Küttiger Anzeiger 2016
Steuern Das bereinigte Steuersoll der natürlichen Personen nach Abzug der notwendig gewordenen Abschreibun- gen beträgt Fr. 18 313 814.77 und liegt Fr. 1 505 814.77 oder 8,96% über den Erwartungen des Voranschlages von Fr. 16 808 000.–. Im Vergleich zum Finanzplan 2015/2020 von Fr. 17 368 000.– liegt es noch Fr. 945 814.77 oder 5,45% höher. Dieser starke Zuwachs ist zum grösseren Teil auf die intensivierte Weiterführung der extern unterstützten Aufarbeitung der Veranla- gungsrückstände zurück zu führen. Die Quellensteuern natürliche Personen von Fr. 256 861.25 liegen im Bereich des Voranschlages von Fr. 260 000.– sowie der leicht reduzierten Finanzplanprog- nose von Fr. 250 000.–. Die Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Perso- nen (Aktiensteuern) liegen mit lediglich Fr. 309 497.60 um Fr. 365 502.40 unter dem Voranschlag von Fr. 675 000.–. Auch die nach Rücksprache mit dem kanto- nalen Steueramt als Veranlagungs- und Bezugsbehör- de im Finanzplan 2015/2020 gemachte, stark reduzierte Prognose von Fr. 400 000.– wurde ebenfalls noch um Fr. 90 502.40 verfehlt. Gründe dafür sind die bei verschie- denen Firmen notwendig gewordenen Ertragsreduk- tionen, Wegzüge von Firmen sowie Neuanpassungen bei regional tätigen Firmen. Bei den Nachsteuern und Bussen natürliche Personen, Vermögensgewinnsteuern und Erbschafts-/Schen- kungssteuern konnten vor allem durch einen grösseren Steuerfall bei den Nachsteuern und Bussen sowie den ebenfalls bei den Grundstückgewinnsteuern aufgear- beiteten Pendenzen gesamthaft Einnahmen von Fr. 692 261.20 verbucht werden. Dies sind gegenüber dem Voranschlag von Fr. 325 000.– Mehreinnahmen von Fr. 367 261.20. Die Berechnung der Nettoschuld I ergibt per Ende 2015 ein Nettovermögen von Fr. 8 556 505.40 (Vorjahr: Fr. 6 391 784.15), was einer Zunahme von rund 2,165 Mio. Franken entspricht. Wasserwerk (Gemeindebetrieb) In der Erfolgsrechnung resultiert ein verbessertes Er- gebnis von Fr. 45 869.57. Dies obwohl einerseits stark erhöhte Kosten für den Unterhalt des Leitungsnetzes entstanden sind, andererseits jedoch auch verschiede- ne Einsparungen gemacht werden konnten und teil- weise zeitliche Verzögerungen bei der Ausführung ein- getreten sind. Zu Lasten der Investitionsrechnung sind als Folge von zeitlichen Verzögerungen Nettoinvestitionen von le- diglich Fr. 48 815.25 (Voranschlag Fr. 240 000.–) realisiert worden. Aus der Erfolgs- und Investitionsrechnung resultiert daher ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 410 276.27, womit aus der Nettoschuld bei der Einwohnergemein- de per anfangs 2015 von Fr. 252 859.95 ein Guthaben per Ende 2015 von Fr. 157 416.32 entstanden ist. Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) Insbesondere durch die zeitliche Verzögerung bei den Vorarbeiten für die Erneuerung der generellen Entwässe- rungsplanung GEP ist das operative Ergebnis der Erfolgs- rechnung um Fr. 38569.82 höher als erwartet ausgefallen. Vorwiegend als Folge der zusätzlichen Auflage des Kantons im Baubewilligungsverfahren für den Neubau des Fangkanals Löchli (Einbau eines Siebrechens) hat sich der Baubeginn verzögert, sodass in der Investi- tionsrechnung gesamthaft Nettoinvestitionen von le- diglich Fr. 12 376.45 anstelle der vorgesehenen Fr. 723 000.– angefallen sind. Aus der gesamten Finanzierung resultiert deshalb ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 265 376.32. Damit er- höhte sich das Nettovermögen bei der Einwohnerge- meinde per Ende 2015 auf Fr. 4 286 931.79. Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) Für den Haushaltkehricht inkl. Gewerbeabfälle und Sperrgut wurde ein Zuschuss der Einwohnerkasse von Fr. 34 499.20 (Voranschlag Fr. 35 980.–) beansprucht. Der Kostendeckungsgrad beträgt 86,44%. Nachdem die re- glementarische Obergrenze von 85% (75% +/- 10%) überschritten wurde, wird sich der Gemeinderat in nächster Zeit mit einer allfälligen Gebührenreduktion befassen. Bei der Grünabfuhr ohne Häckseldienste resultiert ein notwendiger Zuschuss von Fr. 2 055.75 (Voranschlag Fr. 25 900.–). Der Deckungsgrad beträgt 98,86%. Das Ab- fallreglement sieht einen Selbstfinanzierungsgrad von 100% vor. Die übrigen Abfälle inkl. Häckseldienste, welche zu 100% aus Steuergeldern finanziert werden, erforder- ten für deren Entsorgung einen Kostenaufwand von Fr. 189 373.45 (Voranschlag Fr. 217 210.–). Der gesamte Zuschuss für die Abfallwirtschaft beträgt Fr. 225 928.40 im Vergleich zu Fr. 279 090.– im Voran- schlag. Ortsbürgergemeinde Aus der Ortsbürgerverwaltung resultiert ein Ertrags- überschuss von Fr. 22612.50, welcher zur Erhöhung des Eigenkapitals verwendet wurde. Dieser Mehrertrag ist als Folge der Rückzahlung der in früheren Jahren an den Wärmeverbund Bohnlet bevorschussten Zinszahlungen von Fr. 15025.– zustande gekommen. Der Voranschlag rechnete mit einem Überschuss von Fr. 7450.–. Seitens der Forstwirtschaft konnte eine sehr erfreuli- che Einlage in den Forstreservefonds von Fr. 135 306.75 gemacht werden. Diese ist insbesondere auf die erhal- tene Entschädigung für die Altholzinsel Riepel von Fr. 16 000.–, für das Eichenwaldreservat Buechwald von Fr. 60 000.– und für den Ertragsüberschussanteil des Forst- betriebs Jura von Fr. 65 234.15 zurück zu führen. Der Voranschlag rechnete mit einer Einlage von Fr. 11 200.–. Der Forstreservefonds erhöht sich damit per Ende 2015 auf Fr. 599 026.94. (kh) Der Gemeinderat
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