Küttiger Anzeiger 2017
Moderne Melioration Küttigen, Baulos 2 Öffentliche Auflage vom 17. November bis 16. Dezem- ber 2017. Bauprojekt Baulos 2 Das Baulos 2 beinhaltet die Gewässerrevitalisierungen «Waldbach» und «Maasbach». Die beiden eingedolten Fliessgewässer sollen über eine Länge von ca. 700 m be- ziehungsweise ca. 140 m offengelegt werden. Ausführliche Angaben zu den baulichen Massnahmen können den öffentlich aufliegenden Projektplänen und dem technischen Bericht entnommen werden. Auflageakten: – Technischer Bericht – Situationen – Normalprofile – Querprofile – Längenprofile Öffentliche Auflage Das Bauprojekt wird gestützt auf Art. 97 des Bundesge- setzes über die Landwirtschaft, §17a des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes und §95 des kantonalen Bau- gesetzes publiziert. Vereinigungen im Sinne von Art. 12 und 12a des Bundesgesetzes über den Natur- und Hei- matschutz sind ebenfalls zu Einwendungen berechtigt. Die oben aufgeführten Unterlagen liegen vom 17. No- vember bis 16. Dezember 2017 in der Bauverwaltung Küttigen zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf. Rechtsmittelbelehrung Einwendungen gegen das Baulos sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemein- derat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begrün- dung zu enthalten. Zu Einwendungen ist legitimiert, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend ma- chen kann. Küttigen, 17. November 2017 Gemeinderat Küttigen Neue Stockstrasse und Rainstrasse Süd – Werkleitungserneuerungen Ab der Einmündung Bifangstrasse bis zum Ahornweg werden in der Neuen Stockstrasse und Rainstrasse die alten Wasserleitungen ersetzt und gleichzeitig ein Elektrorohrblock mitgezogen. Der Deckbelag der Rain- strasse Süd wird nächstes Jahr durch einen Neuen er- setzt. Die Arbeiten der 1. Etappe «Rainstrasse» laufen seit En- de September und sind zwischenzeitlich gut fortge- schritten. So kann bereits ab dem 20. November 2017 mit der 2. Etappe «Neue Stockstrasse» von der Rainstä- ge bis zur Einmündung der Bifangstrasse begonnen werden. Die Verkehrsführung wird im Aufbruch-Bereich mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Dabei wird die beauf- tragte Bauunternehmung und die Bauleitung sowie die Bauverwaltung der Gemeinde bestrebt sein, dass die notwendigen Arbeiten speditiv und rücksichtsvoll rea- lisiert werden. Für Fragen stehen Ihnen die Projektleiter Hansruedi Blattner oder Kubilay Keles (Tel. 062 838 21 80) und die Bauverwaltung (Tel. 062 839 93 10) gerne zur Verfü- gung. Wir danken den betroffenen Anwohner und Verkehrs- teilnehmer für ihr Verständnis. Bauverwaltung Publikation von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung Folgende Personen haben bei der Gemeinde Küttigen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: – Barzingi Bawan, 1997, irakischer Staatsangehöriger, wohnhaft an der Vorstadtstrasse 8, 5024 Küttigen – Peries geb. David Shanthy, 1975, srilankische Staats- angehörige, wohnhaft im Rombachtäli 6, 5022 Rom- bach Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Einga- be zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat Küttigen Hinweis Holzschlag Liebe Waldbesucherinnen und Waldbesucher In den Waldungen des Forstbetriebes Jura beginnen die Holzschläge 2017/18. Die Holzschläge werden mit verschiedenen Absperrun- gen und Warntafeln markiert. Bitte beachten Sie die Hinweise und befolgen Sie die Anordnungen des Forst- personals. Der Forstbetrieb Jura dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zu einer unfallfreien Holzschlagsaison. Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 21. November 2017 Gemeindekanzlei Küttigen
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