Küttiger Anzeiger 2024
Projektauflage Gemeinde: Küttigen Strecke: K107 Tunnel Horental Nordportal, Passive Sicherheit Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 30. September 2024 bis 29. Oktober 2024, in der Gemeindeverwaltung Küttigen, Abteilung Bau, öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt, Entfelderstras- se 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Ein- wendungsverfahren wird keine Parteientschädi- gung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht ver- fügt. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Ent- eignung für Massnahmen, die darin mit genügen- der Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind eben- falls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Ver- fahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzu- lässig (§ 152 BauG). Aarau, 27. September 2024 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt Rodungsgesuch und Ersatzaufforstung Gemeinde: Küttigen Strecke: K487 Benkenstrasse, Bankettsicherung Das für das obige Strassenbauprojekt erforderliche Rodungsgesuch mit Ersatzaufforstung liegt ge- mäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 wäh- rend 30 Tagen, vom 30. September 2024 bis 29. Oktober 2024, in der Gemeindeverwaltung Küttigen, Abteilung Bau, öffentlich auf und ist wäh- rend der Öffnungszeiten einsehbar. Wer ein schutz- würdiges, eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald, Entfelder- strasse 22, 5001 Aarau, gegen das Rodungs- gesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwen- dungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungs- gesuch nicht anfechten. Aarau, 27. September 2024 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt In Küttigen, im ruhigen Rainquartier zu vermieten ab 03.2025 oder n.V. An sonniger Wohnlage, grosszügiges 7-Zimmer-Doppel-EFH Gepflegte Umgebung, gute Verkehrsver- bindungen nach Aarau, Basel und Zürich. MZ CHF 3200.- inkl. Garage, exkl. NK Es lohnt sich, dieses exklusive Haus anzusehen. Kontakt: rain.kuettigen@gmail.com Maler- Gipserarbeiten Tapeten / Wandbeläge / Verputze / Innenisolationen Zierstäbe / Fassadenrenovationen Auf Wunsch: Naturfarben & Naturverputze Heiri Graf Maler Lärchenstrasse 7 5024 Küttigen heirigraf@bluewin.ch 062 827 24 38 079 220 52 64 ...immer für Sie da lokal persönlich ...lokal und persönlich
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