Küttiger Anzeiger 2024

Männerchor Küttigen Jeden Montag, 19.45 Uhr Singprobe auf Stock. In den Schulferien finden keine Proben statt. Programm und Probenplan findet ihr unter «Programm & Proben» auf www.maennerchor-kuettigen.ch. Musikgemeinschaft Küttigen-Biberstein Fr, 5. Juli, 9.00 Uhr, Maienzug, Aarau. Pro Senectute Fitness/Gymnastik Männer 60+ Ab 24. April bis 26. Juni wird jeden Mittwoch um 15.00 bis 16.00 Uhr in der Turnhalle Stock OG ge- turnt mit einem anschliessenden Treffen im Kafi Dorf, Küttigen. Am 3. Juli findet das «Brötlen» im Lindgraben Küttiger Wald statt, auch die Nicht-Akti- ven sind eingeladen. Schützengesellschaft Küttigen Sa, 29. Juni, 8.30–11.30 Uhr Bezirksverbandschiessen, AS Aarau, RSA in Buchs. Singwerkstatt Unsere Gesangsproben finden jeweils amMittwoch, ab 20.00 Uhr, statt. Wir proben im Spittelsaal (hinterer Ein- gang). Während den Schulferien sind keine Proben. www.singwerkstatt-kuettigen.ch Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während den restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Was finde ich wo? Die aktualisierte Informationsbroschüre «Was finde ich wo?» ist da. Das alle zwei Jahre erscheinende Verzeich- nis wird in diesen Tagen allen Haushaltungen zugestellt. Die Bevölkerung wird gebeten, die Broschüre geeignet aufzubewahren. Arbeitsvergaben Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt «Baumschulweg Nord» wurden folgende Arbeiten vergeben: – Baumeisterarbeiten an die Firma Valli AG, Aarau – Installationsarbeiten Wasser an die Firma E. Kauf- mann AG, Buchs – Renovierung Abwasserleitung an die Firma Kanaltec AG, Sempach Arbeitsvergabe Im Zusammenhang mit dem Bauprojekt «Sanierung Lätt- gasse» wurden die Baumeisterarbeiten an die Firma Valli AG, Aarau, vergeben. Baubewilligungen haben erhalten • Würgler Sandra und Pascal, Biberstein; für Ersatz- neubau Einfamilienhaus, Rückbau Schopf, Parzelle Nrn. 4236 und 9413, Kreuzweg 3a • Walter Häfeli Immobilien AG, Aarau; für Abbruch best. Wohnhaus, Neubau Mehrfamilienhaus, Pazelle Nr. 7278, Sonnmattstrasse 7 Gemeinderat Reduzierter Schalterdienst während den Sommerferien Die Gemeindeverwaltung reduziert ihre Schalteröff- nungszeiten vom 8. Juli bis 9. August. Gerne sind wir jeweils am Vormittag von 8.00–11.30 Uhr für Sie da. Am Nachmittag bleiben die Schalter geschlossen. Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten sind nach vorgängiger telefonischer Vereinbarungen möglich. Wir danken für das Verständnis und wünschen Ihnen eine sonnenreiche und erholsame Sommerferienzeit. Gemeindeverwaltung Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken, Sträucher usw. bis Ende Juli 2024 auf die vorgeschriebenen Abmessungen (siehe Skizze Lichtraum- profil) auszuführen. Abteilung: Bau Verfasser: PeggyKüng Telefon: 0628399313 Datum: 25.Juni2024 aufHomepage: ja Medienmit eilung Publikation vom 28. Juni 2024 Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurück- schneiden der Äste, Grünhecken, Sträucher usw. bis Ende Juli 2024 auf die vorgeschriebe- nen Abmessungen (siehe Skizze Lichtraumprofil) auszuführen. Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2.50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0.50 m Abstand vom Fahrbahnrand ha- ben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0.60 m. Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Geset- zesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe. Verteiler: - Küttiger Anzeiger Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswege bis auf eine Höhe von 2.50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zu- rückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflan-

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