Küttiger Anzeiger 2024

An die Zu- und Wegzüger/innen von Küttigen-Rombach Meldevorschriften Ein Zuzug, Wegzug oder eine Adressänderung von Schweizer/innen und Ausländer/innen ist meldepflichtig. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben sich Einwohnerinnen und Einwohner bei den Zentralen Diensten innerhalb von 14 Tagen zu melden. Einen Grossteil dieser Meldepflichten können Sie auch elektronisch unter folgendem Link vornehmen: www.eumzug.swiss Bei Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie gerne die Zentralen Dienste Küttigen kontaktieren: 062 839 93 20 oder zentraledienste@kuettigen.ch Zentrale Dienste Küttigen OH ES FÄNGT AN ZU REGNEN. KOMM WIR GEHEN IN DEN POOL, SONST WERDEN WIR NASS. ??? Freude schenken… …mit den Geschenkgutscheinen des Gewerbevereins Küttigen www.gewerbe-kuettigen.ch

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