Küttiger Anzeiger 2017

20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen SSB, TH Stock: 20.00 Uhr, Volleyball. Do, 19. Januar TH Holderbank: 20.30 Uhr, Volleyballmatch. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr A. Murbach und A. Stierli, Holzstrasse 65, 5036 Oberentfelden Bauobjekt Neubau Wohnhaus Bauplatz Parzelle 8706, Bollweg, 5024 Küttigen Bauherr Niklaus Widmer und Dorothée Riederer, Alte Stockstrasse 6, 5022 Rombach Bauobjekt Neugestaltung Parkierung und Zugang Bauplatz Parzelle 7880, Alte Stockstrasse 6, 5022 Rombach Bauherr SUVA, Bereich Baumanagement, Rösslimattstrrasse 39, 6002 Luzern Bauobjekt Reklametafel 1 + 2 für Werbezweck der Wohnüberbauung Bauplatz Parzelle 7532 Hauptstrasse / Rainstrasse, 5024 Küttigen Bauherr Immobiliengemeinschaft 4 AG, 5000 Aarau Bauobjekt 1 3 Reihen-EFH / 1 2 Reihen-EFH Bauplatz Parzelle 7760, Hinterrain 1, 5022 Rombach Bauherr Bienenzüchterverein Aarau und Umgebung Bauobjekt Umnutzung Kleinscheune in Bienenhaus Bauplatz Parzelle 8759, Königsteinweg, 5024 Küttigen Bauherr Keller Michael und Martina, Hauptstrasse 7, 5024 Küttigen Bauobjekt Dachsanierung Bauplatz Parzelle 3592, Hauptstrasse 7, 5024 Küttigen Auflagefrist vom 16. Januar 2017 bis 14. Februar 2017 Einwendungen Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ein- wendung erhoben werden. Die Ein- wendung hat einen Antrag sowie ei- ne Begründung zu enthalten. Legiti- miert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interes- se geltend machen kann. Bauverwaltung Gemeinderats-Infos Einwohnerstatistik Die Gemeinde Küttigen zählte Ende Dezember 2016 total 6256 Einwohnerinnen und Einwohner (Ende Sep- tember 6244), davon 5265 (5258) Schweizerbürger/in- nen und 991 (986) Ausländer/innen. Im Verlaufe des Jahres 2016 nahm die Bevölkerung um 42 Personen zu. Gemeinderat An 42 (Vorjahr 43) ordentlichen Sitzungen hat der Ge- meinderat insgesamt 359 (365) Sachgeschäfte behan- delt. Das Protokoll umfasst 1066 (985) Seiten. Neben den Gemeinderatssitzungen haben die Ratsmitglieder eine Vielzahl von zusätzlichen Sitzungen, Besprechun- gen und Augenscheine durchgeführt. Der Gemeinderat Schneeräumung – Weisung an die Motorfahrzeughalter Der Winterdienst der Gemeinde wird durch das Bauamt ausgeführt. Die Bevölkerung wird gebeten, sich an die jeweiligen Strassenzustandsverhältnisse anzupassen. Die Motorfahrzeughalter werden gebeten, ihre Fahr- zeuge wenn möglich nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst wird dadurch erheblich behindert, er- schwert oder gar verunmöglicht. Weiter besteht auch die Gefahr von Beschädigungen durch Räumungsfahr- zeuge. Für allfällige Schäden übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Wir bitten um Verständnis. Für Fragen steht die Bauver- waltung gerne zur Verfügung. Bauverwaltung Landfrauenverein Küttigen Wir brauchen Unterstützung, deshalb laden wir Interessier- te zu einem Info-Abend über unseren Verein und unsere Tätigkeiten ein. Dienstag, 17. Januar, 19.30 Uhr in unserem Vereinslokal, Alte Kanzlei, Küttigen. Herzlich willkommen.

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