Küttiger Anzeiger 2021

Gemeinde Küttigen, Budget 2022: Fiskalisches Defizit Das Budget 2022 der Gemeinde Küttigen weist bei ei- nem unveränderten Steuerfuss von 100 % ein Gesamt­ ergebnis von minus 271’545 Franken (Aufwandüber- schuss) aus. Erfolgsrechnung Ausschlaggebend für den Aufwandüberschuss sind ei- nerseits die Auswirkungen der vorgesehenen Steu- ergesetzrevision und andererseits der kontinuierlich steigende Abschreibungsbedarf auf dem Verwaltungs- vermögen sowie der höhere Besoldungsanteil im Zu- sammenhang mit der Revision des Lohnsystems für Lehrkräfte und Schulleitungen. Angesichts der aufgrund der grossen Bautätigkeit stei- genden Einwohnerzahl und der weniger gravieren- den Auswirkungen der Corona-Pandemie wird trotz Mindereinnahmen infolge Erhöhung des Pauschalab- zuges für Versicherungsprämien und Sparkapitalzin- sen (Steuergesetzrevision) gegenüber den Vorjahren ein höherer Gemeindesteuerertrag erwartet. Obwohl die Gesetzesrevision vom Grossen Rat noch nicht ab- schliessend beraten ist und eine allfällige Volksabstim- mung nicht auszuschliessen ist, sind die Auswirkungen im vorliegenden Budget berücksichtigt worden. Insgesamt steigt der Personalaufwand gegenüber dem Vorjahr um 1.2 %. Der Personalaufwand beträgt mut- masslich 5.6 Mio. Franken. Für den Sach- und übrigen Betriebsaufwand sind gesamthaft 3.4 Mio. Franken budgetiert. Die Zunahme von 0.8 % gegenüber dem Vorjahr ist moderat. Mit dem zukünftigen Wegfall von einmaligen Dienstleistungen wird eine Stabilisierung prognostiziert. Hingegen wird eine wesentliche Zunah- me bei den Abschreibungen auf dem Verwaltungsver- mögen kalkuliert. Diese belaufen sich auf 1.95 Mio. Franken (plus 8.9 %). Beim Transferaufwand – Entschä- digungen und Beiträge an Gemeinwesen und Dritte – wird ein Zuwachs von 2.7 % erwartet. Der Aufwand steigt auf 13 Mio. Franken. Diese nur bedingt beein- flussbaren gebundenen Ausgaben belasten den kom- munalen Finanzhaushalt beträchtlich. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung sieht überdurchschnittlich hohe Nettoinvestitionen von 4.3 Mio. Franken vor. Die höchsten Investitionen betreffen die Fortführung der Sanierung der Altdeponie Ritzer mit 1.3 Mio. Franken und diverse Sanierungen von Gemeindestrassen von gesamthaft 1.2 Mio. Franken. Die voraussichtliche Selbst- finanzierung wird auf 1.8 Mio. Franken beziffert. Der daraus resultierende Finanzierungsfehlbetrag von 2.5 Mio. Franken kann mit dem vorhandenen Nettover- mögen gedeckt werden. In der Folge sinkt das Netto- vermögen entsprechend und beträgt per Ende 2022 mutmasslich 5.1 Mio. Franken. Wasserwerk (Gemeindebetrieb) Die Betriebsrechnung weist einen Ertragsüberschuss von 153'750 Franken aus. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von 349'000 Franken vor. Die Nettoschuld per Ende 2022 beträgt nach Berück- sichtigung der anfallenden Investitionen mutmasslich 56'000 Franken. Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb) Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem operativen Er- gebnis von minus 367’680 Franken bzw. einem Auf- wandüberschuss ab. Die Investitionsrechnung zeigt Nettoinvestitionen von rund 1 Mio. Franken. Das Nettovermögen sinkt per Ende 2022 mutmasslich auf 2.4 Mio. Franken. Abfallwirtschaft (Gemeindebetrieb) Der gesamte notwendige Zuschuss zur Restfinanzie- rung der Abfallwirtschaft beträgt mutmasslich 272'590 Franken. Ortsbürgergemeinde Der Ausgleich der Ortsbürgergemeinde exklusive Forst- wirtschaft sieht einen Aufwandüberschuss von 9'420 Franken vor. Die Forstwirtschaft (Kostenstelle 8200) weist eine mut- massliche Einlage in den Waldfonds von 5’100 Franken aus. Hochstammbäume ersetzen Im Sinne einer Präzisierung zum «Reglement über die Förderung von Hochstammbäumen» hat der Gemein- derat so genannte Ausführungsbestimmungen erlas- sen. Diese regeln insbesondere die Art und Weise des Ersatzes von abgehenden bzw. zu fällenden Hoch- stammbäumen in der Flur. Der gesamte Wortlaut der Bestimmungen ist auf der Website der Gemeinde Küt- tigen unter > Onlineschalter > Hochstammbäume > Ausführungsbestimmungen ersichtlich. Zusammenfassend ist wichtig zu wissen: Grundsätzlich dürfen seit dem 28. November 2018 im gesamten Kul- turland der Gemeinde keine Hochstamm-Obstbäume mehr gefällt werden, ohne dass vorgängig für einen Ersatz gesorgt ist. Für den Ersatz können nur Bäume anerkannt werden, die längstens innerhalb des folgen- den Jahres gepflanzt werden, oder Bäume, die auf- grund eines vorausgehenden, präzisen Konzepts schon gepflanzt wurden. Nicht anrechenbar sind Bäume, die unabhängig der Wegnahme eines anderen Baumes bereits gepflanzt worden sind (keine rückwirkende Er- satzmöglichkeit). Ersatzpflanzungen können auch von Dritten vorgenommen werden, wenn die Parteien und der zeitliche Zusammenhang im Voraus bekannt sind. Zuständig für die Begleitung solcher Massnahmen ist die Hochstammbaum-Kommission. Baumfällungen und Ersatzpflanzungen sind vorgängig mit Hilfe des Melde- formulars (Website oder anfordern bei der Kommission: V. Schmid, 062 827 34 48, viktor.schmid@yetnet.ch ) der Kommission zu melden. Der Gemeinderat unterstützt die Massnahmen zur Er- haltung und zur Förderung der Hochstammbäume, ins- besondere der Hochstamm-Obstbäume, als unverzicht- bare ökologische und landschaftliche Elemente unserer Gemeinde. Gemeinderat Unentgeltliche Rechtsauskunft Für die Gemeinden Küttigen, Biberstein und Densbüren durch Herrn lic. iur. André Gräni, Rechtsanwalt und Notar, Aarau Ort und Lokal: Gemeindehaus Küttigen Sitzungszimmer 2.05 (2. Stock) Sprechstunde: 19.00 bis 20.00 Uhr Datum: Dienstag, 30. November 2021 Gemeindekanzlei Küttigen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDA1MTU=