Küttiger Anzeiger 2020
Ansprechperson für alle Altersfragen: Frau Ursula Hürzeler, Fachverantwortliche für Altersfragen, Telefonnummer: 079 840 12 45, E-Mail: ursula.huerzeler@kuettigen.ch oder altersfragen@kuettigen.ch Bürozeiten: Montag und Dienstag 8.00 Uhr–11.30 Uhr / 13.30 Uhr–16.30 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr–11.30 Uhr Restliche Zeit bitte auf Combox sprechen. Für Fahrdienst und Einkaufshilfen: Wenden Sie sich bitte weiterhin an Frau Maja Kaufmann, Telefonnummer: 079 156 81 55 (bitte auch auf Combox sprechen). Ich bin im Fricktal in der Gemeinde Sisseln mit vier älte- ren Geschwistern aufgewachsen und wohne nun seit vielen Jahren in Oeschgen. Ich habe zwei erwachsene Kinder und werde schon bald – zu meiner grossen Freu- de – zum ersten Mal Grossmutter. Ich war 16 Jahre im Gemeinderat Oeschgen, als Vizeammann und Gemein- deammann tätig und durfte als Präsidentin die Spitex Regio Frick strategisch führen. Die letzten 8,5 Jahre lei- tete ich die Regionalstelle Aarau des Schweizerischen Roten Kreuzes Aargau und durfte auf ein Team mit 5 Mitarbeiterinnen und über 300 Freiwillige zählen. Ja, mein Stellenantritt hier in Küttigen fällt auf eine für uns alle nicht einfache Zeit. Was mich aber sehr freut, ist die grosse Hilfsbereitschaft unter Mitmenschen, wel- che ich auch hier in Küttigen erfahren darf. 37 Freiwil- lige haben sich gemeldet und stellen ihre wertvolle Zeit den Seniorinnen und Senioren für Einkäufe und den Fahrdienst zur Verfügung. Ich hoffe sehr, dass ich auch nach der «Coronazeit» auf viele von diesen Freiwilligen und hoffentlich noch viele mehr zählen darf – vielleicht auch auf Sie? Meine Aufgaben und Ziele sind: Die Aufarbeitung von Ihren Fragen und Themen, wel- che Sie an die Fachstelle Alter herantragen. Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Dienstleistern/ Gewerbe und freiwillig engagierten Menschen und In- stitutionen. Die Unterstützung, Förderung und Koordination von freiwilligem Engagement. Welche Anliegen, Fragen und Ideen brennen Ihnen schon lange unter den Nägeln? Ich bin gespannt – kon- taktieren Sie mich! Ursula Hürzeler Fachstelle Alter An die Zu- und Wegzüger von Küttigen-Rombach Meldevorschriften • Wer in der Gemeinde Küttigen-Rombach Wohn- sitz nehmen will oder bereits genommen hat, ist verpflichtet, sich innert 14 Tagen unter Vorlage des Heimatscheines, der Krankenkassenpolice und des Mietvertrages beim Personenmeldeamt (Gemeindehaus) anzumelden . Sofern vorhan- den, sind auch das Familien-, das Militärdienst- und das Zivilschutzdienstbüchlein mitzubringen. Pensionäre in Alters-, Pflege- und anderen Hei- men sind verpflichtet, sich mittels Heimataus- weis anzumelden. • Die Wohnungs- und Arbeitgeber sowie die Pen- sionsbesitzer oder deren Leiter haben sich zu überzeugen, dass diese Anmeldung erfolgt ist, und sind, wenn dies nicht geschehen ist, selber zur Vornahme der Anmeldung verpflichtet. • Die in die Gemeinde zurückgekehrten Bürge- rinnen und Bürger haben den Heimatschein in- nert 14 Tagen beim Personenmeldeamt zu de- ponieren. • Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind dem Personenmeldeamt innert 14 Tagen zu melden. • Die Abmeldung hat ebenfalls innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungsausweises zu erfolgen. Personenmeldeamt Küttigen Rombach, Rombachtäli 27 zu vermieten nach Vereinbarung an sonniger Lage, nähe Waldgebiet 4 ½-Zimmerwohnung im Hochparterre Mietzins Fr. 1‘315.00 / Monat inkl. NK-Akonto - Wohnzimmer Parkett - Zimmer Laminat - Essteil und Korridor heller Novilon - Küche mit Geschirrspüler, Glaskeramikherd - Küche, Bad und sep. WC mit Platten - grosszügiger Balkon - Parkplatz Fr. 40.00 Fotos: https://www.homegate.ch/mieten/3000357211 Haben Sie Interesse an einer Besichtigung? Rufen Sie uns an, 062 822 88 36 www.gewerbe-kuettigen.ch
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