Küttiger Anzeiger 2019
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Küttigen über Auffahrt Die Büros der Gemeindeverwaltung Küttigen bleiben vom Mittwoch, 29. Mai, ab 16.00 Uhr bis und mit Sonn- tag, 2. Juni 2019, geschlossen. Der Pikettdienst der Gemeindekanzlei bei Todesfällen ist über die Auffahrtstage jeweils von 09.00–10.00 Uhr ge- währleistet. Unter Tel. 062 839 93 70 kann die dienst habende Person in Erfahrung gebracht werden. Wir wünschen Ihnen ein schönes Auffahrts-Wochenende. Gemeindeverwaltung Küttigen Zählung der leer stehenden Wohnungen in Küttigen/Rombach Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 1. Juni 2019 werden die leer stehenden Wohnungen erfasst. Als Leerwohnungen bzw. leer ste- hende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche fol- gende Bedingungen erfüllen: – Wohnungen oder Häuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind und – die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angebo- ten werden. Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Woh- nungsvermieter werden gebeten, der Gemeindekanzlei Küttigen, Tel. 062 839 93 43, gemeindekanzlei@kuet- tigen.ch, bis 31. Mai 2019 die leer stehenden Wohnun- gen zu melden. Ersatzwahlen eines Mitgliedes des Gemeinderates sowie des Vizeammanns vom 18. August 2019 für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren Herr Peter Forster hat aus beruflichen Gründen seine Demission als Gemeinderat und Vizeammann bekannt gegeben. Die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode findet am 18. August 2019 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberech- tigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 5. Juli 2019, 12.00 Uhr ), einzureichen. Den Wahlvorschlägen sind ein Wahlfähig- keitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklä- rung beizulegen. Für die Ersatzwahlen eines Mitgliedes des Gemeinde- rates sowie für das Amt des Vizeammanns sind separa- te Anmeldungen/Wahlvorschläge einzureichen. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kan- didaturen können für das Informationsblatt (Wahlvor- schlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit demWahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraus- setzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanz- lei (Tel. 062 839 93 40) bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Per- son als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen er- halten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). 10. Mai 2019 Gemeinderat Küttigen Abstimmungsergebnisse vom 19. Mai 2019 Eidg. Volksabstimmung Zahl der Stimmberechtigten 4290 brieflich Stimmende 2120 ungültige briefliche Stimmabgaben 14 gültig eingereichte Stimmrechtsausweise 2132 Stimmbeteiligung 49.7% Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) eingelangte Stimmzettel 2113 davon waren leer 34 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2079 mit JA haben gestimmt 1428 mit NEIN haben gestimmt 651 Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen) eingelangte Stimmzettel 2121 davon waren leer 6 davon waren ungültig 0 in Betracht fallende Stimmzettel 2115 mit JA haben gestimmt 1470 mit NEIN haben gestimmt 645 Wahlbüro Küttigen
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