Küttiger Anzeiger 2021

Rückblick Der Gemeinderat setzt sich aufgrund der Bausubstanz der bestehenden Bauten sowie des Wachstums der Schüler*innenzahlen seit mehreren Jahren intensiv mit Fragen der Schulraumplanung auf Stock auseinander. Unterstützt wurde der Gemeinderat in diesem Prozess von den Experten des Raumplanungsbüros Planteam S sowie einer eigens dafür eingesetzten Projektgruppe bestehend aus Mitgliedern von Schulpflege, Schullei- tung, Verwaltung sowie Gemeinderat. Die Grundlagenarbeit der Projektgruppe führte dazu, dass der Gemeinderat bereits im vergangenen Sommer die Grundsatzentscheide fällen konnte, dass für die beiden Turnhallen sowie die Räumlichkeiten der Mu- sikschule im Rahmen eines Wettbewerbes ein Ersatz- neubau zu planen ist. Zudem entschied der Gemeinderat, dass für die drei dezentralen Kindergartenabteilungen Rain und Stockfeld mittelfristig auf dem Schulareal Stock eine eigenständige bauliche Lösung anzustreben ist. Zwei Projekte – zwei unterschiedliche Perimeter Im Rahmen der Vorbereitung für den Projektwettbe- werb Sporthalle/Musikschule wurden die potenziellen Standorte für einen Neubau geprüft. Konkret waren dies das Schulareal Stock und die Parzelle angrenzend an das Gemeindehaus. Dabei galt es die Bedürfnisse des Kindergartens und den künftigen Raumbedarf der Schule einzubeziehen. Aufgrund dieser Prüfung ent- schied der Gemeinderat, dass für die beiden Bauprojek- te zwei unterschiedliche Projektperimeter vorzusehen sind: Der Neubau der Doppelturnhalle mit Räumlich- keiten für die Musikschule ist dabei auf dem Gemein- dehausareal vorzusehen; der zukünftige Mehrfachkin- dergarten hingegen soll auf demSchulareal angesiedelt werden. Ausschlaggebend für diese Entscheide waren die mögliche Verbesserung der Freiraumsituation auf dem Schulareal, die Entflechtung von schulischen und kulturellen bzw. Vereinsbedürfnissen sowie eine gut umsetzbare Etappierung der verschiedenen Neubau- projekte. Zudem sieht der Gemeinderat durch die Ent- flechtung der beiden Areale auch Vorteile in einer lang- fristigen Perspektive für die zukünftige Abdeckung von schulischen Bedürfnissen auf der Schulanlage. Ausblick Die Ausschreibung für den Projektwettbewerb mit Prä­ qualifikationsverfahren erfolgt bereits Ende Juni; die Jurierung ist zum Jahresbeginn 2022 geplant. Die noch offenen Entwicklungsfragen auf dem Schulareal wie z.B. der Standort des künftigen Kindergartenbaus, der zu erwartende Raumbedarf der Primarstufe durch das Bevölkerungswachstums sowie allenfalls zusätzliche Be- dürfnisse durch Tagesstrukturen und/oder Tagesschule sind weiterhin Gegenstand der Diskussion und werden von einer Projektgruppe bis Ende Jahr zielorientiert wei- terbearbeitet. Gemeinderat Gesamterneuerungswahlen der Gemeinde- behörden für die Amtsperiode 2022/2025 Am 26. September 2021 finden die Gesamterneuerungs- wahlen der Behörden und Kommissionen für die Amts- periode 2022/2025 statt. Zu wählen sind:+ – 5 Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann – 7 Mitglieder der Finanzkommission – 3 Mitglieder der Steuerkommission – 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission – 4 Mitglieder des Wahlbüros – 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeinde- kanzlei Küttigen bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage unter www.kuettigen.ch (Online-Schalter «Gemeinde- kanzlei») heruntergeladen werden. DemWahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kan- didaten können für das Informationsblatt (Wahlvor- schlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraus- setzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro aber nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Per- son als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen er- halten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Stim- men für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeam- mann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinde- rates erhalten haben (§ 27a Abs. 2 GPR). Stille Wahlen Sind für die Finanzkommission, Steuerkommission und deren Ersatzmitglied sowie für die Mitglieder des Wahl- büros und deren Ersatzmitglieder weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorge- schlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl Nachmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bezie- hungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). www.feuerwehr-kuettigen.ch 118 bei Feuer

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=