Küttiger Anzeiger 2024
Singwerkstatt Unsere Gesangsproben finden jeweils am Mittwoch ab 20.00 Uhr statt. Wir proben im Spittelsaal (hinterer Ein- gang). Während der Schulferien sind keine Proben. www.singwerkstatt-kuettigen.ch Spitex Aare Nord, Küttigen, Biberstein, Erlinsbach (AG) und Densbüren Alte Staffeleggstrasse 9b, Küttigen, Tel. 062 827 00 70, Fax 062 827 00 70, E-Mail: info@spitex-aarenord.ch . Einsatzzeiten: 7.00 bis 22.00 Uhr. Bürozeiten: Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr. Während der restlichen Zeiten, an Wochenenden und Feiertagen kann aufs Band gesprochen werden, welches wir täglich mehr- mals abhören. Sprechstunde: Do, 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Geschäftsstelle. STV Küttigen Mo, 7. Oktober, TH Stock, 19 Uhr, Aerobic Fitness; Di, 8. Oktober, TH Dorf, 19 Uhr, Turnshow-Reigentrainings; Mi, 9. Oktober, TH Stock, 20 Uhr, Volleyball; Mi, 9. Okt ober, TH Dorf, 20 Uhr, Turnshow-Reigentraining; Do, 10. Oktober, TH Dorf, 20 Uhr, Polysport; Fr, 11. Oktober, TH Dorf, 20 Uhr Turnshow-Reigentraining. Amtliche Publikationen der Gemeinde Küttigen Gemeinderats-Infos Demission aus der Verkehrskommission Frau Sonia Vitulano, Küttigen, hat ihren Rücktritt als Mitglied der Verkehrskommission bekannt gegeben. Sie gehörte dem Gremium seit Juni 2023 an. Der Gemeinderat dankt Frau Vitulano für die geleiste- ten Dienste. Baubewilligungen haben erhalten • Benz Andreas und Benz-Berger Marianne, Küttigen; für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Rück- bau Gebäude Nr. 580, Parzelle Nr. 7512, Rainstrasse 57 • Kessler Karin, Herznach; für Velounterstand, Auto- abstellplatz, Briefkasten neu, Parzelle Nr. 6688, Ro- senbergstrasse 21c • NIMOR AG Immobilien, Aarau; für Umbau Gewer- befläche zu Wohnraum, Parzelle Nr. 3559, Haupt- strasse 15 • STWG Gänsackerstrasse 8a, Beat & Pia Keller, Kütti- gen; für PV-Anlage auf Flachdach mit Montagesys- tem Ost-West, Parzelle Nr. 6831, Gänsackerstrasse 8a Gemeinderat Küttigen Jugendfestkommission Nach dem Rücktritt von Frau Suanne Zaugg aus der Jugendfestkommission nimmt per sofort Frau S tefanie Schwab, Aarau, als Vertreterin der Schule Einsitz in die- sem Gremium. Aktion saubere Aareufer Die vereinigten Fischervereine Aarau-Brugg führen auch dieses Jahr wieder eine Aareufersäuberung durch. Die Aktion findet am Samstag, 12. Oktober statt. Treffpunkt ist um 8.45 Uhr beim Schwimmbad Aarau. Helferinnen und Helfer sind eingeladen, diese Aktion tatkräftig zu unterstützen. Amtliche Pilzkontrolle Gemeinde Küttigen, Biberstein und Densbüren Kontrollzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr beim Pilzexperten Hans Blattner-Müller, Stichweg 2, Küttigen Unter telefonischer Voranmeldung (Tel. 062 827 14 79) können auch andere Kontrollzeiten vereinbart werden. Projektauflage Gemeinde: Küttigen Strecke: K487 Benkenstrasse, Bankettsicherung Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bau- wesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 30. September 2024 bis 29. Oktober 2024, in der Gemeindeverwaltung Küttigen, Abteilung Bau, öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt, Entfelderstras- se 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Ein- wendungsverfahren wird keine Parteientschädi- gung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht ver- fügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteig- nung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind eben- falls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Ver- fahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die be- reits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzu- lässig (§ 152 BauG). Aarau, 27. September 2024 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt
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