Küttiger Anzeiger 2013

Musikgemeinschaft Küttigen-Biberstein Di, 2. April, 20.00 Uhr, Gesamtprobe Kirche Kirchberg. Do, 4. April, 20.00 Uhr, Hauptprobe Kirche Kirchberg. Samariterverein Aargau West Am Dienstag, 2. April, findet im Vereinslokal in Buchs die Monatsübung statt. Das Thema lautet «BLS AED» und beinhaltet viele Anwendungsfälle. Beginn der Übung ist um 20.00 Uhr. Schützengesellschaft Küttigen Sa, 30. März, 9.00 – 11.00 Uhr, Training, Talmatt. Do, 4. April, 18.00 – 19.30 Uhr, Training, Talmatt. Spitex Aare Nord, Küttigen-Biberstein-Erlinsbach AG Wasserfluestrasse 6, Küttigen, Telefon 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Ein- satzzeiten: 7.00 – 19.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 9.00–11.30 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00–16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann auf Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. STV Küttigen, Damen / Herren Di, 2. April, 20.00 Uhr, Vereins-Geräteturnen, TH Dorf. Mi, 3. April, 20.15 Uhr, Vereins-Geräteturnen SSB, TH Dorf. Mi, 3. April, 20.00 Uhr, Volleyball, NTH Stock. Fachtest Allround, nach Absprache. Vorschau: Einkaufs- woche bei Häuptli Sport vom 9. bis 13. April. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Einwohnergemeinde Küttigen, 5024 Küttigen Bauobjekt Signalisation Tempo 30 Bauplatz Parzelle Nr. 6562, Nüberichstrasse Zufahrt zu der provisorischen Parkplatz- erweiterung Restaurant Traube Auflagefrist vom 1. bis 30. April 2013 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthal- ten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Pflegekinderkontrolle Die Pflegekinderverordnung vom 19. Oktober 1977 re- gelt das Aufnahme-, Bewilligungs- und Aufsichtsver- fahren für Pflegekinder. Der Gemeindesozialdienst ist mit der Betreuung und Kontrolle der Pflegeplätze be- auftragt. Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufnahme von Unmündigen ausserhalb des Elternhauses gemeldet werden muss. Dies betrifft fol- gende Fälle: Tagespflege Art. 12 PAVO «1 Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jah- ren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Behörde melden.» Familienpflege Art. 4 «1 Wer ein Kind, das noch schulpflichtig oder noch nicht 15 Jahre alt ist, für mehr als drei Monate oder für unbestimmte Zeit entgeltlich oder unentgeltlich zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung der Behörde. 2 Die Bewilligungspflicht besteht auch: a. wenn das Kind von einer Behörde untergebracht wird. b. wenn es das Wochenende nicht in der Pflegefami- lie verbringt.» Bezugnehmend auf Art. 316 Abs. 1 ZGB wird die Bevöl- kerung aufgefordert, dem Sozialdienst der Gemeinde bis am 12. April 2013 alle Dauer-, Wochen- und Tagespflegeplätze zu mel- den. Dies kann jeweils am Montagvormittag, am Mittwoch- vormittag und am Donnerstag unter der Telefonnum- mer 062 839 93 56 erfolgen. Vielen Dank. Der Gemeindesozialdienst Gemeinderats-Infos Personelles Frau Manynouk Kaufmann, Aarau, hat ihre Stelle als Verwaltungsangestellte des Gemeindesteueramtes per 30. Juni 2013 gekündigt. Sie war nach ihrer Lehre wei- tere drei Jahre für die Gemeinde tätig und sucht nun eine neue Herausforderung. Der Gemeinderat hat den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich bei Frau Kaufmann für die gute Zu- sammenarbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zu- kunft. Motorfahrzeugstatistik 2012 Die Zahl der eingelösten Motorfahrzeuge hat wiede- rum zugenommen. Zurzeit sind in Küttigen 3052 Perso- nenwagen registriert gegenüber 2977 im Vorjahr. Weitere Fahrzeuge: Kleinbusse 1 (3 im Vorjahr), Nutz- fahrzeuge 261 (249), Arbeitsmotorwagen 8 (8), land- wirtschaftliche Motorfahrzeuge 102 (100), Motorräder 422 (414), Kleinmotorräder 22 (22), Motorfahrräder 146 (128) und Anhänger 215 (207). Der Gemeinderat Aufruf der Kommission Kulturgut Küttigen Einigen Personen der Bevölkerung von Küttigen ist die «Museumskommission» noch ein Begriff. Diese Kom- mission erscheint seit Ende letzten Jahres unter dem Namen «Kommission Kulturgut Küttigen» und hat sich zur Aufgabe gemacht, Gebrauchsgegenstände aus frü- heren Zeiten, speziell zur Küttiger Dorfgeschichte, zu erhalten. Nach einer Umlagerung in ein neues Depot

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