Küttiger Anzeiger 2019

kretisiert und optimiert. Kostenvergleiche mit anderen Wettbewerbsprojekten zeigten zudem, dass das vorlie- gende Projekt – wie bereits im Wettbewerb als wichti- ges Kriterium beurteilt – in Bezug auf Wirtschaftlich- keit die optimale Lösung darstellt. Der Kostenvoranschlag für das Projekt liegt bei 3.36 Mio. Franken, wobei der Gemeinderat im Vertrag mit der Architektengemein- schaft Ritzer das Ziel formuliert hat, die Realisierungs- kosten auf max. 3 Millionen Franken zu beschränken. Die Nettokosten für die Gemeinde werden die 3-Millio- nen-Marke mit Bestimmtheit unterschreiten, nachdem sich der FC Küttigen mit Fr. 300 000.– am Projekt be- teiligten wird und zudem mit einem Beitrag von Fr. 250000.– aus dem Lotterie-Sport-Fonds zu rechnen ist. Im Rahmen der Projektbearbeitung suchte der Gemein- derat das Gespräch mit der Finanzkommission und den Ortsparteien, wobei er wichtige Hinweise zur Verbesse- rung der Vorlage entgegennehmen konnte. Das Gebäude, in fast quadratischer Form mit einer Grundfläche von über 900 m 2 gehalten, präsentiert sich als Zweckbau, mehrheitlich in Beton materialisiert mit vorgehängter Holzfassade. Nebst den in Anlehnung an die Empfehlungen des Fussballverbandes geplanten acht Mannschaftsgarderoben, Garderoben für Schieds- richter und Büroräumlichkeiten beinhaltet es einen Gastrobereich sowie von aussen zugängliche Material- räume und Toiletten. Auch der Innenausbau ist von ei- ner einfachen, zweckmässigen Materialisierung geprägt, so wird z.B. in den Duschräumen auf Plattenarbeiten verzichtet und die Wände präsentieren sich in einem wasserfesten Sichtbeton. Zudem wird auf kostenauf- wändige Einzelduschen zugunsten von Duschinseln verzichtet. Die effektiven Kosten für das Garderobengebäude (exkl. Honorare) belaufen sich auf rund 2.2 Mio. Franken, wo- bei die Baumeisterarbeiten sowie die anspruchsvolle Haustechnik (ca. Fr. 900000.–) die zentralen Kostenblö- cke sind. Kostenbeteiligung Fussballclub Küttigen Die Kostenbeteiligung des Fussballclubs wurde in einer Vereinbarung geregelt. Diese sieht vor, dass sich der FC an den Investitionskosten mit Fr. 300 000.– beteiligt. Dieser Betrag ist innerhalb von 15 Jahren nach Fertig- stellung zu leisten. Darüber hinaus ist es das langfristi- ge Ziel des Gemeinderates, dass sich der FC Küttigen zur Hälfte an den Betriebskosten (= Reinigung, Strom, Wasser und Abwasser) der gesamten Sportanlage Rit- zer beteiligt. Für die Dauer der Vereinbarung wird der Beitrag des Fussballclubs an die Betriebskosten für das Garderobengebäude (exkl. Gastrobereich, der in Eigen- regie des FC betrieben wird) auf Fr. 12 000.– pro Jahr festgelegt. ImWeiteren bringt der FC bestehendes Gas­ tromobiliar im Wert von rund Fr. 20000.– ein. Die Nutzung des Garderobengebäudes wie auch die Nutzungsrechte am Gastrobereich werden in separaten Reglementen geregelt. Öffentliche Schutzraumanlage Der Gemeinderat beschäftigt sich seit Längerem mit der Frage, in welcher Form die öffentliche Schutzrauman- lage Stock zu sanieren ist. Die Anlage befindet sich im 2. Untergeschoss des Gemeindehauses und umfasst ei- nerseits einen Kommandostand mit Schutzplätzen für die Truppe und rund 135 Schutzplätzen für die Bevöl- kerung. Die Anlage wie auch die Gebäudestruktur sind in einem schlechten Zustand und der Sanierungsbedarf ist zwingend. Zwei Optionen wurden geprüft: Eine um- fassende Sanierung, welche es erlauben würde, die An- lage weiterhin als öffentlichen Schutzraum zu nutzen, würde aufgrund von Schätzungen ca. 1.2 Mio. Franken kosten. Eine blosse Ertüchtigung der Gebäudestruktur würde nur etwa die Hälfte der Kosten generieren; al- lerdings würde dies bedeuten, dass die öffentliche Nut- zung als Schutzraum aufgegeben werden müsste. Dies hätte zur Folge, dass die notwendige Anzahl kommu- naler Pflichtschutzplätze nicht mehr erreicht wird, so- dass die Gemeinde Ersatz schaffen müsste. In diesem Zusammenhang entstand die Idee, im Untergeschoss des künftigen Garderobengebäudes zusätzliche öffent- liche Schutzplätze zu erstellen. Aufgrund eines Varian- tenstudiums mit Grobkostenschätzung entschied sich der Gemeinderat aus Kostengründen für eine Variante mit 300 Schutzplätzen ohne zusätzliche Kellerräumlich- keiten. Das Projekt weist Kosten aus von Fr. 750000.–, wobei aus dem Ersatzbeschaffungsfonds mit einem Bei- trag von über Fr. 200000.– gerechnet werden kann. Die Kosten für den Ersatzneubau des Garderobenge- bäudes wie auch für die Sanierung der Schutzräume auf Stock bzw. den nun geplanten Neubau im Ritzer sind seit Jahren im Finanzplan der Gemeinde einge- stellt und werden den Finanzhaushalt nicht zusätzlich belasten. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit dem vorliegen- den Projekt für den Ersatzneubau des Garderobenge- bäudes mit einem zusätzlichen Schutzraum, den damit verbundenen Nutzungsbestimmungen und der finan- ziellen Beteiligung des Fussballclubs sowohl eine zu- kunftsweisende, nachhaltige Weiterentwicklung der Sportanlage Ritzer als auch des Vereins gelingen wird. Zudem führt die Verknüpfung der beiden Nutzungen (Garderobe, Schutzraum) dazu, dass die Gemeinde zwei seit Jahren anstehende Problemstellungen adäquat lö- sen kann. Voranzeige: Am Donnerstag, 16. Mai 2019, 19.30 Uhr, wird in der MZH Dorf eine Orientierungsversammlung stattfinden. Kontaktperson: Gemeindeammann Tobias Leuthard, 079 705 39 38. Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 12. März 2019 Gemeindekanzlei Küttigen

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