Küttiger Anzeiger 2016
Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Kurz Stefan, Bibersteinerstrasse 42, 5022 Rombach Bauobjekt Austausch Rasenfläche mit Pflasterstein, bestehendes Stützmauerwerk Süd um 3,30 m verlängern Bauplatz Parzelle 7877; Bibersteinerstrasse 42, 5022 Rombach Bauherr Schibler Alfonsina und Daniel, Platteweg 23, 5024 Küttigen Bauobjekt Rückbau bestehendes EFH Geb.Nr. 724 Neubau EFH mit Doppelgarage und Pool mit Nebengebäude Bauplatz Parzelle 4796; Platteweg 23, 5024 Küttigen Bauherr IGD Grüter AG, Zügholzstrasse 1, 6252 Dagmersellen Bauobjekt Projektänderungen zu MFH 1 – 4 «Michelsmatte» Bauplatz Parzelle 7532/7537; Rainstrasse, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 9. Mai 2016 bis 7. Juni 2016 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Le- gitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Personelles Frau Sabrina Bolliger, Holziken, hat ihre Stelle als Stell- vertreterin des Finanzverwalters per 31. August 2016 gekündigt. Sie arbeitete seit Dezember 2012 im Dienste der Gemeinde Küttigen und wurde nun in einer ande- ren Aargauischen Gemeinde zur Finanzverwalterin ge- wählt. Der Gemeinderat hat den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich bei Frau Bolliger für die gute Zu- sammenarbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zu- kunft. Zukunftsraum Aarau Der Steuerungsausschuss Zukunftsraum Aarau hat an- fangs April 2016 die Rückmeldungen der im Projekt be- teiligten Gemeinden zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen beschlossen, welches wie folgt zu- sammengefasst werden kann: - der pragmatische Ausbau der Interkommunalen Zu- sammenarbeit (IKZ) wird im Projekt Zukunftsraum nicht weiterverfolgt; - die verbindliche Zusammenarbeitsorganisation wird im Projekt Zukunftsraum in der Ausarbeitungsphase nicht weitergeführt, jedoch dem PRA, resp. Aarau Re- gio übertragen; - das Projekt Zukunftsraum wird in der Ausarbeitungs- phase lediglich auf Fusionen beschränkt; - rund die Hälfte der im Projekt involvierten Gemein- den verfolgt eine detaillierte Prüfung einer Fusion einzelner Gemeinden nicht weiter; - eine Fusion im gesamten Perimeter wird nicht weiter- verfolgt. Aufgrund dessen, dass sich das Projekt Zukunftsraum in der Ausarbeitungsphase nur noch auf die Frage der Fu- sionen beschränkt, unsere direkten Nachbarn Biber- stein und Erlinsbach aus dem Projekt ausgeschieden und im Projekt nur noch sechs Gemeinden beteiligt sind, erhalten die Rückmeldungen aus der Bevölke- rungsbefragung neue Rahmenbedingungen. Der Gemeinderat hat aufgrund dieser veränderten Ausgangslage beschlossen, auf eine weitere Beteili- gung am Projekt Zukunftsraum zu verzichten. Die ver- bindliche Zusammenarbeitsorganisation innerhalb des PRA, resp. Aarau Regio wird durch den Gemeinderat unterstützt. Anlässlich der Gemeindeversammlung vom Juni 2016 wird über das Projekt Zukunftsraum Aarau bzw. das Er- gebnis der Bevölkerungsbefragung orientiert werden. Was finden Sie wo? Die aktualisierte Informationsbroschüre «Was finden Sie wo?» ist da. Das alle zwei Jahre erscheinende Ver- zeichnis finden Sie als Beilage in dieser Ausgabe des Küttiger Anzeigers. Die Bevölkerung wird gebeten, die Broschüre geeignet aufzubewahren. Baubewilligungen haben erhalten • Swisscom (Schweiz) AG, Olten; für einen Schachtneu- bau, Grabarbeiten, Trasseneubau sowie Strassenauf- bruch wegen Kabelnetzerweiterung, auf Parzelle Nr. 7861, Waldweg Der Gemeinderat Information zu Entsorgungsstelle und Häckselplatz Löchli Während den Bauarbeiten am Fangkanal, Löchli (Start Anfang Mai), können die Entsorgungsstelle und der Häckselplatz an der Kirchbergstrasse nicht benützt werden. Provisorisch werden die Entsorgungsstelle und der Häckselplatz an die Vorstadtstrasse verlegt. Die Entsorgungsstelle beim Schwimmbad steht eben- falls zur Verfügung. Die Arbeiten werden voraussichtlich 4 Monate (ca. En- de September) dauern. Bauverwaltung Küttigen Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 10. Mai 2016 Gemeindekanzlei Küttigen
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