (kh) Aufruf der Kommission Kulturgut Küttigen Einigen Personen der Bevölkerung von Küttigen ist die «Museumskommission» noch ein Begriff. Diese Kom- mission erscheint seit Ende letzten Jahres unter dem Namen «Kommission Kulturgut Küttigen» und hat sich zur Aufgabe gemacht, Gebrauchsgegenstände aus frü- heren Zeiten zu erhalten. Nach einer Umlagerung in ein neues Depot werden die Exponate neu einsortiert, be- handelt und anschliessend inventarisiert. Für diese umfangreichen Arbeiten werden interessierte Personen gesucht, die sich mit Sachverstand und Freu- de daran beteiligen würden. Ein weiteres Ziel liegt in der Gestaltung einer jährlichen Ausstellung im Spittel zu wechselnden Themen. Die Kommission trifft sich meistens 1 bis 2 Mal pro Mo- nat von 19.00 bis 21.00 Uhr. Gerne erteilen Ihnen weite- re Auskünfte: Kurt Fasnacht, Mühlenrestaurator, Tel. 062 827 01 46, kurt.fasnacht@bluewin.ch oder Richard Wehrli, Tel. 062 824 57 77, richard.wehrli@yetnet.ch. Die Kommission Kulturgut pflegt auch permanent Aus- stellungen von Kleinobjekten in den Glasvitrinen im Spittel Dorf. Die Themen sind unbegrenzt, zwischen Alt, Neu, Handarbeiten, Kleinkunst, kleine Modelle oder auch technische Objekte finden bei den Besuchern des Spittels anklang. Vielerlei wird privat gesammelt – wer würde seine Schätze für gewisse Zeitabschnitte für die Präsentation in den verschlossenen Glasvitrinen gerne zur Verfü- gung stellen? Frau Marianne Maurizzi, Tel. 062 827 12 74, marian- ne.maurizzi@bluewin.ch , freut sich auf Ihr Interesse. Die Gemeindekanzlei Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und No- tar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 12. März 2013 Gemeindekanzlei Küttigen Maler Briner Aarau Mühlemattstrasse 91 5000 Aarau Fon 062 824 60 50 Fax 062 824 60 12 www.maler-briner.ch Wir malen und tapezieren!Wir sind Profis.

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