Küttiger Anzeiger 2017
lungen (Injektionen, Verbände, Blutddruckmessungen, Blutzuckerbestimmungen), Beratung und Informatio- nen: Do, 14.00 – 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle. STV Küttigen, Frauen Di, 31. Oktober, Trainer-Anprobe um 19.15 Uhr, TH Stock, Turnen Seniorinnen um 19.00 Uhr, 20.00 Uhr Frauen Fitness. STV Küttigen Fr, 27. Oktober, TH Dorf, 20.00 Uhr, Training Herren, gem. sep. Infos vom Leiter. Mo, 30. Oktober, TH Stock, 19.30 Uhr, Team Aerobic. Di, 31. Oktober, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Mi, 1. November, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Mi, 1. November, Volley- ballmatch in Wildegg. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Gremien, Kommissionen und nebenamtliche Funktionäre Nicht vergessen: Die Anmeldefrist für den Anlass zum Abschluss der Amtsperiode vom 10. November läuft am Donnerstag, 31. Oktober 2017 ab. Der Gemeinderat freut sich auf eine grosse Beteiligung. Personelles Während dem Mutterschaftsurlaub von Frau Sandra Vogel, Verwaltungsangestellte mit einem Teilpensum, wurde Frau Claudia Imobersteg-Bär, Oftringen, als temporäre Mitarbeiterin des Gemeindesteueramtes gewählt. Das Arbeitspensum beträgt ca. 20%. Frau Imobersteg wird das bis ca. Mitte Februar 2018 befris- tete Arbeitsverhältnis in Kürze antreten. Gemeinderat und Verwaltung heissen die neue Mitar- beiterin herzlich willkommen. Geschwindigkeitskontrolle Am späten Nachmittag des 5. Oktober 2017 wurde an der Rainstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durch- geführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurden insgesamt 15 Fahrzeuge gemes- sen. Es wurden keine Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Gemeindebeiträge an Vereine für die Jugend- förderung Die Gemeinde Küttigen verfügt über ein vielfältiges und aktives Vereinsleben. Mit dem breit gefächerten Angebot und den Aktivitäten leisten die Vereine einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Neben dem ei- gentlichen Vereinszweck werden verschiedene weitere Aufgaben für die Allgemeinheit abgedeckt. Solche Leistungen und Aktionen von unseren Dorfvereinen werden durch die Gemeinde grundsätzlich unterstützt, da damit nicht unwesentlich zu einem aktiven Dorf- geschehen beigetragen wird. Im Frühjahr 2012 hat der Gemeinderat das Konzept «Gemeindebeiträge an Vereine zur Abgeltung von Ak- tivitäten mit gemeinnützigem Charakter» vom Herbst 2002 aktualisiert und bereinigt. Ein wichtiger Bestandteil des erwähnten Konzeptes ist die Jugendförderung, welche durch die Gemeinde unterstützt und honoriert wird. Mit gut ausgebildeten BetreuerInnen soll die Fach- wie auch die Sozialkom- petenz gefördert und so eine möglichst hohe Qualität erreicht werden. Die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ist an strikte Auflagen gebunden. Aufgrund von detaillierten Ge- suchen von sechs Dorfvereinen hat der Gemeinderat die Betreuung von rund 520 Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017 mit einem Beitrag von gesamthaft Fr. 20’070.– unterstützt. Hundehaltung Beim Gemeinderat gehen immer wieder Reklamatio- nen im Zusammenhang mit dem Halten von Hunden ein. Tiere sind so zu halten, dass niemand weder be- lästigt noch gefährdet wird. Insbesondere ist es ver- boten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen (auch im Wald). Innerhalb von überbautem Gebiet sowie auf Strassen und Plätzen sind Hunde konsequent an der Leine zu führen. Öffentlicher und fremder privater Grund darf durch Hunde nicht verunreinigt werden. Hundehalter sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und zweck- mässig zu beseitigen. Mit Vorteil sind dabei die vie- lerorts aufgestellten Robidogs zu verwenden. Wer seinen Hund im Kulturland versäubern lässt oder die Robidogsäcke einfach verantwortungslos wegwirft, kann damit bei den Nutztieren schwerwiegende Krank- heiten auslösen. Wir machen darauf aufmerksam, dass grundsätzlich jeder Tierhalter für Schäden haftbar ist, die seine Schützlinge verursachen. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinde- rat den vielen Hundebesitzern, welche die vorgenann- ten Regeln vorbildlich beachten. Baubewilligungen haben erhalten • Darko Sokac und Susanna Lehmann Sokac, Rombach; für die Aussensanierung des Einfamilienhauses, Anbau Windfang, Vordach Garage und Einfriedung Sitzplatz, auf Parzelle Nr. 8024, Küttigerstrasse 6 • IBAarau Wärme AG, Aarau; für einen Strassenauf- bruch, auf Parzelle Nr. 8136, Alpenblickweg • UPC Schweiz GmbH, Wallisellen; für Strassenauf- brüche, auf Parzelle Nr. 8447, Hauptstrasse 25 Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, am Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. www.feuerwehr-kuettigen.ch 118 bei Feuer
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