Küttiger Anzeiger 2021
Geschwindigkeitskontrolle Am späten Nachmittag des 1. Dezember wurde an der Brandackerstrasse (Höhe Schützenhaus) eine Geschwin- digkeitskontrolle durchgeführt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurden insgesamt 173 Fahrzeuge gemessen. Wegen überhöhter Geschwin- digkeit mussten 18 Fahrzeuglenker bzw. ≈ 10.4 % mit einer Busse belegt werden. Die höchste Geschwindigkeit wurde mit 66 km/h registriert. Baubewilligungen haben erhalten • Anna und Max Basler, Küttigen; Neubau Jauchegrube mit Remise, zwei neue Hochsilos, Umnutzung Unter- stand zu Tiefstreue, Parzelle Nr. 8796, Solzerthof Gemeinderat Küttigen Hochstammbäume ersetzen Im Sinne einer Präzisierung zum «Reglement über die Förderung von Hochstammbäumen» hat der Gemein- derat so genannte Ausführungsbestimmungen erlas- sen. Diese regeln insbesondere die Art und Weise des Ersatzes von abgehenden bzw. zu fällenden Hochstamm- bäumen in der Flur. Der gesamte Wortlaut der Bestim- mungen ist auf der Website der Gemeinde Küttigen unter > Onlineschalter > Hochstammbäume > Ausfüh- rungsbestimmungen ersichtlich. Zusammenfassend ist wichtig zu wissen: Grundsätzlich dürfen seit dem 28. November 2018 im gesamten Kul- turland der Gemeinde keine Hochstamm-Obstbäume mehr gefällt werden, ohne dass vorgängig für einen Er- satz gesorgt ist. Für den Ersatz können nur Bäume an- erkannt werden, die längstens innerhalb des folgen- den Jahres gepflanzt werden, oder Bäume, die aufgrund eines vorausgehenden, präzisen Konzepts schon ge- pflanzt wurden. Nicht anrechenbar sind Bäume, die un- abhängig der Wegnahme eines anderen Baumes, bereits gepflanzt worden sind (keine rückwirkende Ersatz- möglichkeit). Ersatzpflanzungen können auch von Drit- ten vorgenommen werden, wenn die Parteien und der zeitliche Zusammenhang im Voraus bekannt sind. Zuständig für die Begleitung solcher Massnahmen ist die Hochstammbaum-Kommission. Baumfällungen und Ersatzpflanzungen sind vorgängig mit Hilfe des Melde- formulars (Website oder anfordern bei der Kommission: V. Schmid, 062 827 34 48, viktor.schmid@yetnet.ch) , der Kommission zu melden. Der Gemeinderat unterstützt die Massnahmen zur Er- haltung und zur Förderung der Hochstammbäume, ins- besondere der Hochstamm-Obstbäume, als unverzicht- bare ökologische und landschaftliche Elemente unserer Gemeinde. Gemeinderat Erfolgreicher Abschluss der Legislatur 2018–2021 Mit dem Jahresende geht auch die Legislatur 2018/2021 zu Ende und es ist Zeit für eine Reflexion und einen Rückblick auf die vergangenen Jahre. Der Gemeinde- rat Küttigen schaut aufgrund einer differenzierten Überprüfung der Legislaturziele mit Zufriedenheit auf die vergangenen vier Jahre zurück, denn vieles ist aus seiner Sicht gut gelungen. Eine Mehrheit der Entwicklungsschwerpunkte und Le- gislaturziele, wie sie zu Beginn der Amtsperiode for- muliert wurden, konnten umgesetzt werden: Dazu gehören schwergewichtige Infrastruktur- und Raum- planungsprojekte (z.B. Garderobengebäude Ritzer, Strassenprojekte, verschiedene private Grossbauproj ekte im Hochbau), die Weiterentwicklung der Ge- meindeverwaltung, welche zunehmend digitalisiert wird, sowie verschiedene Entwicklungsthemen in Zu- sammenhang mit der Schule. Es ist dem Gemeinderat auch gelungen, kommunal die Corona-Pandemie ohne grössere Krisen zu meistern und den Finanzhaushalt der Gemeinde trotz hoher Investitionen stabil zu ge- stalten. Im Weiteren hat der Gemeinderat gemeinsam auch neue Akzente gesetzt und Entwicklungsthemen angeschoben: Dazu gehören die Neuausrichtung des Abfallwesens, die Schulraumplanung auf Stock oder auch die Zusammenlegung der Abteilungen Kanzlei und Personenmeldeamt. Der Gemeinderat schaut positiv in die Zukunft und ist überzeugt, für die anstehenden Herausforderungen der neuen Legislatur gut aufgestellt zu sein. Wichtige Schwerpunkte werden dabei die neue Führungsauf- gabe an der Schule sowie das stetige Wachstum der Gemeinde sein. Zudem stehen weitere Grossprojekte an: Dazu gehören die Realisierung der neu geplanten Schulbauten, die Umsetzung verschiedener Strassensa- nierungsprojekte und des Bushaltestellenkonzeptes sowie die Sanierung der Deponie Ritzer. Die Kontinuität, die Erfahrung und das über Jahre auf- gebaute Know-how im Gremium sowie die eingespiel- ten Arbeitsprozesse zwischen Rat und Verwaltung sind aus Sicht des Gemeinderates wichtige Gelingens- bedingungen, um die Zukunft der Gemeinde Küttigen zukunfts- und zielgerichtet gestalten zu können. Grabräumung Zur Erweiterung des Bestattungsplatzes auf dem Fried- hof Kirchberg müssen die Grabmäler und Pflanzen der Erdbestattungs-, Kinder- und Urnengräber aus dem Jahre 1995 und 1996, deren Ruhezeit von 25 Jahren ab- gelaufen ist, bis Ende Februar 2022 geräumt und ent- fernt werden. Die Angehörigen der Verstorbenen, die auf die Grab- denkmäler und Pflanzen Anspruch erheben, melden sich bitte bis spätestens am 17. Dezember 2021 bei Herrn Othmar Krummenacher, Friedhofgärtner, Telefon 079 201 80 64. Soweit die Adressen der Hinterbliebenen bekannt sind, erhalten diese eine persönliche Miteilung. Falls die Grä- ber nach Ablauf der Frist geräumt werden müssen, fallen die Grabmäler und Pflanzen an die Gemeinde, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch der An- gehörigen entsteht. Gemeinderäte Biberstein und Küttigen 1.-August-Feier Welcher Verein hat Interesse an der Organisation und Durchführung der 1.-August-Feier im Jahr 2022? Interessierte Vereine melden sich bis am 20. Dezember 2021 bei der Gemeindekanzlei Küttigen (gemeindekanz- lei@kuettigen.ch) . Auskünfte erteilt der Gemeindeschreiber Robert Rüti- mann, Telefon 062 839 93 40. Gemeinderat Küttigen
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