Küttiger Anzeiger 2017

Pensionierten-Vereinigung Küttigen Rombach Do, 9. März, Besichtigung Baustelle Eppenberg-Tunnel, Treffpunkt: 13.30 Uhr Café Dorf. Gemäss separater Ein- ladung per E-Mail oder Post. Anmeldeschluss: Di, 28. Fe- bruar. Weitere Auskünfte unter Tel. 062 827 09 10 oder Tel. 062 827 21 84. Spitex Aare Nord, Küttigen–Biberstein–Erlinsbach AG und Densbüren Wasserfluestrasse 6, Küttigen, Telefon 062 827 00 70, Fax 062 827 00 75, E–Mail: info@spitex –aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 – 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 – 12.00 Uhr. Sprechstunde im Spitex–Zentrum: Do, 14.00 –16.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen kann auf Band gespro- chen werden, welches täglich mehrmals abgehört wird. STV, Damen/Herren Fr, 24. Februar, TH Dorf: 20.00 Uhr, Turnen. Mo, 27. Fe- bruar, TH Stock: 19.30 Uhr, Team-Aerobic. Di, 28. Febru- ar, TH Dorf: 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Mi, 1. März, TH Dorf: 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen SSB. TH Stock: 20.45 Uhr, Volleyballmatch STV Küttigen, Sektion Frauen und «Winterfit für jedermann» Di, 28. Februar, Turnen TH Stock, 19.00 Uhr Seniorin- nen, 20.00 Uhr Frauen Fitness und «Winterfit für jeder- mann» in der neuen Turnhalle Stock Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Baldesberger Marco und Rauber Deborah, Lärchenstrasse 33, 5024 Küttigen Bauobjekt Erstellung Terrassendach und Sichtschutz Bauplatz Parzelle Nr. 7590, Lärchenstrasse 33, 5024 Küttigen Bauherr Vernier Jean Pierre, Haselrainstrasse 16, 5024 Küttigen Bauobjekt Fenstervergrösserung Bauplatz Parzelle Nr. 7575, Haselrainstrasse 16, 5024 Küttigen Bauherr Merz Christoph, Leuenweg 7, 5022 Rombach Bauobjekt Spielturm mit Rutschbahn / Holzkontstruktion Bauplatz Parzelle Nr. 7945, Leuenweg 7, 5022 Rombach Auflagefrist vom 27. Februar bis 28. März 2017 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie ei- ne Begründung zu enthalten. Legiti- miert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interes- se geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Baubewilligungen haben erhalten • Brigitte und Edi Müller, Oberstetten; für eine Teilbau- bewilligung für einen Einfamilienhaus-Neubau mit Autoeinstellhalle, auf Parzelle Nr. 3718, Alte Staffe- leggstrasse 13 (der Umbau des Bauernhauses ist von der Baubewilligung ausgeschlossen) Sanierung Hausanschlüsse Im Rahmen von Sanierungsarbeiten an der öffentlichen Kanalisation sind mittels Kanalfernsehaufnahmen ver- schiedene Hausanschlüsse geprüft worden. Dabei wur- den bei insgesamt 48 Liegenschaften schadhafte An- schlüsse festgestellt, für welche der Gemeinderat nun Sanierungsverfügungen erlassen hat. Der Gemeinderat Internationaler Frauentag Mittwoch, 8. März 2017, von 18.00 bis 20.30 Uhr Reformiertes Kirchgemeindehaus Küttigen / Rombach, Sonnmattstrasse 23, Rombach Wir hoffen, dass Sie am frühen Abend besonders viel Zeit und Lust haben, an diesem fröhlichen und geselli- gen Anlass teilzunehmen. Wir laden Sie / dich herzlich ein zum Frauentag zu Kaf- fee, Kuchen, Musik und Tanz und freuen uns auf Ihren / Deinen Besuch. Kinder dürfen mitgenommen werden. Die Kinder können sich an einem kleinen Wettbewerb beteiligen. Um 18.30 Uhr gibt es von Bekhal Barzingi eine kleine Einführung in die irakische Tanzkultur. An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften • Wer in der Gemeinde Küttigen-Rombach Wohnsitz nehmen will oder bereits genommen hat, ist ver- pflichtet, sich innert 14 Tagen unter Vorlage des Heimatscheines, der Krankenkassenpolice und des Mietvertrages beim Personenmeldeamt (Gemeinde- haus) anzumelden. Sofern vorhanden, sind auch das Familien-, das Militärdienst- und das Zivilschutz- dienstbüchlein mitzubringen. Pensionäre in Alters-, Pflege- und anderen Heimen sind verpflichtet, sich mittels Heimatausweis anzumelden. • Die Wohnungs- und Arbeitgeber sowie die Pen- sionsbesitzer oder deren Leiter haben sich zu überzeugen, dass diese Anmeldung erfolgt ist, und sind, wenn dies nicht geschehen ist, selber zur Vor- nahme der Anmeldung verpflichtet. • Die in die Gemeinde zurückgekehrten Bürgerinnen und Bürger haben den Heimatschein innert 14 Tagen beim Personenmeldeamt zu deponieren. • Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind dem Personenmeldeamt innert 14 Tagen zu melden. • Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungsausweises zu erfolgen. Personenmeldeamt Küttigen

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