Küttiger Anzeiger 2017
Das Nettovermögen per Ende 2018 beträgt unter Be- rücksichtigung der reduzierten Investitionen im Jahr 2017 mutmasslich noch Fr. 900’000.00 . Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) Für den Haushaltkehricht inkl. Gewerbeabfälle und Sperrgut rechnet der vorliegende Voranschlag mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 79,19%. Zur Rest- finanzierung wird ein Zuschuss der Einwohnergemein- de von Fr. 52’570.00 beansprucht. Im vorliegenden Voranschlag sind aufgrund des Selbstfinanzierungs- grades in der Rechnung 2016 von 94,84% (Reglement 75% +/– 10%) allerdings die Gebührenerträge für eine fällige Gebührenreduktion gekürzt worden. Leider ver- zögert sich diese jedoch infolge der Neuausschreibung der Logistik bei der Kehricht- und Grüngutabfuhr min- destens bis ins Frühjahr 2018. Bei der Grüngutabfuhr ohne Häckseldienste beträgt der Deckungsgrad 87,3%. Reglement 100% +/– 10%), so dass ein voraussichtlicher Zuschuss der Einwohner- gemeinde von Fr. 26’630.00 beansprucht wird. Für die übrigen Abfälle inkl. Häckseldienste, welche zu 100% aus Steuergeldern finanziert werden, ist ein Zu- schuss von Fr. 203’430.00 notwendig. Der gesamte Zuschuss für die Abfallwirtschaft beträgt Fr. 282’630.00 (Voranschlag 2017 Fr. 232’710.00). Ortsbürgergemeinde Der Ausgleich der Ortsbürgergemeinde exklusive Forstwirtschaft sieht infolge vorgesehenem Küchen- Teilersatz im Holzschopf Rieden sowie die Anschaffung weiterer Ruhebänkli einen Aufwandüberschuss von Fr. 5’450.00 vor. Die Forstwirtschaft (Kostenstelle 8209) rechnet als Fol- ge des alle 2 Jahre stattfindenden Ortsbürger-Waldum- gangs ebenfalls mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 3’300.00, welcher einen entsprechenden Rückzug aus dem Forstreservefonds erfordert. (kh) Grünabfuhr / Laubabfälle Die gemäss Abfallkalender vorgesehenen Abfuhren finden ordnungsgemäss statt. Alle Inhaber einer Jahresvignette haben Anrecht auf die Gratisentsorgung der Laubabfälle am 23. Oktober und 20. November 2017. Es werden keine Kehricht- oder Plastiksäcke, Mörtel- mulden, mehrere Kleingebinde sowie Papierkörbe an- genommen oder geleert. Es sind Behälter mit Handgriff zu verwenden, die oben keine Verengung aufweisen. Die Bauverwaltung Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde : 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 24. Oktober 2017 Gemeindekanzlei Küttigen Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, am Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. 6WHOOHQDXVVFKUHLEXQJ 'LH *HPHLQGH %LEHUVWHLQ LVW HLQH DWWUDNWLYH :RKQJHPHLQGH LQ GHU 5HJLRQ $DUDX 6LH ]lKOW NQDSS (LQZRKQHU XQG UXQG 6FKOHULQQHQ XQG 6FKOHU ,QIROJH .QGLJXQJ GHV ELVKHULJHQ 6WHOOHQLQKDEHUV LVW GLH 6WHOOH HLQHV +DXVZDUWHV HLQHU +DXVZDUWLQ UHVS HLQHV )DFKPDQQHV HLQHU )DFKIUDX %HWULHEVXQWHUKDOW PLW HLQHP 3HQVXP YRQ QHX ]X EHVHW]HQ (LQ 6WHOOHQDQWULWW LVW DXI GHQ -DQXDU RGHU QDFK 9HUHLQEDUXQJ P|JOLFK Interessiert? Schauen Sie auf der Homepage www.biberstein.ch um weitere Details zu erfahren. E rechtige Chöttiger werd 50i am Frytig 27.10, ab de zwöi am Gräbacherweg 3 z’Chöttige be Worscht und Brot. Metneh gueti Luune. Waldemar Wehrli
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=