Küttiger Anzeiger 2021
Männerriege Küttigen und Man(n) turnt mit Do, 13. Mai, Auffahrt, kein Turnen. Schützengesellschaft Küttigen Sa, 8. Mai, 9.30–11.00 Uhr, 1. Obligatorischer Schiesstag, Talmatt! Das 7. Talschiessen in Sulz ist abgesagt! Spiel- und Waldspielgruppe SG jeweils Mo-Fr Morgen für Kinder ab 2 ½ Jahren. WSG hat es am Dienstag- und Freitagmorgen noch je einen Platz frei für Kinder ab drei Jahren. Infos und Anmeldung unter: www.evk-faz.ch . Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch. Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Wäh- rend den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Fei- ertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehrmals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen, Frauen Di, 11. Mai, Turnen TH Stock um 20.00 Uhr. Die Corona- Schutzmassnahmen werden eingehalten. Maske, Badetuch und Aussenturnschuhe mitnehmen. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Eine zusätzliche Kindergartenabteilung auf Stock Das stetige Wachstum unserer Gemeinde führt dazu, dass Schulpflege und Schulleitung für das kommende Schuljahr 2021/2022 eine zusätzliche Abteilung Kin- dergarten eröffnen müssen. Es ist bereits die siebte, neben den drei Abteilungen im Türmlischulhaus auf dem Schulareal Dorf, einem Doppelkindergarten auf Rain sowie dem Kindergarten Stockfeld. Für die Beschaffung und Bereitstellung des Schul- raums ist der Gemeinderat verantwortlich. Es ist nun gelungen, die Liegenschaft Neue Stockstrasse 34, das so genannte «Bolligerhaus» gleich angrenzend an das Schulareal Stock, zu mieten. Neben der Kindergar- tenabteilung wird die Liegenschaft inskünftig auch für weitere schulische Zwecke genutzt. Zudem wird der Verein Tagesstrukturen das Haus für den Mittags- tisch mitnutzen. Küttiger Trinkwasser in Ordnung Am 12. März 2021 wurden der Wasserversorgung der Gemeinde Küttigen an insgesamt acht verschiedenen Stellen im Dorf Proben entnommen. Sämtliche der acht Proben der Trinkwasserversorgung ergaben ei- nen einwandfreien Befund bezüglich der hygienisch mikrobiologischen Anforderungen an Trinkwasser ge- mäss der Hygieneverordnung. Dabei wurde auch das Wasser des untersten Vorstadtbrunnens (vis-à-vis Haus Nr. 17) und des Lindenbrunnens und der Fischbach- quelle mit einwandfreien Ergebnissen geprüft. Mit dem Fischbachquellwasser werden nebst dem Vor- stadtbrunnen und dem Lindenbrunnen auch die Brun- nen an der Benkenstrasse versorgt. Hundehaltung Im Zusammenhang mit einer korrekten Hundehal- tung werden folgende Verhaltensregeln in Erinne- rung gerufen: Das freie Laufenlassen von Hunden über Wiesen und Ackerbaukulturen ist jeweils in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober untersagt. Das Versäubern auf landwirtschaftlich genutztem Wies- und Ackerland oder auf öffentlichen Plätzen und An- lagen ist überdies während des ganzen Jahres verbo- ten. Der kundige und umsichtige Hundehalter sorgt dafür, dass jeglicher Kot seines Vierbeiners aufgenom- men und ordnungsgemäss entsorgt wird. Dazu stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli konsequent an der Leine zu führen. Während dieser Trag-, Setz- und Aufzuchtzeit von vielen wildlebenden Tieren sollte auf ihre Bedürfnisse besonders Rücksicht genommen werden. Gemäss dem kommunalen Polizei- reglement ist es generell verboten, Hunde unbeauf- sichtigt laufen zu lassen. Im Bereich von verkehrsreichen Strassen und öffentlichen Plätzen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr. Jedem verantwortungsbewussten Hun- dehalter sollte es eine Gewissenssache sein, den/die Vierbeiner beim täglichen Ausführen unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Appell zu halten. Die Hundehalter werden aufgerufen, sich im Interesse der Bevölkerung und der Landwirtschaft an die Vor- schriften zu halten. Gleichzeitig dankt der Gemeinde- rat den vielen Hundebesitzern, welche die vorge- nannten Regeln vorbildlich beachten. Geschwindigkeitskontrolle Am frühen Abend des 20. April 2021 wurde an der Kirch bergstrasse eine Geschwindigkeitskontrolle durchge- führt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wurden insgesamt 49 Fahrzeuge gemessen. Wegen überhöhter Geschwindigkeit mussten vier Fahr- zeuglenker bzw. ≈ 8.2% mit einer Busse belegt wer- den. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 41 km/h registriert. Baubewilligungen haben er halten • Weiersmüller Urs und Susanne, Küttigen; für Rück- bau Ölheizung mit Boiler, Installation Wärmepumpe, Kirchbergstrasse 87, Parzelle Nr. 7015 • Eriksson Arion und Barbara, Rombach; für Fahrrad- unterstand, Ahornweg 10, Parzelle Nr. 7844 • Siegfried Cornelia und Urs, Küttigen; für Pergolage- rüst mit Seitenwand, Staffeleggstrasse 14d, Parzelle Nr. 8742 • Restaurant Traube Küttigen AG, Küttigen; für Dachsa- nierung und Einbau von 2 Fenstern in Nordfassade, Hauptstrasse 58, Parzelle Nr. 6540 Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 11. Mai 2021 Gemeindekanzlei Küttigen
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