Küttiger Anzeiger 2019

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann in- nerhalb der Auflagefrist Einwendung erheben. Organi- sationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Küttigen, 03. Juni 2019 Gemeinderat Gemeindeversammlungsbeschlüsse Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden sowie die Gemeindeordnung werden die Beschlüsse der Einwoh- ner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 5. Juni 2019 wie folgt veröffentlicht: A) ORTSBÜRGERGEMEINDE 1. Protokoll (Genehmigung) 2. Rechenschaftsbericht 2018 (Zustimmung) 3. Verwaltungsrechnung 2018 (Zustimmung) 4. Einbürgerungszusicherung Knüsel-Wieleba Markus und Dora mit Julia und Lara, Küttigen (Zustimmung) 5. Ersatzbeschaffung eines Forstschleppers für den Forstbetrieb Jura (Zustimmung) B) EINWOHNERGEMEINDE 1. Protokoll (Genehmigung) 2. Rechenschaftsbericht 2018 (Zustimmung) 3. Verwaltungsrechnung 2018 (Zustimmung) 4. Kreditabrechnungen 4.1 Erweiterung Schulanlage Dorf (Zustimmung) 4.2 Zustandsanalyse Sanierung Turnhallenschulhaus Dorf und Projektierung einer Teilinnensanierung (Zustimmung) 4.3 Teilinnensanierung der Küche und der Dusch- anlagen Turnhallenschulhaus Dorf (Zustimmung) 5. Einbürgerungszusicherungen 5.1 Brands Helge (Zustimmung) 5.2 Raabe Ines (Zustimmung) 5.3 Elzoghbi Gaser (Zustimmung) 5.4 Schneider Philip mit Clara und Theo (Zustimmung) 5.5 Griño Aznar Elisenda (Zustimmung) 5.6 Shyshchenko Dmytro und Vargola Nadiya mit Vargola Natalie und Michelle 6. Wasserreglement; Tarifanpassung (Zustimmung) 7. Erstellung eines Garderobengebäudes sowie eines öffentlichen Schutzraumes im Ritzer; Verpflichtungs- kredit (Zustimmung) Ausser den Traktandum 4 der Ortsbürger- und 5 der Ein- wohnergemeindeversammlung unterliegen alle übri- gen Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen wer- den. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensamm- lung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen die Einbürgerungszusicherun- gen ausgeschlossen. Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2019 Gemeinderat Küttigen Ferienzeit – Identitätskarte und/oder Pass noch gültig? Bald beginnen die Sommerferien. Falls Sie für Ihre Ferien einen Pass oder eine ID benötigen, überprüfen Sie bitte rechtzeitig deren Gültigkeit. Die Ausstellung einer Iden- titätskarte bzw. eines Passes dauert zwischen 7 und 14 Arbeitstagen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Personenmel- deamt Küttigen (062 839 93 20). Freundliche Grüsse Personenmeldeamt Küttigen Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.04 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 18. Juni 2019 Gemeindekanzlei Küttigen Energie- und Umweltkommission A N Z E I G E Papiersammlung der MG Küttigen / Dorfvereine Samstag, 15. Juni 2019 Das Altpapier muss überall vor 07.30 Uhr an den gleichen Plätzen, wo üblicherweise der Kehricht abgeholt wird, bereitstehen. Milch- und andere Getränkepackungen, Styropor, Kunststoffe und Alufolie dürfen nicht mitgegeben werden.

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