Küttiger Anzeiger 2019
An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften Ein Zuzug, Wegzug oder eine Adressänderung von Schweizer/innen und Ausländer/innen ist meldepflichtig. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben sich Einwohnerinnen und Einwohner bei der Einwohnerkontrolle (Personenmeldeamt) innerhalb von 14 Tagen zu melden. Einen Grossteil dieser Meldepflichten können Sie auch elektronisch unter folgendem Link vornehmen: www.eumzug.swiss Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie gerne das Personenmeldeamt Küttigen kontaktieren: 062 839 93 20 / personenmeldeamt@kuettigen.ch Personenmeldeamt Küttigen Kurt Vorburger AG, 5032 Aarau Rohr, T 062 834 33 33, vorburgerag.ch Nutzen Sie unsere Erfahrung mit alternativen Energiequellen. Heizung Lüftung Klima Sanitär Planung Reparaturdienst Ihr lokaler Makler in Küttigen „Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zu verkaufen? Gerne unterstütze ich Sie mit umfassenden Marktkenntnissen und langjähriger Erfahrung.“ c/o Fabian Hammer Ahornweg 33 5024 Küttigen Fabian Hammer +41 78 866 95 45 fabian.hammer@halter.ch Umgehend den Wert Ihrer Immobilie unverbindlich und kostenlos erfahren? halter-immobilien.ch/bewerten
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