Küttiger Anzeiger 2017

Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Feuerwehr Küttigen Staffeleggstrasse 9, 5024 Küttigen Bauobjekt Funk-Relaisstation für die Feuer- wehr Küttigen Bauplatz Parzelle Nr. 7666 Neue Stockstr. 23, 5022 Rombach Bauherr Mei-ki Immo AG Galgenrain 39, 6233 Büron Bauobjekt Neubau fünf Terrassenhäuser Abbruch Gebäude Nr. 33, 718, 258 Bauplatz Parzelle Nr. 7937 Oberer Bifang, 5022 Rombach Bauherr Wehrli-Suter Martin und Gaby Brandackerstrasse 12, 5024 Küttigen Bauobjekt Abbruch best. Gebäude, Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage Bauplatz Parzelle Nr. 4531 und 1821 Alte Staffeleggstrasse 17 5024 Küttigen Auflagefrist vom 6. November 2017 bis 5. Dezember 2017 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legi- timiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interes- se geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Personelles Frau Andrea Känel, Würenlingen, hat ihre Stelle als Sachbearbeiterin des Steueramtes per 31. Januar 2018 gekündigt. Sie arbeitete seit August 2014 im Dienste der Gemeinde Küttigen und wird sich beruflich verän- dern. Der Gemeinderat hat den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich bei Frau Känel für die gute Zusammen- arbeit und wünschen ihr alles Gute für die Zukunft. Baubewilligungen haben erhalten • Thomas und Enna Heller , Küttigen; für den An- und Umbau des Einfamilienhauses, auf Parzelle Nr. 7638, Riedenstrasse 47 Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1992, deren Ruhezeit von 25 Jahren abgelaufen ist, bis Ende Februar 2018 geräumt und entfernt wer- den. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 15. Dezember 2017 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Tel. 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Mitteilung. Falls die Gräber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der An- gehörigen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 7. November 2017 Gemeindekanzlei Küttigen Eine Auswahl unserer Dienstleistungen – Einrichten und Führen von Finanzbuchhaltungen – Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen – Mehrwertsteuerabrechnungen – Lohnbuchhaltungen – Sozialversicherungsabrechnungen – Unterstützung bei Neugründungen – Erstellen von Steuererklärungen Herzogstrasse 48, 5001 Aarau Tel. 062 824 14 54 www.salue-treuhand.ch Christoph Lüthi

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=