Küttiger Anzeiger 2014

Gemeinderats-Infos Hundehaltung Beim Gemeinderat gehen immer wieder Reklamatio- nen im Zusammenhang mit dem Halten von Hunden ein. Tiere sind so zu halten, dass niemand weder beläs- tigt noch gefährdet wird. Insbesondere ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen (auch im Wald). Innerhalb von überbautem Gebiet sowie auf Strassen und Plätzen sind Hunde konsequent an der Leine zu führen. Öffentlicher und fremder privater Grund darf durch Hunde nicht verunreinigt werden. Hundehalter sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und zweck- mässig zu beseitigen. Mit Vorteil sind dabei die vie- lerorts aufgestellten Robidogs zu verwenden. Wer sei- nen Hund im Kulturland versäubern lässt oder die Robi- dogsäcke einfach verantwortungslos wegwirft, kann damit bei den Nutztieren schwerwiegende Krankhei- ten auslösen. Wir machen darauf aufmerksam, dass grundsätzlich jeder Tierhalter für Schäden haftbar ist, die seine Schützlinge verursachen. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinde- rat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenann- ten Regeln vorbildlich beachten. Beitritt der Gemeinde Densbüren zum Verein Spitex Aare Nord Der aus den Gemeinden Biberstein, Erlinsbach und Küt- tigen bestehende Verein Spitex-Dienste Aare-Nord wurde per 1. Januar 2014 um die Gemeinde Densbüren erweitert. Entsprechend wurde eine neue Leistungsver- einbarung abgeschlossen. Der Gemeinderat Densbüren gelangte mit dem Anliegen eines Anschlusses an die Gemeinden resp. den Verein Spitex-Dienste Aare-Nord. Die Verhandlungen führten schliesslich zum Abschluss der ergänzenden Vereinbarung, die von den beteilig- ten Gemeinden genehmigt und unterzeichnete wurde. Arbeitsvergabe Im Zusammenhang mit der Kanalsanierung Hüslimatt- weg, Hüslimattweg – Bibersteinerstrasse und Biber- steinerstrasse – SAKA sowie Stockweg– Bibersteiner- strasse wurden die Arbeiten vergeben an die Firma Ki- bag Geiger Kanaltechnik AG in Oftringen. Der Gemeinderat Mütter- und Väterberatung Die nächsten unentgeltlichen Beratungen finden am Dienstag, 14. Januar 2014, von 10.00 bis 16.00 Uhr und am Dienstag, 29. Januar 2014, von 13.00 bis 16.30 Uhr, im Spittel statt. Beratungen erfolgen nur noch nach tel. Vereinbarung. Wir bitten Sie, den Termin für die Beratung unter der Telefonnummer 062 723 05 42 (täglich erreichbar von 8.30 bis 10.00 Uhr) zu reservieren. Mütter- und Väterberatung Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 14. Januar 2014 Gemeindekanzlei Küttigen Partei-Austritt Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde Verschiedene Vorkommnisse, Ungereimtheiten und Äusserungen innerhalb der SVP Küttigen-Rombach so- wie Formulierungen und Berichte in der «Aargauer Zei- tung» haben mich in den letzten Monaten und Wochen bewogen, aus der SVP auszutreten. Nicht ein einzelnes Ereignis, sondern deren Summe hat zu diesem Schritt geführt. Mein Amt und meine Aufgaben als Gemeindeammann werde ich in der neuen Amtsperiode für die ganze Dorfbevölkerung parteilos weiterführen. An der Art und Weise der Gemeindeleitung wird sich dadurch nichts ändern. Nach wie vor motiviert werde ich für Sie und die Gemeinde in vollem Einsatz stehen. Ihnen allen wünsche ich ganz persönlich ein gutes neu- es Jahr 2014! Ihr Gemeindeammann Dieter Hauser Vermietung Rombach, Bibersteinerstrasse 22 ► helle 5 1 ⁄ 2 -Zimmer-Wohnung, 2. OG Wohnzimmer mit Essecke dir. vor Küche, GK, GS. Bodenbeläge Laminat hellgrau. Eigene WM/TB in Wohnung. Wohnfläche ca. 93 m 2 . Grosser Balkon mit Reduit gegen SW (Abendsonne). Kein Lift. Nähe Busstation und Einkaufsmöglichkeiten. Haustiere nicht erlaubt. Zwei-Personen-Haushalt bevorzugt. Miete Fr. 1350.–, NK Fr. 260.–, Garage 110.–. Zu vermieten per sofort oder nach Vereinbarung. Fotos auf www.homegate.ch , Inserat Nr. 104495614 Aarau, Maienzugstrasse 14 ► 2-Zimmer-Single-Wohnung, 1. OG Bodenbelag Wohnzimmer Parkett, Schlafzimmer neuer Vinyl, kleine Küche mit 2 Elektro-Herdplatten, Bad mit Wanne. Wohnfläche ca. 44 m 2 . Grosser Balkon. Kein Lift. Nähe ÖV und Einkaufsmöglichkeiten. Haustiere nicht erlaubt. Vermietung an Einzelperson. Miete Fr. 850.–, NK Fr. 135.–, PPL Fr. 50.–. Zu vermieten ab sofort oder nach Vereinbarung. ZUBAU GmbH 5022 Rombach Fritz Zubler Tel. 062 839 90 91 ► Vermietungen und Verwaltungen ► Planung von Neu- und Umbauten ► An- und Verkauf von Immobilien im Auftrag

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