Küttiger Anzeiger 2015

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Wechsel im Schulsekretariat Die langjährige Mitarbeiterin im Schulsekretariat Frau Karin Höchle hat ihre Stelle per Ende Februar 2016 ge- kündigt und wird eine neue berufliche Herausforde- rung antreten. Als Nachfolgerin konnte Frau Nicole Schulthess aus Küttigen für diese Stelle gewonnen werden. Gemeinderat, Schulpflege und Verwaltung bedanken sich bei Frau Höchle für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft. Gleichzeitig wird Frau Schulthess herzlich willkommen geheissen. Der Gemeinderat Öffnungszeiten über Weihnacht/Neujahr Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Gerne sind wir ab Montag, 4. Januar, wieder für Sie da. Der automatische Anrufbeantworter (Telefon 062 839 93 70) gibt über den Pikettdienst der Gemeindekanzlei bei Todesfällen Auskunft. Dank zum Jahresende Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr und freuen uns auf eine weiter- hin gute Zusammenarbeit. Allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Küttigen wünschen wir ei- nen guten Start im 2016! Der Gemeinderat Im Namen des Gewerbevereins Küttigen wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch in ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Jahr 2016! Aus unserem Keramikatelier fröhliche Grüsse und einen guten Start ins neue Jahr! Sabine & Thomas www.keramikmanufaktur.ch FUSSPFLEGE & REFLEXPRAXIS Amalia Batory Ahornweg 50 5024 Küttigen 062 827 28 54 079 432 14 79 Mit Dank und allen guten Wünschen, bleiben Sie gesund und GUT ZU FUSS! Ich freue mich auf Sie im neuen Jahr! An die Zu- und Wegzüger von Küttigen- Rombach Meldevorschriften • Wer in der Gemeinde Küttigen-Rombach Wohnsitz nehmen will oder bereits genom- men hat, ist verpflichtet, sich innert 14 Ta- gen unter Vorlage des Heimatscheines, der Krankenkassenpolice und des Mietvertrages beim Personenmeldeamt (Gemeindehaus) anzumelden. Sofern vorhanden, sind auch das Familien-, das Militärdienst- und das Zi- vilschutzdienstbüchlein mitzubringen. Pen- sionäre in Alters-, Pflege- und anderen Hei- men sind verpflichtet, sich mittels Heimat- ausweis anzumelden. • Die Wohnungs- und Arbeitgeber sowie die Pensionsbesitzer oder deren Leiter ha- ben sich zu überzeugen, dass diese Anmel- dung erfolgt ist, und sind, wenn dies nicht geschehen ist, selber zur Vornahme der An- meldung verpflichtet. • Die in die Gemeinde zurückgekehrten Bürgerinnen und Bürger haben den Heimatschein innert 14 Tagen beim Perso- nenmeldeamt zu deponieren. • Adressänderungen innerhalb der Gemein- de sind dem Personenmeldeamt innert 14 Tagen zu melden. • Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungs- ausweises zu erfolgen. Personenmeldeamt Küttigen wir geben perspektiven. seit 95 jahren. www.suchthilfe-ags.ch Kuettiger_Anz_53_15_12S_Layout 23.12.15 11:30 Seite 3

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=