Küttiger Anzeiger 2015

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Vandalismus bei der Waldspielgruppe Und leider schon wieder! Zum wiederholten Mal wurde letzte Woche beim Waldplatz der Waldspielgruppe Ro- te Zipfelmütze von unbekannter Täterschaft grobe Ver- wüstungen verübt. Das Waldsofa und das Buffet wurde massiv beschädigt und teilweise zerstört. Kinder haben zusammen mit den Eltern diesen Platz mit grossem Engagement und viel Herzblut eingerich- tet. Es ist nicht nachvollziehbar, welche Motivation hin- ter diesen sinnlosen zerstörerischen Aktionen steht. Der Gemeinderat verurteilt ein solches Treiben aufs Schärfste! Sachdienliche Hinweise zur Klärung der An- gelegenheit nimmt die Gemeindekanzlei (062 839 93 40) gerne entgegen. Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015; Änderungen und Angebot im Überblick Linie 135 Laufenburg–Frick–Herznach–Aarau Angebotsveränderung: Zwischen Aarau und Frick wer- den Gelenkbusse eingesetzt. Das hat zur Folge, dass Fahrgäste von/nach Laufenburg und Kaisten nach Aa- rau in Frick umsteigen müssen. Nicht betroffen sind die bestehenden Schnellkurse. Linie 136 Frick-Wölflinswil–Aarau Angebotsveränderung: Kleine Anpassungen im Minu- tenbereich. Die Kurse verkehren 2 Minuten früher ab Frick, Bahnhof. Dadurch verbessert sich die Anschluss- qualität in Aarau. Weitere Informationen zum Fahrplanwechsel unter www.postauto.ch/fahrplan , www.a-welle.ch oder www.z-pass.ch. Baubewilligungen haben erhalten • Hartmann Kaspar und Andrea, Küttigen; für eine Erd- sondenbohrung/Wärmepumpe, auf Parzelle Nr. 7649, Haselrainstrasse 34 Arbeitsvergaben Im Zusammenhang mit der Fangkanal FK 2 mit Entlas- tung im Gebiet «Löchli» wurden die Metallbauarbei- ten/Fertigprodukte (Deckel, Leitern) sowie der Siebre- chen des Fangkanals an die Firma Romag aquacare AG, Düdingen, vergeben. Geschwindigkeitskontrolle In den frühen Morgenstunden des 30. November 2015 wurde an der Bibersteinerstrasse eine Geschwindig- keitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurden insgesamt 800 Fahrzeuge gemessen. Wegen überhöhter Ge- schwindigkeit mussten 20 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 2,5 % mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwin- digkeit wurde mit 62 km/h registriert. Der Gemeinderat Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden sowie die Gemeindeordnung werden die Beschlüsse der Ein- wohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 2. Dezember 2015 wie folgt veröffentlicht: A) ORTSBÜRGERGEMEINDE 1. Protokoll (Zustimmung) 2. Voranschlag 2016 (Zustimmung) B) EINWOHNERGEMEINDE 1. Protokoll (Zustimmung) 2. Einbürgerungszusicherungen - Faggiani Graziella, Küttigen (Zustimmung) - Fazio Marco (Zustimmung) - Schwarz Michael und Melanie mit Linda und Nicolai-Finn, Rombach (Zustimmung) - Straalman Ellen, Küttigen (Zustimmung) 3. Kreditabrechnung: Sanierung Autoeinstellhalle Gemeindehaus (Zustimmung) 4. Gebührenreglement Feuerungskontrolle (Zustimmung) 5. Voranschlag Einwohnergemeinde - Leistungsauftrag der Schule für das Jahr 2016 (Zustimmung) - Globalbudget Schule 2016 (Zustimmung) - Voranschlag 2016 mit Steuerfuss (Zustimmung) Ausser dem Traktandum 2 der Einwohnergemeindever- sammlung unterliegen alle übrigen Beschlüsse dem fa- kultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einrei- chung eines Referendumsbegehrens kann bei der Ge- meindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen wer- den. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen die Einbürgerungszusicherun- gen ausgeschlossen. Ablauf der Referendumsfrist: 11. Januar 2016 Küttigen, 12. Dezember 2015 Gemeinderat An alle Hundehalter – ANIS wird durch AMICUS abgelöst Ab dem 1. Januar 2016 wird eine neue Hundedaten- bank mit dem Namen AMICUS die aktuelle ANIS-Hun- dedatenbank ersetzen. Was passiert mit den bereits in ANIS registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern? Die bestehenden Daten, die in ANIS hinterlegt sind, werden automatisch in die neue Datenbank übertra- gen. Wie und wo müssen sich NEUE Hundehalterinnen und Hundehalter registrieren? Das Anmeldeverfahren für Hundehaltende wird in Zu- kunft zweistufig sein: Die Hundehaltenden müssen sich nach Anschaffung ihres ersten Hundes zuerst auf ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen. Sobald die Gemeinde die Personendaten des Ersthun- dehalters in Amicus registriert hat, kann dieser seinen Hund resp. seine Hunde beim Tierarzt registrieren las- sen. Nach der erfolgreichen Erfassung aller Daten, schickt die Datenbankbetreiberin Identitas AG dem Hundehal- ter eine Petcard zu. Die Dienstleistung wird wie bis an- hin von den Tierärzten den Hundehaltenden weiterver- rechnet.

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