Küttiger Anzeiger 2022

Offizielles Publikationsorgan von Küttigen und Rombach. Erscheint auch in allen Haushaltungen von Biberstein, Densbüren und Asp Vertragsgemeinden Fr. 15.– jährlich, Online-Ausgabe für Auswärtige Fr. 50.– jährlich Inserat-Annahme bis Montagabend: Roland Reinle, Rankweg 2, 5024 Küttigen, Telefon 062 827 33 55, anzeiger@gewerbe-kuettigen.ch Nr. 18 6. Mai 2022 Erscheint jeden Freitag KÜTTIGER ANZEIGER ® www.rinaudo-kiss.ch / +41 62 827 00 77 Eva Rinaudo Kiss & Carlo Rinaudo Kostenlose Immobilienbewertung & Verkaufschancen-Analyse Ihre Immobilienexperten aus Küttigen Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 22. Mai 2022, 10.30 Uhr, in der Kirche Kirchberg Am Sonntag, 22. Mai 2021, findet, im Anschluss an den Gottesdienst, die Kirchgemeindever- sammlung statt. Sie sind herzlich dazu eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Kirchberg ab dem 16.Lebensjahr. Traktanden 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom 14. 11. 2021 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 4. Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Kirchenpflege 5. Ersatzwahl für das Präsidium der Kirchenpflege 6. Verabschiedungen und Begrüssungen 7. Verschiedenes Die Akten liegen vom 6. bis 20. Mai 2022 im Sekretariat der Kirchgemeinde 23, Rombach, auf und sind auch auf www.ref-kirchberg.ch publiziert. Wir weisen Sie gerne auf die Referendumsfrist, gemäss § 152, sowie auf die Beschwerdefrist, gemäss § 146 Abs. 3 der Kirchenordnung, hin. Die Kirchenpflege

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