Küttiger Anzeiger 2016
STV Fr, 15. April, 19.00 Uhr, Fachtest Allround, Aussenanla- ge Dorf. Fr, 15. April, 20.00 Uhr, Polysport, Aussenanla- ge Dorf. Mo, 18. April, Team-Aerobic, 19.30 Uhr, NTH Stock. Di, 19. April, 20.00 Uhr, Vereins-Geräteturnen GK, TH Dorf. Mi, 20. April, 20.00 Uhr, Vereins-Gerätetur- nen SSB, TH Dorf. Mi, 20. April, 20.00 Uhr, Volleyball, NTH Stock. Tennis-Club Küttigen Schnupper-Training für alle: Tennisclubanlage Ritzer: Sa, 23. April, 9.00 bis 11.00 Uhr. Kosten: Fr. 20.–. Mit- bringen: Tennis-/Turnschuhe (Hallenschuhe); Tennis- schläger sind vorhanden. Anmeldung bis 20. April: praesident@tckuettigen.ch, mit Angabe von Name, Adresse, Jahrgang. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Bircher-Meier Bernhard und Vreni, Sonnenrain 1, 5022 Rombach Bauobjekt Glasvordach über Sitzplatz (nicht isoliert) Bauplatz Parzelle 7984; Sonnenrain 1, 5022 Rombach Bauherr Schmid Martin, Nüberichstrasse 11, 5024 Küttigen Bauobjekt Heizungssanierung mit einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe Bauplatz Parzelle 6541; Nüberichstrasse 11, 5024 Küttigen Bauherr Baldenweg Margareta, Rombachtäli 46, 5022 Rombach Bauobjekt Erstellen eines beheizten Schwimmbades Bauplatz Parzelle 8160; Rombachtäli 46, 5022 Rombach Auflagefrist vom 18. April 2016 bis 17. Mai 2016 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Le- gitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Prüfungserfolg Frau Andrea Kobel, Verwaltungsangestellte im Sekre- tariat des Sozialdienstes, hat vom September 2015 bis März 2016 berufsbegleitend den Fachkurs Sachbearbei- ter im Sozialbereich besucht und erfolgreich abge- schlossen. Gemeinderat und Verwaltung gratulieren zu diesem Erfolg herzlich. Jugendfestkommission Als neuen Vertreter des Elternvereins nimmt Herr Fabi- an Cederna, Küttigen, für den Rest der laufenden Amtsperiode 2014/17 Einsitz in die Jugendfestkom- mission. Revision Allgemeine Nutzungsplanung Siedlung; Ergebnis der öffentlichen Auflage Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung lagen die Entwürfe bezugneh- mend auf Art. 24 Abs. 1 des Gesetzes über Raument- wicklung und Bauwesen (BauG) vom 22. Februar bis 22. März 2016 öffentlich auf. Innert Frist sind neun Einwendungen eingegangen. Der Gemeinderat wird nun, in der Regel nach Durchfüh- rung einer Einigungsverhandlung, über die Einwen- dungen entscheiden. Aufgrund der Anzahl und der Komplexität der vorlie- genden Einwendungen musste der Gemeinderat die Behandlung des Geschäftes von der Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2016 absetzen. Protokolle der Gemeindeversammlungen Nach Genehmigung durch die Finanzkommission hat auch der Gemeinderat die Protokolle der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. De- zember 2015 verabschiedet. Die Protokolle können un- ter www.kuettigen.ch im online-Schalter (Gemeinde- kanzlei) oder direkt bei der Gemeindekanzlei (062/839 93 40) bestellt werden. Küttiger Trinkwasser in Ordnung Am 9. März 2016 wurden der Brunnen- und Wasserver- sorgung der Gemeinde Küttigen an insgesamt acht Stellen Proben entnommen. An der Probenahmestelle Brunnenversorgung (Hegi- Quelle), Vorstadt/Brandackerstrasse, Lindenbrunnen fand keine Untersuchung statt. Die Brunnenversor- gung ist derzeit ausser Betrieb. Sämtliche übrigen Proben der Trinkwasserversorgung haben ergeben, dass das Wasser den hygienisch-mikro- biologischen Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung entspricht und somit in Ord- nung ist. Einwohnerstatistik Die Gemeinde Küttigen zählte Ende März 2016 total 6231 Einwohnerinnen und Einwohner (Ende Dezember 6214), davon 5256 (5242) Schweizerbürger/innen und 975 (972) Ausländer/-innen. Hundehaltung Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehaltung werden folgende Verhaltensregeln in Erinnerung geru- fen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf land- wirtschaftlich genutztemWies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist überdies während des ganzen Jahres verboten. Der kundige und umsich- tige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenommen und ordnungsgemäss ent- sorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeauf- sichtigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsrei- chen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinen-
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