Küttiger Anzeiger 2020

Tagespflege Art. 12 PAVO 1 Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jah- ren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haus- halt zu betreuen, muss dies der Behörde melden. Familienpflege Art. 4 PAVO 1 Wer ein Pflegekind in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung der Behörde, wenn das Kind: a. für mehr als einen Monat entgeltlich aufgenommen wird; oder b. für mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenom- men wird 2 Wer entgeltlich oder unentgeltlich Kinder regelmässig im Rahmen von Kriseninterventionen in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt unabhängig von der Dauer der Aufnahme eine Bewilligung. 3 Die Bewilligungspflicht besteht auch, wenn das Kind: a. von einer Behörde untergebracht wird; b. das Wochenende nicht in der Pflegefamilie verbringt. Gestützt auf Artikel 316 Abs. 1 ZGB wird die Bevölke- rung aufgefordert, dem Gemeindesozialdienst bis am Montag, 11. Mai 2020, alle Dauer-, Wochen- und Ta- gespflegeplätze zu melden. Dies kann jeweils am Vor- mittag unter der Telefonnummer 062 839 93 56 erfolgen. Gemeindesozialdienst Kontaktstelle für Fragen im Alter Zu folgenden Dienstleistungen und Fragen können wir Ihnen Unterstützung anbieten: – Fahrdienst für Arztbesuche oder Therapien – Einkäufe von Lebensmitteln – Beschaffung von Bargeld – Vermittlung von Mahlzeitendiensten – Wenn Sie eine/einen Gesprächspartner brauchen Die Kontaktstelle steht für alle, die zur Risikogruppe gehören, zur Verfügung! Melden Sie sich auch, wenn neue Themen auftauchen. Bitte bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie die Un- terstützung an! Ansprechperson Maja Kaufmann, 079 156 81 55, oder per E-Mail maja.kaufmann@yetnet.ch. Feuerverbot Aufgrund der Trockenheit und ersten Brandereig- nissen ist es ab sofort verboten, im Wald- und Flur- gebiet der Gemeinde Küttigen Feuer zu machen. Der Gemeinderat dankt Ihnen für Ihr Verständnis. Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Die Lage ist ausserordentlich… und dies erfordert auch ausserordentliche Massnahmen. Nach wie vor stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemie- gesetz ein. Die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit sind unbedingt zu befolgen. Sozialkontakte sind auf das absolut Nötigste zu reduzieren. Menschen ab 65 Jahren und Personen von Risikogruppen werden dringend angehalten, zuhause zu bleiben. Einkäufe sollten die älteren Menschen an Nachbarn oder jüngere Familienmitglieder delegieren. Verwaltung Die Türen des Gemeindehauses sind weiterhin geschlossen. Die Verfügbarkeit der Gemeindeverwaltung bleibt aber jederzeit gewährleistet. Zum Schutze der Bevölkerung und der Mitarbeitenden sind die Anliegen telefonisch oder per E-Mail einzubringen. Persönliche Treffen sind nur nach vorheriger Voranmeldung möglich: Bauverwaltung 062 839 93 10 bauverwaltung@kuettigen.ch Personenmeldeamt 062 839 93 20 personenmeldeamt@kuettigen.ch Finanzverwaltung 062 839 93 30 fnanzverwaltung@kuettigen.ch Gemeindekanzlei 062 839 93 40 gemeindekanzlei@kuettigen.ch Sozialdienst 062 839 93 50 gemeindesozialdienst@kuettigen.ch Steueramt 062 839 93 60 gemeindesteueramt@kuettigen.ch Die Sammlung von Hauskehricht und Grüngut ist weiterhin gewährleistet. Dabei ist folgendes zu beachten: – Im privaten Haushalt sind Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken zu sammeln. – Diese Plastiksäcke sind zu verknoten (nicht zusammenpressen) und in den Abfallsack im Kehrichtkübel zu geben. Es soll vermieden werden, dass Abfallsäcke offen herumstehen. – Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde sind wie üblich als Hauskehricht zu entsorgen. – Die Abfalltrennung in Privathaushalten ist wie anhin weiterzubetreiben. Die Multisammelstelle an der Staffeleggstrasse ist ab Donnerstag, 30. April wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Gemeinderat Küttigen

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