Küttiger Anzeiger 2020
4.4 Neukirchen Hans Michael (Zustimmung) 5. Jurapark Aargau; Erneuerung des Parkvertrages (Zustimmung) 6. Solaranlage Garderobengebäude/öffentlicher Schutzraum Ritzer; Verpflichtungskredit (Zustim- mung) Ausser den Traktanden 4 der Ortsbürger- und Einwoh- nergemeindeversammlung unterliegen alle übrigen Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen wer- den. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensamm- lung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen die Einbürgerungszusicherun- gen ausgeschlossen. Ablauf der Referendumsfrist: 5. Oktober 2020 Gemeinderat Küttigen Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, am Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Ritzerweg (Bereich neues Garderobenge- bäude Ritzer): Sperrung Durchgang für Passanten am 9. September 2020 Am Mittwoch, 9. September 2020, wird die Betondecke über dem Erdgeschoss betoniert. Aus platz- und sicherheitstechnischen Gründen muss deshalb der Ritzerweg im Baustellenbereich für Passan- ten und Benützer des Sportplatzes von 06.00 bis 17.00 Uhr gesperrt werden. Wir danken den Betroffenen für ihr Verständnis. Die Bauverwaltung Stichweg (Verbindungsweg Höhleweg zur Hauptstrasse) Der Strassenbelag auf dem Verbindungsweg befindet sich in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich in der Woche ab dem 14. September 2020 und dauern etwa 2 bis 3 Tage. Während dieser Zeit ist beim Begehen und Befahren dieses Wegstückes mit Behinderungen oder Sperrungen zu rechnen. Die Fussgänger werden während dieser Zeit gebeten, die Bushaltestellen auf Stock über das Gemeindehaus zu er- reichen. Den betroffenen Wegbenutzern und Fussgängern danken wir für ihr Verständnis. Die Bauverwaltung Hölzliweg (Sandfelsen Parkplatz) Der Belag und die Entwässerung auf dem Parkplatz be- finden sich in einem schlechten Zustand und müssen sa- niert werden. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am 9. Septem- ber 2020 und dauern etwa eine Woche. Während dieser Zeit bleibt der Parkplatz gesperrt. Die Sammelstelle bleibt ab der Rainstrasse zugänglich. Den betroffenen Parkplatzbenutzern und Fussgängern danken wir für ihr Verständnis. Die Bauverwaltung Lärchenstrasse (Zufahrtstrasse zum Forst- haus Rieden) Der Strassenbelag auf dem Verbindungsweg befindet sich in einem schlechten Zustand und muss saniert wer- den. Gleichzeitig werden defekte Entwässerungsrinnen ersetzt. Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich am Montag, 7. September 2020 und dauern etwa zwei Wochen. Während dieser Zeit ist beim Begehen und Befahren dieses Wegstückes mit Behinderungen oder kurzzeitigen Sperrungen zu rechnen. Den betroffenen Wegbenutzern und Fussgängern dan- ken wir für ihr Verständnis. Die Bauverwaltung Zurückschneiden der Bäume und Sträucher im Strassenraum (gemäss § 109, 110, 111 Baugesetz) Herunterhängende Äste und Sträucher können bei Ein- mündungen, Ausfahrten und Kurven immer wieder zu gefährlichen Verkehrsituationen führen, da die Über- sichtverhältnisse ungenügend sind. Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen sind verpflichtet, ihre auf die Strasse oder das Trottoir überhängenden Bäume und Sträucher so zurückzu- schneiden, dass Äste bis auf mindestens 4,5 m Höhe über der Fahrbahn nicht in das Strassengebiet hineinreichen. Über Gehwege muss die lichte Höhe mindestens 2,5 m betragen. Dabei ist zu beachten, dass Verkehrssignale, Strassenbezeichnungen und die öffentlichen Strassen- beleuchtungen nicht verdeckt werden. Wir bitten Sie, dies zu kontrollieren und die allfällig notwendigen Ar- beiten zeitnah zu erledigen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung. Die Bauverwaltung Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG) Vorlage Nr. S-0174763.1 Ersatz Transformatorenstation Küttigen Giebelweg Betroffene Gemeinde 5024 Küttigen Gesuchstellerin Eniwa AG, NEA, Industriestrasse 25, 5033 Buchs
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=