Küttiger Anzeiger 2015
Baubewilligungen haben erhalten • Einwohnergemeinde Küttigen; für die Belags- und Werkleitungserneuerung Rombachtäli, auf diversen Parzellen, Rombachtäli, Gehrenstrasse, Galgehübel • Kuny Hans, Küttigen; für eine Luft/Wasser-Wärme- pumpe, auf Parzelle NR. 4714, Benkenstrasse 32 • Wehrli Marino, Küttigen; für den Anbau einer Pergo- la gedeckt, auf Parzelle Nr. 7573, Haselrainstrasse 15 • Post Immobilien Management + Services AG, Bern; für eine Reklame (Amtlicher Auftritt «Die Post»-Sig- naletik), auf Parzelle Nr. 4388, Hauptstrasse 25 • Swisscom AG, Olten; für einen Schachtneubau, Grab- arbeiten, Trasseneubau, Strassenaufbruch wegen Ka- belnetzerweiterung, auf Parzelle Nr. 7807, Buchmatt- weg Der Gemeinderat Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und No- tar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 8. Dezember 2015 Gemeindekanzlei Küttigen Mütter- und Väterberatung Die nächste unentgeltliche Beratung findet am Dienstag, 8. Dezember 2015, von 9.00 bis 16.00 Uhr, und am Dienstag, 22. Dezember 2015, von 9.00 bis 16.00 Uhr, im Spittel statt. Beratungen erfolgen nur noch nach tel. Vereinbarung. Wir bitten Sie, den Termin für die Beratung unter der Telefonnummer 062 723 05 42 (täglich erreichbar von 8.30 bis 10.00 Uhr) zu reservieren. Mütter- und Väterberatung Weihnachtsbaumverkauf in Küttigen Samstag, 19. Dezember 2015 – von 9.00 bis 11.00 Uhr beim Schulhaus Stock – von 14.00 bis 15.00 Uhr beim Schulhaus Dorf Frisch geschnittene Rot-, Weiss- und Nordmanntannen aus dem Jurapark Aargau stehen zum Verkauf bereit. Die ökologische Produktion hat einen hohen Stellen- wert. Herbizide, Düngemittel und Mäuseschutz sind dank der Beweidung durch Shropshire-Schafe nicht nötig. Forstbetrieb Jura Friedhof Kirchberg Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jah- re 1990, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2016 geräumt und entfernt werden. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 18. Dezember 2015 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Tele- fon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterblie- benen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist ge- räumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflan- zen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädi- gungsanspruch der Angehörigen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen Auflösungsversammlung der Bodenverbesserungsgenossenschaft Teilregulierung Neue Staffelegg- strasse NK 107 Am Mittwoch, 16. Dezember 2015, um 19.00 Uhr, findet im Restaurant Traube in Küttigen die Auflösungsver- sammlung der Bodenverbesserungsgenossenschaft Teilregulierung Neue Staffeleggstrasse NK 107 statt. Eingeladen sind die Genossenschafter der Bodenver- besserungsgenossenschaft der Teilregulierung Neue Staffeleggstrasse NK 107, d. h. sämtliche beteiligte Grundeigentümer innerhalb des Beizugsgebiets. Traktandenliste Auflösungsversammlung 1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der GV vom 21. Februar 2002 4. Berichterstattung − des Vizepräsidenten − des Technischen Leiters 5. Finanzen − Genehmigung der Jahresrechnung 2014 − Erläuterungen zur Schlussabrechnung 6. Verschiedenes und Umfrage 7. Beschlussfassung zur Auflösung der BVG Teil- regulierung NK 107 8. Grussworte Die Jahresrechnung und das Protokoll der letzten GV können 10 Tage vor der Generalversammlung auf der Gemeindekanzlei Küttigen eingesehen werden. Ausführungskommission der Bodenverbesserungsge- nossenschaft Teilregulierung Neue Staffeleggstrasse NK 107 Der Vizepräsident: Die Aktuarin: Rolf Blattner Susanna Treier Gemeindeverband RFO und ZSO Aare Region Die Regionale Bevölkerungs- und Zivilschutzkommission hat an ihrer Sitzung vom 12.11.2015 folgende Beschlüsse gefasst: Abschliessend gefasste Beschlüsse 1. Genehmigung Sitzungsprotokoll vom 11. 6. 2015 2. Wahl der Kontrollstelle: Firma Gruber+Partner, Aarau 3. Anlagekonzept um ein weiteres Jahr verschoben Gemäss § 8 Abs. 3 der Satzungen des Gemeindeverbandes «Bevölkerungsschutz und Zivilschutz» Aare Region (Stand 1.1.2013) unterliegen das Budget und Rechnungen, Verpflich- tungskredite, Erlass und Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 77a des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 werden die entsprechenden Beschlüsse der Volksabstimmung unterbrei- tet, wenn dies 1500 Stimmberechtigte oder die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen. Aarau, 27. 11. 2015 Vorstand
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=