Küttiger Anzeiger 2013
Nachdem im Jahr 2012 die erste Etappe der Massnah- menpläne Verkehrsberuhigung realisiert worden ist, beabsichtigt der Gemeinderat nun die Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen Tempo 30 in den Quartieren Rain und Rombachtäli. Verkehrsbeschränkungen müssen im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert werden. Die Veröffentli- chung der Signalisationsverfügung wird im «Küttiger Anzeiger» und im «Amtsblatt des Kantons Aargau» vom 15. März 2013 erfolgen. Entsprechend der Publika- tion liegen das Gutachten für die Zonensignalisation «Tempo 30» und die Pläne der baulichen Massnahmen vom 16. März bis 15. April 2013 auf der Bauverwaltung öffentlich auf. Die vorgesehenen baulichen Massnah- men werden vor der öffentlichen Auflage im Gelände profiliert bzw. auf dem Boden gekennzeichnet. Baubewilligungen haben erhalten • Sulser Michael und Nicole; für den Einfamilienhaus- um- und Anbau, auf Parzelle Nr. 4924, Baumgarten- weg 9 • Heibei Gerald und Inderbitzin Heibei Jacqueline, Küt- tigen; für den Anbau eines unbeheizten Wintergar- tens, auf Parzelle Nr. 8523, Eichweg 40 • Senn-Bürgi Leonie und Heinz, Küttigen; für eine Erd- wärmenutzung mit Sonden, auf Parzelle Nr. 6855, Nü- berichstrasse 55 • Probst Daniel, Rombach; für eine Photovoltaikanlage, auf Parzelle Nr. 8584, Haldenweg 9 • Kammermann Christoph und Brügger Edith, Rom- bach; für eine Photovoltaikanlage, auf Parzelle Nr. 8583, Haldenweg 11 Arbeitsvergebung Im Zusammenhang mit dem Neubau des Regenbeckens Aabach wurden nachstehende Arbeiten vergeben: – Baugruben- und Baumeisterarbeiten an die Firma Merz AG in Küttigen – Beckenausrüstung an die Firma Nill Metallbau AG in Winterthur – Elektroanlagen an die Firma W + S Elektro AG in Aarau Rohr – Schaltanlagen an die Firma Merki + Häfeli AG in Würenlingen Der Gemeinderat Sperrung öffentlicher Fussweg Infolge Werkleitungssanierungen Alpenblickweg ist der öffentliche Fussweg zwischen Alpenblickweg und Sonnenweg ab 18. März 2013 bis 15. April 2013 für zir- ka 4 Wochen gesperrt. Bauverwaltung Aktiver Einsatz für ein sauberes Dorf Leider werden Abfälle oft achtlos weggeworfen. Je- weils im Frühling kommt dann das traurige Ergebnis zum Vorschein. Unter der Leitung des Bauamtes werden morgen Sams- tag D-Junioren des FC Küttigen unterwegs sein. In aus- gewählten Dorfteilen soll es dem herumliegenden Ab- fall an den Kragen gehen. In Begleitung eines erwachsenen Gruppenleiters wer- den die Jugendlichen am Vormittag in verschiedenen Gruppen im Dorf anzutreffen sein. Die Gemeindekanzlei Bekanntmachung Bauherr Einwohnergemeinde Küttigen, 5024 Küttigen Bauobjekt Bauliche Massnahmen Tempo-30-Zonen Eingangstore im Strassenraum Bauplatz Rain und Rombachtäli Bauherr Perler Reto und Marianna, Eibenweg 5, 5024 Küttigen Bauobjekt Abbruch, Neubau 3-Familien-Haus Bauplatz Parzelle Nr. 7506, Rainstrasse 70, 5024 Küttigen Bauherr Gerber Tobias und Nadja, Oberweg 12, 5024 Küttigen Bauobjekt Sitzplatzüberdachung Bauplatz Parzelle Nr. 6495, Oberweg 12, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 18. März bis 16. April 2013 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthal- ten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung # &)' *)* *& *& ! $ "'( Teilzeitarbeiterin mit guter EDV-Kenntnis
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