Küttiger Anzeiger 2023

Am Samstag, 21. Oktober 2023 ist es soweit: Die Eröff- nung der «Traglufthalle im Schwimmbad Suhr-Buchs-­ Gränichen» wird mit einem «Tag der offenen Tür» gebüh- rend gefeiert. Die Feierlichkeiten finden selbsterklärend auf dem Schwimmbadgelände der Badi Suhr statt. Neben einem inoffiziellen Teil für die geladenen Gäste erwartet ab 12 bis 16 Uhr die Besucherinnen und Besucher ein viel- fältiges Eröffnungsprogramm, das mit der Grussbotschaft von Carmen Suter, Gemeindepräsidentin Suhr, lanciert wird. Es finden im Anschluss organisierte Rundgänge in das neue Garderobengebäude, die Traglufthalle und den Technikraum statt. Daneben sind unterschiedliche Dar- bietungen im Wasser unter anderem auch durch den Verein Aarefisch geplant sowie diverse Aussenaktivitäten auf dem ganzen Schwimmbadgelände. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt: Den Besuche- rinnen und Besuchern wird zur Stärkung ein kleines Ver- pflegungsangebot mit Getränken und Grillwurst offeriert. Gemeinderat Küttigen Nationalrats- und Ständeratswahlen vom 22. Oktober 2023 1. Die Urne ist wie folgt geöffnet: Gemeindehaus Stock: Sonntag, 22. Oktober 2023 8.30 bis 9.00 Uhr 2. Stellvertretung Bei der Stimmabgabe an der Urne können sich Ehe- gatten und Personen in eingetragener Partnerschaft bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechts- ausweise gegenseitig vertreten. Die vertretene Per- son hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterzeich- nen, damit die Stimmabgabe gültig ist. 3. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe kann per Post (späteste Stimmabgabe am Mittwoch vor dem Abstimmungs- sonntag) oder durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Gemeindehauseingang erfolgen. Es muss das amtliche Antwortcouvert und das amtliche Stimmzettelcouvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsaus- weis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Die letzte Leerung des Briefkastens beim Gemeinde- haus erfolgt am Sonntag um 9.00 Uhr. 4. Abstimmungsergebnisse Die Ergebnisse werden durch Anschlag bei der Bushal- testelle «Dorf», beim Gemeindehaus sowie beim «Rom- bacherhof» bekanntgegeben. Im Internet erfahren Sie die Resultate unter www.kuettigen.ch oder www.rom- bach.ch. Wahlbüro Küttigen Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Ordentliches Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz (EleG) Vorlage Nr. S-0178555.1 Transformatorenstation Densbüren, Staffelegg • Neubau • Demontag der Maststation Vorlage Nr. L-0235229.1 20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Asp Gatte und Asp Staffelegg • Neue Kabelerschliessung von TS Asp Gatter zu TS Asp Staffelegg • Trasse grösstenteils best. Tasseergänzung auf Parzelle 678 • Ausserbetriebnahme der Freileitung L-080378 (Leitung wird bei MTW1/ Trenner TR93 aufgetrennt) • Freileitungsmontage Betroffene Gemeinden Densbüren und Küttigen Gesuchstellerin Eniwa AG, Industriestrasse 25, 5033 Buchs Ort Diverse Parzellen, Koordinaten 2664685 / 1253815 Gegenstand Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Ein- sichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. Verfahren Das Verfahren richtet sich nach Art. 16 ff des Elektrizi- tätsgesetzes (EleG; SR 734.0), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA; SR 734.25) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde ist das Eidge- nössische Starkstrominspektorat (ESTI). Öffentliche Auflage Die Gesuchsunterlagen können vom 16. Oktoer 2023 bis 14. November 2023 zu den ordentlichen Schalteröff- nungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden: • Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 19, 5026 Densbüren • Bauverwaltung Küttigen, Neue Stockstrasse 23, 5022 Rombach Einsprachen Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehr- altorf Einsprache erheben. Wer keine Einsprache er- hebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 16f Abs. 1 EleG). Enteignung Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Art. 42 bis 44 EntG zur Folge. Wird durch die Ent- eignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Ver- mieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern so- fort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mit- teilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

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