Küttiger Anzeiger 2019
Gewerbeverein Küttigen www.gewerbe-kuettigen.ch Donnerstag, 24 . Oktober 14.00 Uhr, Spittel Phytotherapie - Pflanzenmedizin: Sanfte und sichere Medizin im Alter Konkurrenz oder Ergänzung zu konventionellen Medikamenten? Referat von Dr. med. D. Rodriguez Reparieren statt Wegwerfen! Küttigen, Sa. 26. Okt. 2019 10:00 - 15:00 Uhr Mehrzweckhalle Dorf Fehlt ein Knopf an Ihrer Lieblingsbluse? Quietscht IhreChaise? Ist der Stecker am Bügeleisen defekt? Ab ins Repair Café! Hier reparieren Sie gemeinsam mit ehren- amtlichen Profis Ihre Lieblingsobjekte. Werkzeuge können kostenlos genutzt und gängige Ersatzteile vor Ort gekauft werden. Es wird zusammen repariert, was repariert werden kann – ohne Anmeldung, unent- geltlich und in gemütlicher Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen. Repariert werden Elektrogeräte, Textilien, Holzgegenstände (Klein- möbel, Spielzeug, …), Fahrräder und vieles mehr! Tannäste – Bestellungen (Lieferung) Bestellung der Tannäste bis 25.11.19 , Auslieferung Woche 48, pro Bund (ca. 12 Äste), Fr. 30.00 (Adventsbäume können ebenfalls auf dieses Datum bestellt werden, Kosten nach Grösse) Tannäste – Verkauf ab Werkhof (Abholung) Werkhof Erlinsbach, Kilbig 10 25.10.19 und 29.11.19 je 15.00–16.00 Uhr, pro Bund (ca. 12 Äste), Fr. 25.00 Tannäste werden ebenfalls an den traditionellen Weihnachtsbaum-Verkäufen in Erlinsbach (19.12.19), Densbüren und Küttigen (21.12.19) angeboten. Ausserhalb der oben genannten Daten werden Tannäste nur nach telefonischer Absprache geliefert. Wir freuen uns auf Ihre Bestellung. Forstbetrieb Jura Förster Martin Blattner, Kilbig 10, 5018 Erlinsbach Telefon 062 844 25 80, Natel 079 435 31 70, info@forst-jura.ch, www.forst-jura.ch Projektauflage Gemeinde: Küttigen Strecke: Benkenstrasse, K487 Die Projektpläne, der Dienstbarkeitsplan und die Rechtserwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bau- wesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 28. Oktober 2019 bis 27. November 2019, in der Gemeindeverwaltung Küttigen öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Einwendun- gen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabtei- lung Unterhalt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmt- heit festgelegt sind. Rechte, die in der Rechtser- werbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Rechtserwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG). Aarau, 14. Oktober 2019 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt
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