Küttiger Anzeiger 2020

Bezirkswahlen vom 27. September 2020 Pia Wildberger Küttigen – erfahren und fair NEU ans Bezirksgericht Für die Aussengemeinden Und Renato Mazzocco Aarau, bisher Ort Parzelle Nr. 6458, Koordinaten: 2646484 / 1252516 Gegenstand Ersatz der bestehenden Station durch neue aussenbe- dienbare Transformatorenstation, inkl. Kabelumlegung. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Ein- sichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizi- tätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidge- nössische Starkstrominspektorat (ESTI). Öffentliche Auflage Die Gesuchsunterlagen können vom 7. September 2020 bis 6. Oktober 2020 zu den ordentlichen Schalteröff- nungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden: • Bauverwaltung, Neue Stockstrasse 23, 5024 Küttigen Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur ein- geschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch) . Einsprachen Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) schriftlich und begründet im Doppel beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf einzureichen. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah- ren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG). Einwände ge- gen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen (Art. 16c Abs. 2 EleG). Enteignung Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteig- nungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Ent- schädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 16f Abs. 2 EleG). Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der Anzeige Mitteilung zu machen (Art. 32 EntG). Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Art. 39 bis 41 EntG sind beim Eidgenössischen Starkstromins- pektorat einzureichen (Art. 16f Abs. 2 EleG). Aarau, 31. August 2020 Namens des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Verfasser:UrsulaHürzeler Telefon: 0798401245 Datum: 1.9.2020 aufHomepage: ja Medienmitteilung Einladung zum Seniorentreff Mittwoch 23.9.2020 um 14.00 Uhr im Restaurant Traube «Essen im Alter – wie ich mit guter Ernährung lange fit bleibe» mitDeniseKaufmann,Ernährungsberaterin Bitteum Anmeldungbisam 18.9.2020 unterTel. 079 84012 45oder ursula.huerzeler@kuettigen.ch Gerne dürfenSie denFahrdienst benutzen:Tel. 079 156 81 55 IhreFachstellerAlter Einladung zum Seniorentreff Mittwoch 23.9.2020 um 14.00 Uhr im Restaurant Traube «Essen im Alter – wie ich mit guter Ernährung lange fit bleibe» mit Denise Kaufmann, Ernährungsberaterin Bitte um Anmeldung bis am 18.9.2020 unter Tel. 079 840 12 45 oder ursula.huerzeler@kuettigen.ch Gerne dürfen Sie den Fahrdienst benutzen: Tel. 079 156 81 55 Ihre Fachsteller Alter

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