Küttiger Anzeiger 2017

Mühlemattstrasse 91 5000 Aarau Fon 062 824 60 50 Fax 062 824 60 12 www.maler-briner.ch Wir malen und tapezieren!Wir sind Profis. Heiri Graf Maler 5024 Küttigen Lärchenstra s se 7 Telefon 062 827 24 38 / 079 220 52 64 Maler-/Gipserarbeiten Wandbeläge / Tapeten / Verputze Innenisolationen / Zierstäbe Fassadenrenovationen - - - www.ig-rombachtaeli.ch - - - aktiv und informativ - - - SP-Interview kri tisch analysiert Lesen Sie Neues auf unserer Website! An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften • Wer in der Gemeinde Küttigen-Rombach Wohnsitz nehmen will oder bereits genommen hat, ist verpflichtet, sich innert 14 Tagen unter Vorlage des Heimatscheines, der Krankenkassen- police und des Mietvertrages beim Personenmeldeamt (Gemeindehaus) anzumelden. Sofern vorhanden, sind auch das Familien-, das Militärdienst- und das Zivilschutzdienstbüchlein mitzubringen. Pensionäre in Alters-, Pflege- und anderen Heimen sind verpflichtet, sich mittels Heimatausweis anzumelden. • Die Wohnungs- und Arbeitgeber sowie die Pensionsbesitzer oder deren Leiter haben sich zu überzeugen, dass diese Anmeldung erfolgt ist, und sind, wenn dies nicht geschehen ist, selber zur Vornahme der Anmeldung verpflichtet. • Die in die Gemeinde zurückgekehrten Bürgerinnen und Bürger haben den Heimatschein innert 14 Tagen beim Personenmeldeamt zu deponieren. • Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind dem Personenmeldeamt innert 14 Tagen zu melden. • Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungsausweises zu erfolgen. Personenmeldeamt Küttigen

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