Küttiger Anzeiger 2020

Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Die Lage ist ausserordentlich… und dies erfordert auch ausserordentliche Massnahmen. Am vergangenen Montag, dem 16. März, hat der Bundesrat die nationale Notlage ausgerufen. Noch gleichentags folgte der Regierungsrat und rief seinerseits die kantonale Notlage aus. Was dies kon- kret für uns als Bürgerinnen und Bürger und unsere verschiedenen Lebens- und Arbeitsbereiche be- deutet, finden Sie detailliert beschrieben auf den offiziellen Web-Publikationsseiten von Bund und Kanton wie auch in der Tagespresse. Der Gemeinderat bittet die Einwohner/innen von Küttigen ein- dringlich, sich an die Weisungen von Bund und Kanton zu halten, um den Risiken und Herausforde- rungen des Coronavirus effektiv und effizient begegnen zu können. Der Gemeinderat hat sich mit den dringlichsten Fragen in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich aus- einandergesetzt und folgende Massnahmen beschlossen, welche vorerst für die Dauer bis zum 19. April gelten: Verwaltung Die öffentliche Verwaltung ist ein zentraler Eckpfeiler des öffentlichen Lebens. In diesem Sinne wird die Gemeindeverwaltung auch in den kommenden Wochen zugänglich sein, allenfalls nur mit redu- zierten Öffnungszeiten. Der Gemeinderat möchte allerdings dazu aufrufen, den Kontakt mit der Ver- waltung nach Möglichkeit telefonisch oder per Mail zu suchen und Besuche vor Ort nur in unumgäng- lichen Situationen zu tätigen. Nutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen Die Schulanlagen Dorf und Stock einschliesslich Sport- und Mehrzweckhallen, der Spittel und die da- zugehörigen Aussenanlagen sowie die Sportanlage Ritzer werden für die öffentliche Nutzung ge- sperrt. Information/Kommunikation Der Gemeinderat prüft und beurteilt die Situation stetig. Für die Erst-Information nutzt der Gemein- derat die gemeindeeigene Website; darauf finden Sie auch wichtige Links zu den Informationen der Schule Küttigen sowie zu den Web-Portalen von Bund und Kanton. Für Bürger/innen ohne Zugang zum Internet wird der Gemeinderat die wichtigsten Hinweise weiter- hin auch im Küttiger Anzeiger publizieren. Solidarität und Nachbarschaftshilfe Der Gemeinderat möchte dazu aufrufen, sich aktiv um die unterstützungsbedürftigen und anfälligen Personen in der Nachbarschaft zu kümmern und wo Bedarf besteht seine Hilfe anzubieten; dies natür- lich immer unter Berücksichtigung der zentralen Regeln der Distanz und Hygiene. Menschen, welche Unterstützung im Alltag benötigen, dürfen sich gerne auch telefonisch, 062 839 93 40, oder per Mail gemeindekanzlei@kuettigen.ch an die Gemeinde wenden. Die von Bund und Kanton wie auch der Gemeinde verfügten Massnahmen sind einschneidend. Für eine optimale Wirkung ist es vordringlich, dass wir uns alle daran halten. Der Gemeinderat möchte sich für das Einhalten der Regeln und das entgegengebrachte Verständnis bei allen Mitbürger/innen bedanken. Einen besonderen Dank möchte der Gemeinderat all jenen aussprechen, die sich in der Pflege, Betreu- ung und Unterstützung der Schwächsten in unserer Gesellschaft engagieren; auch denjenigen, welche andere, wichtige Aufgaben zur Bewältigung der herausfordernden Situation wahrnehmen gebührt unser herzlicher Dank. Gemeinderat Küttigen

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