Küttiger Anzeiger 2015

Spitex Aare Nord, Küttigen-Biberstein-Erlinsbach AG und Densbüren Wasserfluestrasse 6, Küttigen, Telefon 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Ein- satzzeiten: 7.00 – 20.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 9.00 – 11.30 Uhr. Sprechstunde im Spitex-Zentrum: Do, 14.00 –16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann auf Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. STV Küttigen, Damen/Herren Fr, 27. Februar, 20.00 Uhr, Turnen, nach Absprache. Mo, 2. März, 19.30 Uhr, Team-Aerobic NTH Stock. Di, 3. März, 20.00 Uhr, Vereins-Geräteturnen GK, TH Dorf. Di, 3. März, 20.00 Uhr, Volleyballmatch, Remigen. Mi, 4. März, 20.00 Uhr, Vereins-Geräteturnen SSB, TH Dorf. Mi, 4. März, 20.00 Uhr, Volleyball, NTH Stock. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Gysi Franz, Rainstrasse 20, 5022 Rom- bach Bauobjekt Ersatz Heizung, Einbau Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung Bauplatz Parzelle Nr. 7798, Rainstrasse 20, 5022 Rombach Auflagefrist vom 2. März 2015 bis 31. März 2015 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag so- wie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Inter- esse geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Andreas Filosi neuer Bauverwalter Frau Daniela Zuckschwerdt wird die Bauverwaltung Küttigen Ende März 2015 verlassen. Als Nachfolger und neuen Gesamtleiter Bauverwalter und Leiter Hochbau konnte Herr Andreas Filosi mit einem Pensum von 100% gewählt werden. Der Stellenantritt erfolgt am 1. Juni 2015. Der Gewählte ist 41-jährig und wohnhaft in Schönen- werd. Nach Abschluss einer Hochbauzeichner-Lehre hat er sich zum dipl. Architekt FH weitergebildet und war zuletzt als Bauverwalter in einer solothurnischen Ge- meinde tätig. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass Herr Filosi die fachlichen wie auch die persönlichen Voraussetzungen für diese anspruchsvolle Tätigkeit mitbringt und freut sich auf eine erspriessliche Zusammenarbeit. Personelles Als Nachfolgerin von Evelyne Müller konnte Frau Fran- ziska Scholz als Schulsozialarbeiterin mit einem Pensum von 30% gewählt werden. Der Stellenantritt erfolgte bereits am 1. Februar 2015. Die Gewählte ist in Nieder- wil wohnhaft und bringt den Abschluss als Sozialarbei- terin FH und Berufserfahrung in der ambulanten und stationären Jugendarbeit mit. Während den Mutterschaftsurlauben von Sabrina Bolli- ger und Michèle Helfer wurde Herr Tobias Keller, Ge- benstorf, als temporärer Mitarbeiter der Finanzverwal- tung/Personenmeldeamt gewählt. Das Arbeitspensum beträgt 100%. Das Anstellungsverhältnis ist befristet vom 13. April bis 31. August 2015. Gemeinderat und Verwaltung heissen die neuen Mitar- beiter herzlich willkommen. Baubewilligungen haben erhalten • Wernli Daniel und Mirjam, Küttigen; für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf Par- zelle Nr. 4617, Platteweg 7 Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung Folgende Person hat bei der Gemeinde Küttigen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: – Straalman Ellen, 1998, weiblich, niederländische Staatsangehörige, wohnhaft am Hüslimattweg 29, 5024 Küttigen Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Pu- blikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemein- derat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurtei- lung einfliessen lassen. Der Gemeinderat Eidg. und kant. Volksabstimmung vom 8. März 2015 1. Stimm- und Wahlzettel Es kann vorkommen, dass beim Versand der Wahlunter- lagen einzelne Stimm- oder Wahlzettel fehlen. Wir bitten daher die Stimmberechtigten, die Unterlagen bezüglich Vollständigkeit umgehend nach Erhalt zu kontrollieren und die Einwohnerkontrolle (Telefon 062 839 93 20) über unvollständiges Stimmmaterial zu in- formieren. An der Urne können keine Stimm- und Wahlzettel abgegeben werden. 2. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimm- zettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimm-rechtsausweis vom Stimmberechtigten unter- zeichnet werden. Gemeindekanzlei Küttigen

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