Küttiger Anzeiger 2021
das Jugendfest abgesagt wurde. Denn trotz zahlreicher Ideen und Bemühungen zu Alternativprogrammen konn- te es schlussendlich nicht verantwortet werden, das Jugendfest durchzuführen. Doch um trotz allem ein Zeichen für unsere Kinder und Jugendlichen zu setzen, entschied sich die Kommission, jeder Klasse einen Beitrag für einen Klassenausflug zur Verfügung zu stellen und am 24. Juni 2021 eine «Ju- gendfestbrötli»-Aktion an der Schule zu veranstalten. So organisierte die Jugendarbeit Küttigen im Auftrag der Jugendfestkommission 619 «Schoggibrötli» in 37 Harassen für jeden Schüler und jede Schülerin in Kütti- gen – vom kleinsten Kindergärtner bis zur grössten Oberstüflerin. Die Jugendarbeit Küttigen verteilte von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr gemeinsammit den Schülern der 6. Klassen die «Brötli» in jede Klasse und erklärte den Schülern und Schülerinnen, dass die Gemeinde Kütti- gen ein Zeichen für unsere Kleinsten setzen möchte! Ein grosser Dank gebührt auch der Küttiger Bäckerei «La Boulangerie Rossier» fürs Backen der feinen «Brötli» und für die tolle Vorbereitung der Lieferung! Die Jugendarbeiterinnen von Küttigen Nathalie Roth und Fitore Tahiri Sanierung Deponie Ritzer – Kostenteiler zwischen Stadt Aarau und Gemeinde Küttigen ist ausgehandelt Das Projekt zur Sanierung der Deponie im Ritzer auf dem Gebiet der Gemeinde Küttigen erreicht seinen nächsten Meilenstein. Die Stadt Aarau als ehemalige Betreiberin der Deponie und Küttigen als Standortge- meinde haben sich nach einem längeren, konstrukti- ven Prozess auf einen Kostenteiler geeinigt. Während Bund und Kanton 70% der Kosten übernehmen, tei- len sich Aarau und Küttigen die verbleibenden Kos- ten praktisch hälftig (Aarau 15.51%; Küttigen 14.49%). In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass gemessen an den Gesamtkosten von ca. 34 Millionen Franken beide Parteien rund etwa 5 Millionen an die Sanierung bei- zutragen haben. Zur Geschichte der Deponie Im Januar 1959 konnte die Gemeinde Küttigen das da- malige Steinbruchareal im Ritzer im Rahmen eines Tauschhandels von den Jura Cement Fabriken (JCF) er- werben. Diesem Tauschhandel ging eine Absprache zwi- schen Gemeinde und der Stadt Aarau voraus, welche ebenfalls am Areal interessiert war. Dabei verzichtete die Stadt auf einen Kauf des Areals; im Gegenzug ver- pflichtete sich Küttigen, das Areal als Deponiestandort zur Verfügung zu stellen. So kam es, dass die Stadt Aar- au von 1959 bis zum Januar 1973 im Ritzer eine Depo- nie betreiben konnte. Bei der Deponie Ritzer handelte es sich um eine so ge- nannte geordnete Kehrichtdeponie mit gewässerschutz- rechtlicher Genehmigung. Das mit Kehrichtwagen wie auch von privat angelieferte Material wurde von einem von der Stadt angestellten Deponiewart mit einem Trax verteilt und eingebaut. Zur Verhinderung von Geruch- semissionen wurde der Kehricht jeweils abends mit Aus- hubmaterial überdeckt. Bei schlechtem Wetter war die Deponie kaum befahrbar und es wurde stattdessen Chlorkalk ausgebracht. Eingelagert wurde primär Kehricht aus der Stadt Aarau und der Gemeinde Küttigen sowie ab 1965 von der Ge- meinde Rohr (heute Aarau). Gegen Ende 1972 war der Steinbruch praktisch aufgefüllt. Zudem wurde zur glei- chen Zeit die Kehrichtverbrennungsanlage in Buchs in Betrieb genommen und dadurch wurde das Abfallentsor- gungssystem in der Region Aarau umgestellt, sodass der Betrieb der Kehrichtdeponie eingestellt werden konnte. Geschichten und Anekdoten zur Deponie Die Deponie war immer wieder Anlass für Streitigkei- ten zwischen Stadt, Gemeinde sowie der JCF. So bean- standete z.B. die Stadt bei der Gemeinde Küttigen, dass sie zu viel Aushubmaterial einlagere und nicht sorgfältig genug mit dem knappen Deponievolumen umgehen würde. Die Gemeinde Küttigen wiederum beklagte sich beim Stadtrat über Brände in der Deponie, welche dazu führten, dass es im Gebiet Stock «Asche regne», welche die Wäsche der Küttiger*innen verdrecke. Die JCF ihrerseits führte zu einem späteren Zeitpunkt einen Rechtsstreit mit der Stadt, da sie eine versprochene Menge Kehricht nicht einlagern konnte, da die Deponie schon gefüllt war. Eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen nutzte die Deponie als «verbotenen» Spielplatz und die heute noch im Dorf Wohnhaften erzählen gerne dazu mal eine mehr oder weniger wahre Geschichte. Dabei ging es nicht nur darum, der eigenen Neugier nachzugehen und den Abfall ein bisschen genauer un- ter die Lupe zu nehmen; Spass machte insbesondere auch, etwas zu zertrümmern oder ein bisschen zu «zeuseln»! Zur Ausarbeitung des Kostenteilers Zur Thematik der Kostenteilung bei Altlastensanierun- gen bestehen differenzierte rechtliche Grundlagen, wel- che den Beteiligten einen guten Orientierungsrahmen bieten. Bund und Kanton beteiligen sich mit rund 70% an den Gesamtkosten der Sanierung, wobei der Bund 40% und der Kanton 30% beisteuert. Diese Unterstüt- zung ist sowohl bundesrechtlich wie auch auf kantona- ler Ebene garantiert, sofern es sich um Deponien mit Siedlungsabfällen handelt und der Standort als belas- tet und somit sanierungsbedürftig eingestuft wird. Die restlichen 30% sind von den Verursachern der Alt- lasten zu übernehmen. In diesem Bereich wird zwischen Deponie- und Grundeigentümer (Küttigen), Deponie- betreiber (Aarau) sowie Abfalllieferanten (Küttigen, Aarau und Rohr), differenziert, welche alle in unter- schiedlichem Mass als Verursacher gelten. Eine recht- liche Überprüfung ergab, dass die Nachfolgeorganisa- tion der JCF, die heutige Jura Management AG, nicht zur Kostenbeteiligung verpflichtet werden kann. Der Kostenanteil der Gemeinde Küttigen besteht pri- mär in ihrem Anteil als damalige wie heutige Grundei- gentümerin der Deponie. Der Anteil der Stadt Aarau hingegen basiert auf der grossen Menge an geliefertem Abfall (ca. 80%) sowie ihrer Verantwortung als ehema- lige Deponiebetreiberin.
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