Küttiger Anzeiger 2016

• Hübscher Heinrich, Küttigen; für eine Abgasanlage an der Fassade, auf Parzelle Nr. 7549, Ahornweg 56 • IBAarau Wärme AG, Aarau; für den Strassenaufbruch für Startgrube, Neuerschliessung mit Erdgas, auf den Parzellen Nrn. 8058 (Gehrenstrasse) und 8065 (Bifang- strasse) Der Gemeinderat Vorankündigung Informationsveranstaltung «Weiterentwicklung Sportanlage Ritzer» Verpflichtungskredit Einbau Kunstrasen auf dem Sport- platz Ritzer; Besichtigung Wettbewerbsprojekte Neues Garderobengebäude Ort: Mehrzweckhalle Dorf Datum: Montag, 21. November Zeit: 19.30 Uhr; Türöffnung und Besichtigung der Projekte ab 19.00 Uhr An der Winter-Gemeindeversammlung vom 7. Dezem- ber 2016 wird der Gemeinderat den Stimmbürger/in- nen von Küttigen einen Antrag zum Einbau eines Kun- strasens auf dem Spielfeld VI vorlegen. Es handelt sich dabei um das erste von mehreren Projekten, die darauf abzielen, die ehemalige Deponie und heutige Sportan- lage im Ritzer nachhaltig zu sanieren und weiterzuent- wickeln, denn zurzeit läuft auch der Wettbewerb für ein neues Garderobengebäude und die Detailuntersu- chungen zur Sanierung der Deponie im Ritzer gehen ih- rem Ende zu. Es handelt sich um komplexe und kostenintensive Pro- jekte, die eng miteinander verknüpft sind und der Ge- meinderat möchte im Vorfeld der Gemeindeversamm- lung die Möglichkeit nutzen, die Stimmbürger/innen detailliert über das Projekt des Kunstrasens, dessen Kostenfolgen und die Einbettung in die Gesamtstrate- gie auf dem Ritzer zu informieren. Der Gemeinderat freut sich auf Sie! Der Gemeinderat Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1991, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2017 geräumt und entfernt wer- den. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 16. Dezember 2016 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Tele- fon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der An- gehörigen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen Zurückschneiden der Bäume und Sträucher Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Ein- mündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrsituationen führen, da die Über- sichtverhältnisse ungenügend sind. Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzu- schneiden, dass Äste bis auf mindestens 4,5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hinein- reichen. Über Gehwege muss die lichte Höhe mindes- tens 2,5 m betragen. Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnun- gen und öffentliche Beleuchtungskörper nicht verdeckt werden. Wir bitten Sie, die dazu notwendigen Arbeiten in den nächsten zwei bis vier Wochen zu erledigen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Die Bauverwaltung Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 8. November 2016 Gemeindekanzlei Küttigen Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner–Müller, am Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Inserate im «Küttiger Anzeiger» werden gelesen.

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