Küttiger Anzeiger 2019
Senioren-Mittagstisch/ PR0 SENECTUTE, Küttigen/Rombach Do, 20. Juni, 11.30 Uhr, Restaurant Traube. Gemütliches Bei- sammensein, mit Musik, Geschichte, Gesang und feinem Zmittag. Leitung: Katharina Haller, Telefon 062 827 13 59. Singwerkstatt Küttigen Wir haben Pause, die nächste Singprobe ist am Do, 27. Juni. www.singwerkstatt-kuettigen.ch. SP Küttigen-Rombach Mi, 26. Juni, «SP Palaver». Offenes Thema. Eintreffen ab 19 Uhr bei Vindoc, Neue Stockstrasse 31, Küttigen. Ab 19.30 Uhr Infos/Input, 20–21 Uhr Diskussionsrunde, 21 Uhr «Fazit». Schluss ca. 21.30 Uhr. Alle Interessierten, besonders SP-Mitglieder und Sympathisierende aus Bi- berstein sind herzlich eingeladen zum Mitmachen. Bei Fragen: Tel. 079 546 78 54 (M. Schmid). Spiel- und Waldspielgruppe Anmeldung für SG/WSG, Start August 2019. Spielgrup- pe Mo–Fr Morgen ab 2 ½ Jahren. Waldspielgruppe Di, Mi und Fr Morgen ab 3 Jahren. Infos und Anmeldung: www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 07.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend der restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Fr, 14.–So, 16. Juni, Schachen Aarau, Eidg. Turnfest. Fr, 14. Juni, TH Dorf, 19.00 Uhr, Fachtest Allround. Mo, 17. Juni, TH Stock, 20.00 Uhr, Team Aerobic. Di, 18. Juni, TH Dorf, 20.00 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Mi, 19. Juni, TH Stock, 20.00 Uhr, Volleyball. Mi, 19. Juni, TH Stock, 20.15 Uhr, Vereinsgeräteturnen. Sämtliche Startzeiten und Wettkampforte des STV Küt- tigen zum Eidg. Turnfest in Aarau findet ihr auf unse- rer Homepage www.stv-kuettigen.ch. Wir freuen uns über Zuschauer!! STV Küttigen, Frauen Di, 18. Juni, Turnen, TH Stock, 20.00 Uhr, Fitness und 35+. Mithilfe am ETF (13.–23. Juni) gemäss Einsatzplan. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Bekanntmachung Bauherr Rombach Immobilien AG, 5080 Laufenburg Bauobjekt Revitalisierung Tannenbächlein Bauplatz Parzelle Nr. 7312, Baumschulareal, Alte Stockstrasse / Bibersteinerstrasse, 5022 Rombach Bauherr Rombach Immobilien AG, 5080 Laufenburg Bauobjekt Verlegung Gemeindekanalisation / Bachverlegung Bauplatz Parzelle Nr. 7312, Baumschulareal Alte Stockstrasse / Bibersteinerstrasse / Widlerweg, 5022 Rombach Bauherr Einwohnergemeinde Küttigen Bauobjekt Kindergartenprovisorium (Gruppenraum), Kindergarten Rain Bauplatz Parzelle Nr. 7712, Rainstrasse 39, 5024 Küttigen Bauherr Blattner Beat, Oberweg 28, 5024 Küttigen Bauobjekt Projektänderung – überarbeitete Version: Ausbau Dachgeschoss, Einbau Dusche und WC, Erstellung 4 Pflichtparkplätze auf Parz. 3544 (Kies od. Mergel) Bauplatz Parzellen Nr. 3550 und 3544, Vorstadtstrasse 17, 5024 Küttigen Bauherr UHK Rosenberg Küttigen, c/o Zubau GmbH, Alte Stockstrasse 3, 5022 Rombach Bauobjekt Neugestaltung Terrain der Begegnungszone zwischen den Einfamilienhäusern Bauplatz Parzelle Nr. 6696, 6697, 6698 und 6699, Fliederweg/Gräbacherweg, 5024 Küttigen Auflagefrist: vom 17. Juni 2019 bis 16. Juli 2019 Einwendungen: Gegen Baugesuche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einwendung erhoben werden. Die Einwendung hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einwendung ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse gel- tend machen kann. Nutzungsplanung Kulturland «Teiländerung Brunnenberg» Mitwirkungsverfahren und öffentliche Auflage Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 2 BauG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchge- führt (§ 3 BauG). Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungs- bericht liegen vom 15. Juni bis 15. Juli 2019 im 2. Stock des Gemeindehauses Küttigen auf und können wäh- rend der Bürozeit eingesehen werden. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Küttigen eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen (§ 3 BauG).
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