Küttiger Anzeiger 2019

Gemeinderats-Infos Ausschreibung Garderobengebäude/öffentliche Schutz- raumanlage Ritzer Die Baumeisterarbeiten für den Neubau eines Gardero- bengebäudes/öffentliche Schutzraumanlage Ritzer wer- den öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt im selektiven Verfahren. Schlusstermin für die Einrei- chung der Teilnahmeanträge ist am 7. November 2019. Der vollständige Text kann auf der Gemeindewebsite www.kuettigen.ch und unter www.simap.ch eingesehen werden. Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab 23. Oktober bis 6. November 2019. Massgebend ist die Publikation im Amtsblatt des Kan- tons Aargau vom 18. Oktober 2019. Brunnenkommission Als Nachfolgerin von Herrn Andreas Filosi wurde Frau Monika Fehlmann, Schinznach-Dorf, als neues Mitglied für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/21 in die Brunnenkommission gewählt. Beförderungen der Feuerwehr Auf Antrag der Feuerwehrkommission wurden per 1. Januar 2020 folgende Beförderungen vorgenommen: – Gerber Simon zum WM – Sütterlin Dominik zum WM – Winter Tobias zum Kpl – Hauenstein Alain zum Gfr – Hoffmann Martina zum Gfr – Müller Florian zum Gfr – Wehrli Andreas zum Gfr Geschwindigkeitskontrolle Am frühen Abend des 18. September 2019 wurde an der Benkenstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchge- führt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurden insgesamt 526 Fahrzeuge gemessen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten 27 Fahr- zeuglenker bzw. ≈ 5.1% mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 61 km/h regis­ triert. Aktion saubere Aareufer Die vereinigten Fischervereine Aarau-Brugg führen auch dieses Jahr wieder eine Aareufersäuberung durch. Die Aktion findet morgen Samstag, 19. Oktober statt. Treff- punkt ist um 08.45 Uhr beim Schwimmbad Aarau. Helfe- rinnen und Helfer sind eingeladen, diese Aktion tatkräf- tig zu unterstützen. Baubewilligungen haben erhalten • Hostettler Peter, Küttigen; für den Einbau einer Luft/ Wasser-Wärmepumpe, auf Parzelle Nr. 6657, Gräb­ acherweg 6 • Peyer Christian und Petra, Küttigen; für den Einfami- lienhaus-Umbau mit Teilabbruch, auf Parzelle Nr. 1234, Lärchenstrasse 3 • Sandmeier Patrick, Küttigen; für Ersatz Elektrohei- zung durch eine Erdgasheizung inkl. neuem Aussen- kamin, auf Parzelle Nr. 7541, Ahornweg 51 • Hauerter Philipp, Rombach; für Wegfall Ölheizung und Öltank, Einbau Erdwärmenutzung mit Erdson- den, auf Parzelle Nr. 8127, Alpenblickweg 35 • Hamero AG, Aarau; für Wegfall Ölheizung und Öl- tank, Einbau Erdwärmenutzung mit Erdsonden, auf Parzelle Nr. 8128, Alpenblickweg 33 • Rösti Lukas und Sarah, Küttigen; für Ersatz Ölheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (innen aufge- stellt), auf Parzelle Nr. 4789, Alte Staffeleggstrasse 19 • Hoffmann Dieter, Küttigen; für Photovoltaikanlage, auf Parzelle Nr. 6836, Scheidweg 7 • Baftijari Shevket, Dulliken; für Neubau Aussenauf- gang, Ersatz Aussenabgang, Dachziegel, Fenster, Dachflächenfenster, Stützmauer Einführung von Mahngebühren Der Grosse Rat hat am 21. November 2017 die Einfüh- rung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Ge- setzesänderung ist vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt worden: Mahngebühren im Bezugsverfahren (§77a StGV) Im Bezugsverfahren werden erstmals im Kalenderjahr 2019 ab dem Steuerjahr 2019 Gebühren erhoben (Mahn- gebühren und Gebühren für die Umtriebe bei der Be- treibung). Die Gebühr von CHF 35.– wird bei Mahnungen für provi- sorische und für definitive Steuerausstände sowie für Verzugszinsen erhoben. Im Schuldbetreibungsverfahren wird zudem eine Ge- bühr für die Umtriebe bei jeder einzelnen Betreibung erhoben. Die Gebühr beträgt CHF 100.–. Fakturierung der Mahngebühren Im Bezugsverfahren bleibt es beim bisherigen Verfah- ren. Die Steuern 2019 sind nach wie vor bis zum 31. Ok- tober 2019 zu bezahlen (§ 223 Abs. 1 StG). Die Mahnun- gen von definitiven oder provisorischen Steuerbeträgen sowie von Verzugszinsen erfolgen mit der vorstehend genannten Gebühr (CHF 35.–). Falls Sie die Steuern nicht fristgerecht bezahlen können, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Finanzen, Telefon 062 839 93 30 oder finanzverwaltung@kuetti- gen.ch , damit eine Stundung oder Ratenzahlung verein- bart werden kann. Für Fristerstreckungen und Raten/Stundungen werden keine Gebühren erhoben. Amtliche Pilzkontrolle; Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, am Stichweg 2, Küttigen. Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.04 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 22. Oktober 2019 Gemeindekanzlei Küttigen

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