Küttiger Anzeiger 2013

werden die Exponate neu einsortiert, behandelt und anschliessend inventarisiert. Für diese umfangreichen Arbeiten werden interessierte Personen gesucht, die sich mit Sachverstand und Freu- de daran beteiligen würden. Ein weiteres Ziel liegt in der Gestaltung einer jährlichen Ausstellung im Spittel zu wechselnden Themen. Die Kommission trifft sich meistens 1 bis 2 Mal pro Monat von 19.00 bis 21.00 Uhr. Gerne erteilen Ihnen weitere Auskünfte: Kurt Fasnacht, Mühlenrestaurator, Tel. 062 827 01 46, kurt.fasnacht@bluewin.ch oder Richard Wehrli, Tel. 062 824 57 77, richard.wehrli@ yetnet.ch . Die Kommission Kulturgut pflegt auch permanent Aus- stellungen von Kleinobjekten in den Glasvitrinen im Spittel Dorf. Die Themen sind unbegrenzt, zwischen Alt, Neu, Handarbeiten, Kleinkunst, kleine Modelle oder auch technische Objekte finden bei den Besuchern des Spittels Anklang. Vielerlei wird privat gesammelt – wer würde seine Schätze für gewisse Zeitabschnitte für die Präsentation in den verschlossenen Glasvitrinen gerne zur Verfü- gung stellen? Frau Marianne Maurizzi, Tel. 062 827 12 74, marian- ne.maurizzi@bluewin.ch , freut sich auf Ihr Interesse. Die Gemeindekanzlei Öffnungszeiten über Ostern Die Gemeindeverwaltung schliesst am Donnerstag, 28. März 2013, um 16.00 Uhr. Ab Dienstag, 2. April 2013, sind wir wieder für Sie da. Der automatische Anrufbeantworter (Telefon 062 839 93 70) gibt über den Pikettdienst der Gemeinde- kanzlei bei Todesfällen Auskunft. Gemeinderat und Personal wünschen der Bevölkerung von Küttigen und Rombach frohe Ostern. Gemeindeverwaltung Küttigen An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften • Wer in der Gemeinde Küttigen-Rom- bach Wohnsitz nehmen will oder be- reits genommen hat, ist verpflichtet, sich innert 14 Tagen unter Vorlage des Heimatscheines, der Krankenkas- senpolice und des Mietvertrages beim Personenmeldeamt (Gemeindehaus) anzumelden. Sofern vorhanden, sind auch das Familien-, das Militär- dienst- und das Zivilschutzdienstbüch- lein mitzubringen. Pensionäre in Al- ters-, Pflege- und anderen Heimen sind verpflichtet, sich mittels Heimat- ausweis anzumelden. • Die Wohnungs- und Arbeitgeber sowie die Pensionsbesitzer oder de- ren Leiter haben sich zu überzeugen, dass diese Anmeldung erfolgt ist, und sind, wenn dies nicht geschehen ist, selber zur Vornahme der Anmeldung verpflichtet. • Die in die Gemeinde zurückgekehrten Bürgerinnen und Bürger haben den Heimatschein innert 14 Tagen beim Personenmeldeamt zu deponieren. • Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind dem Personenmelde- amt innert 14 Tagen zu melden. • Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungsausweises zu erfolgen. Personenmeldeamt Küttigen Tier vermisst? – Tier in Not? Die Schweizerische Tiermeldezentrale hilft suchen und finden. Vermisstmeldungen 0900 357 357 (Fr. 1.95/Min.) oder www.stmz.ch (kostenlos) Fundmeldungen 0848 357 358 (Normaltarif )

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