Küttiger Anzeiger 2017

mussten 86 Fahrzeuglenker bzw. ~11.7%mit einer Bus- se belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 70 km/h registriert. Bussenentscheide Im dritten Quartal 2017 musste der Gemeinderat Straf- befehle wegen nachstehender Vergehen ausstellen: – Bauen ohne Baubewilligung – unentschuldigtes Fernbleiben an einer Feuerwehr- übung (5 x) Aktion saubere Aareufer Die vereinigten Fischereivereine Aarau-Brugg führen auch dieses Jahr wieder eine Aareufersäuberung durch. Die Aktion findet morgen Samstag, 21. Oktober statt. Treffpunkt ist um 8.45 Uhr beim Schwimmbad Aarau. Helferinnen und Helfer sind eingeladen, diese Aktion tatkräftig zu unterstützen. Positiver Voranschlag für das Jahr 2018 mit reduziertem Steuerfuss Der Küttiger Voranschlag rechnet mit dem per 1. Janu- ar 2018 vorzunehmenden Steuerfussabtausch von 3% an den Kanton und somit einem um 3% reduzierten Steuerfuss von 100% mit einem Ertragsüberschuss von rund Fr. 346’000.00. Dieses positive Ergebnis aus der Erfolgsrechnung ist als Folge verschiedener Einsparungen und vor allem zeit- licher Verzögerungen sowie einem eher optimistischen Zuwachs von 3% bei den Einkommens- und Vermö- genssteuern der natürlichen Personen zu Stande ge- kommen. Das operative Ergebnis fällt damit gegen- über dem Voranschlag 2017 lediglich um Fr. 68’000.00 geringer aus, obwohl einige grössere Mehrbelastungen entstehen werden. Hierbei handelt es sich um einen erhöhten Personalaufwand im Rahmen von Neu- bzw. Ersatzanstellungen sowie Pensumserhöhungen und in- dividuelle Lohnerhöhungen (Fr. 291’120.00), höhere Nettoaufwendungen für die gesetzliche wirtschaftliche Hilfe (Fr. 210’060.00), stark erhöhte Abgabe in den neu- en Finanzausgleich (Fr. 171’600.00), höhere planmäs- sige Abschreibungen (Fr. 143’200.00), Kostenersatz für unbezahlte Krankenkassenprämie (Fr. 110’000.00), hö- here Lehrerlohnanteile an den Kanton (Fr. 108’000.00), erhöhte externe Schulungskosten (Fr. 70’900.00), Pro- jektkostenanteil für die Aushandlung der künftigen Beschulung der Real- und Sekundarschüler/-innen (Fr. 66’000.00) und erhöhter Kostenbeitrag an die Abfall- bewirtschaftung (Fr. 49’920.00). Auf der anderen Seite ergeben sich Minderaufwendungen und Mehrerträge durch den Wegfall des Beitrags an den Regionalver- kehr im Rahmen der Umsetzung der optimierten Aufgabenteilung (Fr. 458’000.00), keine Kostenbeiträ- ge an den Kantonsstrassenunterhalt innerorts (Fr. 125’000.00), geringere Unterhaltskosten bei den Schul- anlagen (Fr. 75’500.00), budgetierte höhere Sonder- steuern (Fr. 50’500.00) und der stark reduzierte Kosten- beitrag an die IBAarau für die Auswechslung der Leuch- ten sowie Ergänzung der öffentlichen Beleuchtung (Fr. 48’000.00). Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 3’453’600.00 vor. Die grössten Aufwendungen sind für den Ersatz des Tanklösch- und des Pionierfahr- zeuges (Fr. 1’060’000.00) sowie für die Untersuchung resp. teilweise Umsetzung auf der Altdeponie Ritzer (Fr. 682’000.00) vorgesehen. Aus der Erfolgs- und Investitionsrechnung resultiert nach Berücksichtigung der Selbstfinanzierung von Fr. 2’132’279.00 ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 1’321’321.00. Im Rahmen der Inkraftsetzung der optimierten Auf- gabenteilung per 1. Januar 2018 erfolgt ein Steuer- fussabtausch von 3% von den Gemeinden zum Kanton. Dadurch wird der Gemeindesteuerfuss ab 2018 von 103% auf 100% gesenkt und der Kantonssteuerfuss von 109% auf 112% erhöht. Beim Einkommens- und Vermögenssteuerertrag der natürlichen Personen wird entgegen der zurückhaltenden Zuwachsempfehlung des Kantonalen Steueramtes von 1,5% mit einem Zu- wachs von 3% gerechnet. Einerseits fällt die Küttiger Ertragsentwicklung jeweils höher aus als der Durch- schnitt aller Gemeinden im Kanton. Andererseits wer- den die Mehrerträge der letzten Jahre, welche zwar zum grösseren Teil aufgrund der notwendig geworde- nen Aufarbeitung bei den Veranlagungen entstanden sind, enden. Aufgrund der schwachen Selbstfinan- zierung zur Realisierung der bevorstehenden Investi- tionen wäre es jedoch notwendig, den Steuerertrag 2017 trotz der abzutretenden 3 Steuerprozente an den Kanton auch im Jahr 2018 und folgende halten zu können. Bei den Quellensteuern ist auf der Basis des effektiven Ertrages 2016 ein erhöhter Ertrag von Fr. 229’000.00 resp. +3,6% vorgesehen. Dies entspricht ei- nem Rückgang gegenüber dem Voranschlag 2017 von Fr. 30’000.00 bzw. –11,6%. Bei den Gewinn- und Kapi- talsteuern der juristischen Personen wird auf der Basis des effektiven Ertrages 2016 ein höherer Ertrag von Fr. 330’000.00 resp. +11,8% erwartet. Im Vergleich zum Voranschlag 2017 ist ein Rückgang von Fr. 20’000.00 oder –5,7% zu verzeichnen. Das Nettovermögen I per Ende 2018 beträgt mutmasslich Fr. 3’400’000.00. Wasserwerk (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung erwartet bei einem Aufwand von Fr. 904’270.00 und einem Ertrag von Fr. 1’030’100.00 ein operatives Ergebnis von Fr. 125’830.00. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 932’200.00 vor, welche lediglich im Ausmass von 33,3 % mit der vorgesehenen Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung von Fr. 310’510.00 finanziert wer- den können. Der verbleibende Finanzierungsfehlbe- trag von Fr. 621’690.00 wird mittels eines Vorschusses aus der Einwohnerkasse getilgt. Die Nettoschuld per Ende 2018 beträgt nach Berück- sichtigung der geringer anfallenden Investitionen im Jahr 2017 mutmasslich Fr. 1’350’000.00 . Zur Finanzie- rung der weiter an-stehenden Investitionen und zur möglichen Reduktion der Schuld bei der Einwohner- kasse hat der Gemeinderat die Absicht, aufgrund einer mittelfristigen Aufgaben- und Finanzplanung an der Sommergemeindeversammlung 2018 einen entspre- chenden Vorschlag zu unterbreiten. Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung sieht bei einem Aufwand von Fr. 1’156’640.00 und einem Ertrag von Fr. 938’100.00 ein operatives Ergebnis von Fr. 218’540.00 bzw. einen Auf- wandüberschuss vor. In der Investitionsrechnung sind Nettoinvestitionen von Fr. 329’000.00 vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierung aus der Erfolgsrechnung von Fr. 36’650.00 resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 292’350.00. Die Eigenfinanzierung der Nettoinves- titionen beträgt damit lediglich 11,1%.

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